Fahrerüberwachung durch Smartphone
Unser AG möchte unsere Servicefahrer demnächst mit einem Smartphone ausstatten welches mit einer App ausgestattet ist mit der sie geortet werden können. Es soll ebenfalls dazu dienen Einzelzeiten zu ermitteln . Für uns sieht es nach Datenermittling aus um später daraus eine Art Leistungslohnmethode zu entwickeln. Weiterhin fragen wir uns was durch diverse Apps noch ermittelt werden kann ohne das wir davon Kenntnis nehmen können. Meine Frage: was hat der BR für Möglichkeiten eine Einführung der neuen Smartphones zu verhindern. Bzw . die Daten zu kontrollieren. Ich bezweifle das uns tatsächlich alle Daten gezeigt werden.
Community-Antworten (1)
27.06.2016 um 20:16 Uhr
Der BR ist im vollem Umfang in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Also ohne Einigung - keine Smartphonüberwachung.
Also muss erst einmal eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt werden. Dazu würde ich vorab erst einmal einen Sachverständigen hinzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG; aber bitte keinen Fachanwalt, sondern einen Experten in dieser Sache)
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