Erstellt am 30.10.2015 um 14:20 Uhr von AlterMann
Hallo Aleksander,
den Link habe ich mir angesehen, er hilft hier aber ohne nähere Angaben nicht weiter:
- Hat die Kollegin das Smartphone auch privat genutzt?
- Hat das Smartphone Platz für 2 SIM-Karten, und eine davon ist die vom Arbeitgeber?
In beiden Fällen wäre die Erstattungspflicht in meinen Augen unklar.
- Hat sie das Smartphone nur mitgenommen, um mit der Arbeitsstelle kommunizieren zu können? Dann wäre hier vermutlich eine Erstattungspflicht zu bejahen. Hatte der AG ihr allerdings neben der SIM-Karte auch ein firmeneigenes Handy angeboten, dann wieder nicht.
- Wie ist der Diebstahl denn passiert? Ist grobe Fahrlässigkeit im Spiel?
- Wie begründet der Arbeitgeber seine Weigerung?
Du siehst: Ohne weitere Infos wirst Du hier keine brauchbaren Antworten oder Einschätzungen bekommen.
Hier nur eine allgemeine Einsicht: Zwischen Ja und Nein liegen eine Menge Möglichkeiten. Vielleicht findet man ja eine vernünftige Einigung.
Erstellt am 30.10.2015 um 15:45 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so.
Klare Antwort ist: Es kommt darauf an.
Verschiedene Argumentationsketten sind denkbar. Die liegen aber ALLE im individualrechtlichem Bereich - der BR ist also außen vor.
Eine BV zu fordern, macht nur Sinn, wenn derartige Auslandsreisen häufig vorkommen.