Eine AN war im Auftrag des AG im Ausland unterwegs. Sie benutzte ihr eigenes Smartphone, allerdings dienstlich, und dafür stellte ihr der AG eine SIM-Karte zur Verfügung. Eine Handy oder Smartphone vom AG gab es nicht. Das Smartphone wurde ihr geklaut. Der AG weigert sich, für den Schaden aufzukommen, die Versicherung des AG auch, sie möge ihre private Versicherung in Anspruch nehmen. Welche Möglichkeiten hat der BR hier aktiv zu werden? Betriebsvereinbarung über den Gebrauch privater Geräte zu Dienstzwecken? Versicherungspflicht? Einen interessanten Aufsatz fand ich im Netz:
http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/JD/Mobile%20Device%20Management%20-%20rechtliche%20Fragen.pdf