Bekleidung
Moin Für fertigungsmitarbeiter gibt es konkrete kleidungsvorschriften denen seinerzeit durch den br nicht zugestimmt wurde. Ansich sind diese okay. Jetzt hat der arbeitgeber angeordnet dass Büromitarbeiter, für de es bisher keinerlei regelung gab, in fertigungsbereichen und bei besuchen durch Geschäftspartner lange hosen zu tragen haben. Im pronzip völlig okay. Der Br sieht hier ein mbr u will das in einer bv fixieren. Der arbeitgeber weigert sich, bzw verlangt für den abschluss einer bv, dass dann generell lange hosen zu tragen sind. Voll bockig. Ich muss dazu sagen, dass im sommer bei uns im Büro schnell mal an die 30 grad herschen. Der Arbeitgeber sieht hier kein mbr des br.
Community-Antworten (12)
27.06.2016 um 12:38 Uhr
Wenn es eine gesetzliche Vorschrift für das Tragen von langer Kleidung im Fertigungsbereich geben sollte, bestünde tatsächlich KEIN MBR des BR.
Für eine Regelung, das generell lange Hosen zu tragen sind, bestünde aber (aufgrund von Büro) definitiv ein MBR. Und da sollte der BR dann auch nicht zustimmen.
Ansonsten noch die Richtlinien bezüglich Temperatur:
http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf
27.06.2016 um 12:52 Uhr
Der arbeitgeber sagt hier lieber br wenn ihr ne bv wollt dann macht mal eine ich brauch sie nicht. Entweder ihr toleriert meine anordnung und haltet den mund oder ich weite den langehosenzwang generell zum nachteil der ma aus. Inhaltlich sieht es der br ja genauso wie die gl, diese will nur die Mitbestimmung nicht. Den hinweis der ungültigkeit der anordnung heisst es der br habe nur bei gleicher Arbeitskleidung ein mbr es sei ja nur eine lange hose ind kene spezielle farbe oder so vorgeschrieben. Auf den hinweis hin dass die ma in der vorliegenden form nicht dran gebunden sind heißt es das werde man dann schon sehen. Wie würdet ihr dem bgegnen?
27.06.2016 um 13:13 Uhr
Wie oben schon dargestellt, kann der AG die anordnung nur dann "alleine" treffen, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre.
Ansonsten seid Ihr in der Mitbestimmung und dabei ist es egal, ob Mitbestimmung, wegen einheitlicher Arbeitskleidung, oder genereller Anordnung, das NUR lange Hosen zu tragen sind. Natürlich auch dann, wenn die Anordnung "nur" bei Besuchen durch Geschäftspartner, oder nur für die Fertigungsbereiche gilt.
Ich würde wohl dem AG mitteilen, daß man die Einigungsstelle anrufen wird und diese wird dem AG dann einen Strich durch die Rechnung machen. Einen teuren Strich. Wenn er dadurch nicht zurückzieht, müßtet Ihr das aber auch durchziehen.
27.06.2016 um 13:22 Uhr
Danke für d bisherigen antworten. Würdet ihr nun als br euch hinsetzen und ne bv dazu ausarbeiten? Eigentlich will doch die gl was und da wäre das wohl deren aufgabe. Andererseits kann man ja mal was vorlegen um guten willen zu zeigen in dem wissen dass die gl eh nich unterschreibt und meint dann läuft es halt so weiter
27.06.2016 um 13:28 Uhr
Generell könnte man das zwar, aber ich sehe hier keinen Grund, Eurerseits aktiv zu werden. Es sei denn, Ihr wollt etwas regeln. Das sehe ich nach Deinen Ausführungen aber nicht.
Vielmehr könnte man dem AG mitteilen, daß die Regelungen der Fertigung nicht durch BR abgesegnet sind und er diese daher nicht aufrechterhalten kann. ;-)
27.06.2016 um 13:38 Uhr
Das ist ja schon passiert da sagt er na und? wenn ichs doch mach? Prinzipiell unterstütztder br die Anordnung inhaltlich völlig. Bei geschäftsterminen sind lange hosen ne selbstverständlichkeit u ich n der fertiigung ist es technologisch gesehen auch völlig logisch und wird im fertigungsbereich seit jahren praktiziert. Wie bekommt man den Arbeitgeber auf konstruktive weise dazu die mbr des br zu respektieren? Hat kmd nen tipp?
27.06.2016 um 13:41 Uhr
Ich zitiere mich mal selbst:
"Ich würde wohl dem AG mitteilen, daß man die Einigungsstelle anrufen wird und diese wird dem AG dann einen Strich durch die Rechnung machen. Einen teuren Strich. Wenn er dadurch nicht zurückzieht, müßtet Ihr das aber auch durchziehen."
Das geht auch, wenn man irgendwo etwas "sinnvoll findet". Aber eine BV ausarbeiten könnt Ihr natürlich auch.
27.06.2016 um 13:59 Uhr
Ich trage zwar nie kurze Hosen - aber wenn der AG keine BV für seine langen Hosen will (da trifft es ja wieder einmal den § 87 Abs. 1Nr. 1 BetrVG) - würde ich genau die fordern.
Die eigentliche Frage ist, was Ihr denn in dieser BV regeln wollt?
27.06.2016 um 14:03 Uhr
Celestro, also einigungsstelle quasi auf der grundlage anrufen dass ag nicht bereit ist zur von ihm gestellten forderung ne bv vorzulegen und der br diese aufgabe klar seitens des ag sieht. Was macht ch vorhin vergaß, der ag spricht hier viele n unterschiedlichen auslegungen der gesetzlichen grundlagen.
27.06.2016 um 14:11 Uhr
Gironimo, bei ca 30 grad m grossraumbüro würdest du vll auch keine langen hosen tragen wollen. geregelt werden müsste in welchen bereichen und bei welchen gelegenheiten lange hosen getragen werden müssen. wie gesagt geht es hier auch bissl um ne prinzipsfrage. Keiner will hier korinthenkacker sein aber es gibt sie halt die regeln
27.06.2016 um 14:36 Uhr
Das leidige Problem. Was mache ich, wenn der AG einfach einen Alleingang macht, obwohl das Thema mitbestimmungspflichtig ist. Wenn ich mit der Einigungsstelle drohe muss ich mir im Vorfeld klar sein, ob ich den Gang dorthin auch wirklich machen möchte. Drohen ohne entsprechende Konsequenzen ist auf Dauer eher kontraproduktiv.
Vielleicht noch zwei Punkt, der in dem Zusammenhang geklärt werden muss.
Wenn die Büromitarbeiter nur bei Kundenterminen und bei Gängen in die Fertigung lange Hosen anziehen müssen, gibt es dann geeignete Möglichkeiten in Eurem Betrieb sich umzuziehen? Natürlich schön nach Männchen und Weibchen getrennt. Was ist mit der Zeit die der Kollegen braucht um sich umzuziehen. Ist das Arbeitszeit?
27.06.2016 um 19:33 Uhr
Müssen auch die Kolleginnen lange Hosen anziehen oder gilt das für diese nicht? Da gabs doch mal so eine Anordnung für Busfahrer im Sommer: Lange Hosen oder dunkle Röcke. Naja, die waren sich einig und kamen alle in dunklen Röcken ...
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