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Pausenzeiten

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Pelikano
Jan 2018 bearbeitet

Lt. Gesetzt stehen einem ja 30 Minuten Pause zu, sofern man länger als 6 Std arbeitet. Wie ist es, wenn man 6 Std und 15 Minuten arbeitet? Muss man dann trotzdem 30 Minuten Pause auf der Karte eintragen, oder reichen 15 Minuten?

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Community-Antworten (12)

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TreeCheeseHigh

20.06.2016 um 17:07 Uhr

Eingetragen wird die tatsächliche Dauer der Pause, der AG hat darauf zu achten, dass tatsächlich nicht gearbeitet wird. Streng genommen reichen 15 min Ruhepause um dem ArbZG genüge zu tun. Die Frage ist immer, wie sinnvoll so eine 15 min Pause ist.

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Pelikano

20.06.2016 um 17:15 Uhr

Naja, das ist eher aus der anderen Sicht zu sehen. Der AN arbeitet täglich 6 Std. ohne Pause. Es kann aber vorkommen, dass der AN mal 10-15 Minuten länger bleiben muss. Daher die Frage, wie viel Zeit er als Pause eintragen muss.

Hier wird gesagt, wer länger als 6 Std arbeitet muss 30 Min. Pause eintragen, auch wenn er nur 10 Minuten länger gearbeitet hat.

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ThreeCheeseHigh

20.06.2016 um 17:22 Uhr

Da muss ein Missverständnis vorliegen. wer tatsächlich länger als sechs Stunden arbeitet, muss 30 Minuten Pause machen. Völlig unabhängig davon, was auf irgendwelchen Kärtchen eingetragen wird. Also z.B. 6h 10min gearbeitet bedeutet 6h 40min Anwesenheit Ihr solltet eher diese Überstunden verhindern als darum zu feilschen was dann letztlich eingetragen wird.

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gironimo

20.06.2016 um 19:34 Uhr

sei es wie es wolle. Pausenzeiten werden grundsätzlich nur aufgeschrieben, wenn die Pause auch tatsächlich statt fand.

Selbst wenn bei Arbeiten über 6 Stunden möglicher Weise mehr Pause gemacht werden müsste - hat die Pause nicht stattgefunden, kann sich der AG nicht damit rein waschen, dass er sagt, die Pause stände auf dem Papier.

Hier solltet Ihr vom AG klare Regeln verlangen. Entweder die Kollegen haben die Möglichkeit pünklich zu gehen oder Ihr findet eine Pausenregelung, die die Pausen sicherstellt.

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Globus

20.06.2016 um 19:39 Uhr

" Also z.B. 6h 10min gearbeitet bedeutet 6h 40min Anwesenheit"

kannst du das belegen?

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gironimo

20.06.2016 um 21:14 Uhr

Wer soll was belegen? Ich bin ja nur davon ausgegangen, dass es sein könnte. Wichtig ist mir :Keine Pausenregistrierung von Pausen, die nicht stattfinden.

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Globus

20.06.2016 um 21:15 Uhr

na du warst nicht gemeint - es war kein zitat von dir, oder?

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Rechenteufel

20.06.2016 um 23:09 Uhr

Was gibt es da zu belegen? Das ist eine eindeutige rechtlich konforme Rechnung. Wer 6 Std. und 10 min. Arbeitet, muss spätestens mit Ablauf der 6 Std., und somit vor beginn der 10 min., die besagte Pause machen. Was dann rechnerisch ein Zeitraum von 6 Std. und 40 min. ergibt.

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Globus

20.06.2016 um 23:23 Uhr

sorry, das stimmt so nicht... das ist mitunter sowas von falsch... was ist bitte schon eine Pause?

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ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 11:06 Uhr

Sorry, gestern keine Zeit mehr gehabt. Viel interessanter, als die Frage was eine Pause ist, ist die Frage was ist Arbeitszeit. Und da steht in §2 Abs.1 ArbZG Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetze ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit OHNE DIE RUHEPAUSEN. Aber du hast recht, das kann tatsächlich falsch sein - im Bergbau unter Tage zählt die Ruhepause zur Arbeitszeit und da wäre meine Rechnung falsch. Aber auch nur da.

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Angie

21.06.2016 um 14:14 Uhr

Hallo Pelikano, im ArbZG § 4 steht: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden ....... zu unterbrechen." Dies gilt für alle die länger als 6 Stunden im Arbeitsvertrag haben. Satz 3 im § 4 bezieht sich auf deine Frage. Hier steht. "Länger als 6 Stunden dürfen Mitarbeiter nicht ohne Ruhepause beschäftigt sein." Das heißt für deinen Fall, wenn der Mitarbeiter 6 Stunden und 15 Minuten arbeitet, bekommt er nur die 6 Stunden bezahlt. Die 15 Minuten sind unbezahlt. Die nächste bezahlte Minute wäre nach 31 Minuten. Nochmal die 30 bzw. 45 Minuten gelten nur für im voraus feststehende Pausen. LG Angie

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ThreeCheeseHigh

21.06.2016 um 14:33 Uhr

Was geht n hier jetzt los? §612 (1) BGB haust du einfach mal in die Tonne? Versuchst du das so dem Beamten des Landesamtes für Arbeitsschutz klar zu machen, dass kein Arbeitszeitverstoß vorliegt? Der lacht sich tot weil ihn gar nicht interessiert ob es für die Arbeit Geld gibt oder nicht. Der prüft, mehr als sechs Stunden gearbeitet, keine Pause gemacht also Schreiben aufsetzen. Wie schon mal erwähnt, verhindert die Überstunden, dann stellt sich die Frage nicht.

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