Erstellt am 20.06.2016 um 15:07 Uhr von TreeCheeseHigh
Eingetragen wird die tatsächliche Dauer der Pause, der AG hat darauf zu achten, dass tatsächlich nicht gearbeitet wird.
Streng genommen reichen 15 min Ruhepause um dem ArbZG genüge zu tun. Die Frage ist immer, wie sinnvoll so eine 15 min Pause ist.
Erstellt am 20.06.2016 um 15:15 Uhr von Pelikano
Naja,
das ist eher aus der anderen Sicht zu sehen.
Der AN arbeitet täglich 6 Std. ohne Pause.
Es kann aber vorkommen, dass der AN mal 10-15 Minuten länger bleiben muss.
Daher die Frage, wie viel Zeit er als Pause eintragen muss.
Hier wird gesagt, wer länger als 6 Std arbeitet muss 30 Min. Pause eintragen, auch wenn er nur 10 Minuten länger gearbeitet hat.
Erstellt am 20.06.2016 um 15:22 Uhr von ThreeCheeseHigh
Da muss ein Missverständnis vorliegen. wer tatsächlich länger als sechs Stunden arbeitet, muss 30 Minuten Pause machen. Völlig unabhängig davon, was auf irgendwelchen Kärtchen eingetragen wird. Also z.B. 6h 10min gearbeitet bedeutet 6h 40min Anwesenheit
Ihr solltet eher diese Überstunden verhindern als darum zu feilschen was dann letztlich eingetragen wird.
Erstellt am 20.06.2016 um 17:34 Uhr von gironimo
sei es wie es wolle. Pausenzeiten werden grundsätzlich nur aufgeschrieben, wenn die Pause auch tatsächlich statt fand.
Selbst wenn bei Arbeiten über 6 Stunden möglicher Weise mehr Pause gemacht werden müsste - hat die Pause nicht stattgefunden, kann sich der AG nicht damit rein waschen, dass er sagt, die Pause stände auf dem Papier.
Hier solltet Ihr vom AG klare Regeln verlangen. Entweder die Kollegen haben die Möglichkeit pünklich zu gehen oder Ihr findet eine Pausenregelung, die die Pausen sicherstellt.
Erstellt am 20.06.2016 um 17:39 Uhr von Globus
" Also z.B. 6h 10min gearbeitet bedeutet 6h 40min Anwesenheit"
kannst du das belegen?
Erstellt am 20.06.2016 um 19:14 Uhr von gironimo
Wer soll was belegen? Ich bin ja nur davon ausgegangen, dass es sein könnte. Wichtig ist mir :Keine Pausenregistrierung von Pausen, die nicht stattfinden.
Erstellt am 20.06.2016 um 19:15 Uhr von Globus
na du warst nicht gemeint - es war kein zitat von dir, oder?
Erstellt am 20.06.2016 um 21:09 Uhr von Rechenteufel
Was gibt es da zu belegen?
Das ist eine eindeutige rechtlich konforme Rechnung.
Wer 6 Std. und 10 min. Arbeitet, muss spätestens mit Ablauf der 6 Std., und somit vor beginn der 10 min., die besagte Pause machen. Was dann rechnerisch ein Zeitraum von 6 Std. und 40 min. ergibt.
Erstellt am 20.06.2016 um 21:23 Uhr von Globus
sorry, das stimmt so nicht... das ist mitunter sowas von falsch... was ist bitte schon eine Pause?
Erstellt am 21.06.2016 um 09:06 Uhr von ThreeCheeseHigh
Sorry, gestern keine Zeit mehr gehabt.
Viel interessanter, als die Frage was eine Pause ist, ist die Frage was ist Arbeitszeit. Und da steht in §2 Abs.1 ArbZG Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetze ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit OHNE DIE RUHEPAUSEN.
Aber du hast recht, das kann tatsächlich falsch sein - im Bergbau unter Tage zählt die Ruhepause zur Arbeitszeit und da wäre meine Rechnung falsch. Aber auch nur da.
Erstellt am 21.06.2016 um 12:14 Uhr von Angie
Hallo Pelikano,
im ArbZG § 4 steht: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden ....... zu unterbrechen."
Dies gilt für alle die länger als 6 Stunden im Arbeitsvertrag haben.
Satz 3 im § 4 bezieht sich auf deine Frage. Hier steht. "Länger als 6 Stunden dürfen Mitarbeiter nicht ohne Ruhepause beschäftigt sein."
Das heißt für deinen Fall, wenn der Mitarbeiter 6 Stunden und 15 Minuten arbeitet, bekommt er nur die 6 Stunden bezahlt. Die 15 Minuten sind unbezahlt. Die nächste bezahlte Minute wäre nach 31 Minuten.
Nochmal die 30 bzw. 45 Minuten gelten nur für im voraus feststehende Pausen.
LG
Angie
Erstellt am 21.06.2016 um 12:33 Uhr von ThreeCheeseHigh
Was geht n hier jetzt los? §612 (1) BGB haust du einfach mal in die Tonne? Versuchst du das so dem Beamten des Landesamtes für Arbeitsschutz klar zu machen, dass kein Arbeitszeitverstoß vorliegt? Der lacht sich tot weil ihn gar nicht interessiert ob es für die Arbeit Geld gibt oder nicht. Der prüft, mehr als sechs Stunden gearbeitet, keine Pause gemacht also Schreiben aufsetzen.
Wie schon mal erwähnt, verhindert die Überstunden, dann stellt sich die Frage nicht.