W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokollpflicht bei Mitarbeitergesprächen?

H
Himbeere
Mrz 2018 bearbeitet

Bei einem Gespräch zwischen Geschäftsleitung und einem Arbeitnehmer waren zwei Mitglieder des BR auf Wunsch der GL als Zeugen zugegen. Thema waren Fehler im Arbeitsverhalten des Mitarbeiters. Dieser Mitarbeiter fordert jetzt, dass der Betriebsrat ein Protokoll über dies Gespräch verfassen und ihm eine Kopie davon zur Verfügung stellen solle. Ist der Betriebsrat in diesem Fall verpflichtet, ein Protokoll zu schreiben? Und hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Aushändigung? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

16.061032

Community-Antworten (32)

O
outofmemory Akzeptiert

14.06.2016 um 19:35 Uhr

Kann der Betriebsrat machen, muss er aber nicht. Ich wüsste nicht, dass der BR das Sekretariat der Mitarbeiter ist.

Fragt doch mal bitte den Mitarbeiter, auf welcher Grundlage er diese Forderung stellt. Das interessiert mich.

H
Himbeere

14.06.2016 um 19:47 Uhr

Dieser Mitarbeiter macht uns ordentlich Druck. Angeblich hat ein Anwalt ihm gesagt, dass wir zur Protokollerstellung verpflichtet sind. Ich habe in dieser Hinsicht auch nichts gefunden, bin aber natürlich (da noch eher unerfahren) verunsichert und möchte nichts falsch machen.

G
Globus

14.06.2016 um 20:10 Uhr

Ich kenne es nur so, dass wenn Protokoll geführt wird, zuvor besprochen wird, wer das macht. Das Protokoll wird dann anschließend jedem der dabei war übergeben und wenn was nciht stimmen sollte, wird der Widerspruch beigefügt...

Aber wie dem auch sei...

H
Himbeere

14.06.2016 um 20:50 Uhr

Von einem zu erstellenden Protokoll war vor und während des Gesprächs keine Rede. Ich habe mir ein paar Notizen gemacht, um den BR-Vorsitzenden nach seinem Urlaub von diesem Gespräch berichten zu können (in drei Wochen kann man ja mal das ein oder andere vergessen). Wir möchten unsere Aufgabe bestmöglich erfüllen, haben hier aber deutlich den Eindruck, von jenem Mitarbeiter für seine Interessen instrumentalisiert zu werden.

G
Globus

14.06.2016 um 22:14 Uhr

aber genau dafür seid ihr doch da... oder?

G
gironimo

15.06.2016 um 00:20 Uhr

Als Interessenvertreter des AN sollte es normal sein, dass ihr ein Protokoll schreibt 0

P
Pjöööng

15.06.2016 um 02:00 Uhr

Wenn ich einen Mitarbeiter zu solch einem Gespräch begleite, werde ich mit Sicherheit eines nicht machen: Ein Protokoll führen.

I
Irminsul

15.06.2016 um 13:21 Uhr

Ich schreibe bei solchen Gesprächen nie ein Protokol wenn es nicht ausdrücklich erwünscht ist. Notizen sind die eine Sache aber die hast du ja aus einem bestimmten Grund gemacht und nicht weil jemand unbedingt ein Protokol haben wollte. Hätte der MA ein Protokol gewollt hätte er meiner meinung nach, spätestens am Anfang des Gesprächs, darauf hinweisen müssen. Gruß, Irminsul

H
Horza

15.06.2016 um 18:47 Uhr

Wie ausführlich sind deine Notizen? Eventuell könntest du sie dem Kollegen zur Verfügung stellen bzw. eine Art Zusammenfassung schreiben. Für ein "richtiges" Protokoll hätte der Kollege früher gackern müssen.

H
Himbeere

15.06.2016 um 22:54 Uhr

Ganz herzlichen Dank für eure Anregungen!!

Ich sehe mich natürlich klar als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen - das an Globus und gironimo. Aber ich möchte mich definitv nicht für einen persönlichen Privatkrieg instrumentalisieren lassen.

Also: Ich schreibe kein Protokoll, denn es hat mich niemand vor oder während des Gesprächs gebeten, dies zu tun, und eine gesetzliche Verpflichtung kann ich aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht ersehehen. Darüber hinaus weiß ich nicht, ob ich ein Protokoll des Betriebsrats einfach so an einen Arbeitnehmer weitergeben dürfte.

G
Globus

15.06.2016 um 23:28 Uhr

hä? habe ich das geschrieben? nee, ich sagte, dass ich das so kenne, dass bei solchen gesprächen einer "bestimmt" wird der das Protokoll schreibt... und wenn dann es das BRM wäre, ist es nch immer kein Psolches des BR, oder ist der AN gar nciht mit dabei? Dann wäre es aber kein Mitarbeitergespräch - ich verstehe wie üblich mal wieder was nicht...

P
Pjöööng

16.06.2016 um 01:29 Uhr

Ich fass es ehrlich gesagt nicht, da sind "zwei Mitglieder des BR AUF WUNSCH DER GL als Zeugen zugegen" und dann sollauch noch einer als Protokollant alles festhalten?

Als Arbeitnehmer würde ich in dieser Situation des Arbeitgeber auffordern, diese beiden BRM des Raumes zu verweisen, sie haben dort nichts zu suchen!

Und BRM die sich so mißbrauchen lassen haben ihr Amt verfehlt!

C
celestro

16.06.2016 um 11:43 Uhr

Du hast aber schon verstanden, daß der MA ein Protokoll haben will und nicht die GL ? Demnach hatte der MA wohl gegen die Anwesenheit des BR nichts einzuwenden.

Und auch wenn die GL Zeugen haben wollte, kann das für den MA trotzdem gut sein, wenn jemand vom BR (ist ja auch Zeuge im Sinne des MA) dabei ist.

P
Pjöööng

16.06.2016 um 11:51 Uhr

Zitat (celestro): "Du hast aber schon verstanden, daß der MA ein Protokoll haben will und nicht die GL ?"

Ja, so steht es in dem Beitrag.

Zitat (celestro): "Demnach hatte der MA wohl gegen die Anwesenheit des BR nichts einzuwenden."

Diese Logik verstehe ich nicht! Falls der AN eigentlich gegen diese Anwesenhier war, aber sich nicht getraut hat, dieses zu sagen, dann ist es ihm verwehrt nach solch einem Protokoll zu fragen?

Zitat (celestro): "Und auch wenn die GL Zeugen haben wollte, kann das für den MA trotzdem gut sein, wenn jemand vom BR (ist ja auch Zeuge im Sinne des MA) dabei ist."

Aus diesem Grunde gibt es auch entsprechende gesetzliche Grundlagen, die hier aber nicht angewandt wurden.

M
Moreno

16.06.2016 um 12:05 Uhr

Na wenn hier der BR instrumentalisiert wurde dann wohl vom AG. Als BR geht man auf Wunsch vom AN mit aber nicht auf Wunsch der GL als Zeuge wo gibt es denn sowas? Ich kann gut verstehen, dass der AN und sein Anwalt hier die Protokolle von diesem Gespräch haben will. Einige Betriebsräte haben es echt nicht verstanden was ihre Aufgaben sind!!!!!!!

C
celestro

16.06.2016 um 12:14 Uhr

"Falls der AN eigentlich gegen diese Anwesenhier war, aber sich nicht getraut hat, dieses zu sagen, dann ist es ihm verwehrt nach solch einem Protokoll zu fragen?"

Diese Logik verstehe ich nicht ! Du interpretierst in eine Situation herein, daß der AN eventuell nicht einverstanden gewesen sein könnte, das jemand vom BR dabei ist. Bzw. gehst sogar so weit, er habe sich "nicht getraut", etwas dagegen zu sagen. Aber dann traut er sich, das Protokoll davon anzufordern ? LOL !

"Aus diesem Grunde gibt es auch entsprechende gesetzliche Grundlagen, die hier aber nicht angewandt wurden."

Mach Dich nicht lächerlich. In der Realität kommt "sich nicht trauen, ein BRM mitzunehmen" deutlich häufiger vor, als das jemand den BR nicht dabei haben will.

Und es spricht schon Bände, hier solche Vorwürfe gegen BRMs zu erheben. Wer sagt Dir denn, das der Threadersteller nicht vor dem Gespräch kurz im Vertrauen nachgefragt hat, ob der MA mit der BR-Anwesenheit einverstanden ist ?

"Ich kann gut verstehen, dass der AN und sein Anwalt hier die Protokolle von diesem Gespräch haben will."

EIN Anwalt hätte gesagt ... heißt nicht unbedingt, daß der MA einen Anwalt hat, der das Protokoll haben will. Hätte der MA einen Anwalt, bräuchte wohl kaum der MA den BR unter Druck setzen. Da würde ein Schreiben vom Anwalt kommen.

M
Moreno

16.06.2016 um 12:27 Uhr

Na ich sag mal wie oft kommt es vor, dass sich ein AN vom Chef mit solchen Gesprächen ,,überrollt\" wird. Dann muss er ins Büro links und Rechts vom Chef noch zwei Betriebsräte als Zeugen...ganz Klasse.... Nach dem Gespräch denkt AN na toll da haben sie mich jetzt durch die Mangel gedreht und ich möchte was in der Hand haben um mich gegen eventuelle Sanktionen zu schützen ist doch wohl selbstverständlich! Ob ihm das jetzt seine Frau oder ein Anwalt gesagt haben ist erst mal uninteressant .

Ich bleib bei meiner Ansicht, dass hier der Betriebsrat seine Aufgaben nicht versteht. Sollte es jetzt zur Kündigung des AN kommen wollen dann die Zeugen der GL vor Gericht gegen ihn aussagen?

C
celestro

16.06.2016 um 12:39 Uhr

"Sollte es jetzt zur Kündigung des AN kommen wollen"

Für eine eventuelle Kündigung gibt es rein gar keine Anhaltspunkte.

"wollen dann die Zeugen der GL vor Gericht gegen ihn aussagen?"

Ein BRM ist ein Zeuge ... aber der Wunsch der GL, den BR dabei zu haben, macht die BRMs noch lange nicht zu "Zeugen der GL".

"Nach dem Gespräch denkt AN na toll da haben sie mich jetzt durch die Mangel gedreht und ich möchte was in der Hand haben um mich gegen eventuelle Sanktionen zu schützen ist doch wohl selbstverständlich!"

Wir kennen weder den Inhalt, noch die "Stimmungslage" des Gesprächs. Also wieso sollte sich der AN "durch die Mangel gedreht fühlen" ? Wieso sollte er sich mit Hilfe des Protokolls des BR vor Sanktionen schützen wollen ?

Wenn der AN ernsthaft glaubt, der BR stünde auf Seiten der GL, was soll er dann mit einem Protokoll "des Feindes" ? Eure "Argumente" machen doch überhaupt gar keinen Sinn.

"Dann muss er ins Büro links und Rechts vom Chef noch zwei Betriebsräte als Zeugen...ganz Klasse...."

Genau ... das der GF dann sowas sagt wie "da Sie ja immer den BR dabei haben wollen, habe ich selbigen schon von mir aus angefordert" ist natürlich völlig abwegig. Alleine die Tatsache, daß ein TE schreibt "auf Wunsch der GL als Zeugen" ist selbstredend nur "als total böse und hinterhältig anzusehen". Kopf ---> Tisch

Oder darf es ein Aluhut sein ?

M
Moreno

16.06.2016 um 12:43 Uhr

Na um vielleicht ein Gegenprotokoll anzufertigen?

C
celestro

16.06.2016 um 12:46 Uhr

Möglich ist vieles. Aber dann sollte man vielleicht den TE mal dazu interviewen, ob der MA gesagt hat, wofür er das Protokoll haben will ?

Und außerdem ... ich setze den BR, der KEIN Protokoll schreiben will unter Druck, gefälligst ein Protokoll anzufertigen, weil ich ein Gegenprotokoll schreiben will ? Verschwörungstheorie ik hör Dir trapsen.

M
Moreno

16.06.2016 um 13:00 Uhr

Du willst aber nicht kapieren, dass der AN hier was in der Hand haben will über den Gesprächsinhalt oder?

Der Betriebsrat trottet fleißig zum Gespräch mit da der Chef ihn als Zeugen haben will und dann regt sich der BR noch auf das dieser das Protokoll haben will von diesem Gespräch. Da brauch ich keine Verschwörungstheorie sondern seh ein Betriebsrat der seine Aufgaben nicht verstanden hat. Wetten wenn der Chef gesagt hätte Frau Himbeere sie haben doch Notizen beim Gespräch gemacht da hätt ich gern ein Protokoll das er dies bekommen hätte? Aber von dem bösen AN fühlt man sich instrumentalisiert obwohl der BR ja dafür da ist diesen AN zu beraten und zu unterstützen.

P
Pjöööng

16.06.2016 um 16:11 Uhr

Zitat (celestro): "Du interpretierst in eine Situation herein, daß der AN eventuell nicht einverstanden gewesen sein könnte, das jemand vom BR dabei ist."

Nö!

Zitat (celestro): "Bzw. gehst sogar so weit, er habe sich "nicht getraut", etwas dagegen zu sagen.""

Nö!

Ich habe lediglich einen möglichen Vorgang geschildert der Deine Logik ad absurdum führt.

Zitat (celestro): "Aber dann traut er sich, das Protokoll davon anzufordern ? LOL !"

Dein LOL deutet darauf hin, dass es Dir an Lebenserfahrung fehlt. Die Situation ist eine ganz andere in dem Moment wo man zum Gespräch mit dem Arbeitgeber gebeten wird, in den Raum kommt, dort bereits neben dem Arbeitgeber zwei BRM sitzen und der eine offensichtlich ausgiebig Notizen macht und der Situation einige Stunden oder Tage später, wenn man Zeit hatte über das Vorgefallene nachzudenken und sich ggf. auch mit anderen Personen darüber auszutauschen. In der Gesprächssituation haben Arbeitnehmer auch schon ihre eigene Kündigung unterzeichnet und haben es später bereut.

Zitat (celestro): "Mach Dich nicht lächerlich. In der Realität kommt "sich nicht trauen, ein BRM mitzunehmen" deutlich häufiger vor, als das jemand den BR nicht dabei haben will."

Ich kenne darüber keine Auswertungen. Ist aber auch egal, weil für mich sowieso nicht nachvollziehbar ist, was Du mit dieser Aussage bezwecken willst. Ich halte es jedenfalls für ein wichtiges unabdingbares Recht dass der AN entscheidet, welches BRM er zu dem Gespräch hinzuziehen will und nicht der Arbeitgeber.

Zitat (celestro):

"Wenn der AN ernsthaft glaubt, der BR stünde auf Seiten der GL, was soll er dann mit einem Protokoll "des Feindes" ? "

Falls etwas protokolliert wurde ist es natürlich sinnvoll, dass alle Teilnehmer wissen was protokolliert wurde. Gut möglich dass der AN vermutet dass das BRM nicht nur persönliche Notizen gemacht, sondern ein Protokoll geführt hat und jetzt gerne wissen möchte, was dort niedergeschrieben und ggf. irgendwann gegen ihn verwendet wird.

Im Übrigen ist auch der Grund der Notizen "um den BR-Vorsitzenden nach seinem Urlaub von diesem Gespräch berichten zu können" für mich mehr als zweifelhaft. Es geht hier um sehr persönliche Angelegenheiten des Arbeitnehmers die auch nicht im BR breitzutreten sind.

H
Himbeere

16.06.2016 um 18:11 Uhr

Um Himmels Willen, was ist denn jetzt hier in Gang gekommen? Der Mitarbeiter hatte ganz und gar nichts gegen unsere Anwesenheit, es war ihm sogar sehr recht. Eine Kündigung steht überhaupt nicht an, auch keine Abmahnung. Es ging um das Arbeitsverhalten des MA, die Ursachen dafür, und um die Erwartung der GL, wie es in Zukunft sein sollte. Und wir sprechen hier nicht von einem verschüchterten Opfer böswilliger Vorgesetzter, da dürft ihr sicher sein. Wir leisten gute Arbeit und bemühen uns aktiv um Verbesserungen im Betrieb, aber es ist sicher nicht unsere Aufgabe, einen Privatkrieg zu unterstützen. Besten Dank nochmal für alle konstruktiven Beiträge! Kritik ist auch in Ordnung, allerdings muss man ja nicht aufgrund vager eigener Mutmaßungen dem Fragesteller gleich Unfähigkeit, zweifelhaftes Verhalten usw. unterstellen, oder?

C
celestro

16.06.2016 um 18:33 Uhr

Völlig richtig ! Und solange der AN die BRM nicht in die Pflicht nimmt, den BR NICHT zu informieren, sehe ich da auch nichts problematisches drin.

P
Pjöööng

17.06.2016 um 00:30 Uhr

Zitat (celestro): "Und solange der AN die BRM nicht in die Pflicht nimmt, den BR NICHT zu informieren, sehe ich da auch nichts problematisches drin."

Das ist ein sehr erstaunliches Verständnis von Persönlichkeits- undDatenschutz

C
celestro

17.06.2016 um 17:33 Uhr

"Das ist ein sehr erstaunliches Verständnis von Persönlichkeits- undDatenschutz"

Ein Mitarbeiter/-in kommt neu in die Firma und bleibt dort lange Zeit. Welche Daten bekommen die BRM von ihm / ihr zu sehen ?

1.) Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf (Geburtsdatum, Hobbys, ggf. Infos über die Eltern) inkl. der entsprechenden Rechtschreibfehler, dazu die beigefügten Schulzeugnisse, ggf. absolvierte Weiterbildungen 2.) Informationen zum Gehalt, bei Einstieg, wie auch bei Beförderungen 3.) Informationen, wenn die Person in Teilzeit / Elternzeit (Kind bekommen) etc. gehen will 4.) jedwede Versetzung 5.) Informationen zur Schwerbehinderung (entweder über die entsprechende Vertretung, oder im Fall einer Kündigung) 6.) Informationen, sofern dem MA gekündigt werden soll

diese ganzen Infos über den AN dürfen die BRM sehen / hören, aber wenn zwei BRM bei einem Personalgespräch dabei sind, dürfen Sie die anderen darüber nicht in Kenntnis setzen ?

P
Pjöööng

17.06.2016 um 17:40 Uhr

Richtig erkannt!

G
Globus

17.06.2016 um 17:59 Uhr

Naja, ein wenig abstrakt ist das schon alles. Klar ist das BRM zur Verschwiegenheit verpflichtet (übrigens auch wenn er nach Wunsch eines AN Einsicht in die Personalakte nimmt), aber je nach Thema, "entbinden" AN mitunter das mitgenommene BRM von der Schweigepflicht gegenüber dem Gremium, was ja mitunter Sinn macht...

P
Pjöööng

20.06.2016 um 11:14 Uhr

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es hier eine gesetzliche Regelung gibt: § 82 BetrVG.

Dort liest man übrigens: "Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird."

Ich hatte mich bisher immer gefragt, warum solche Selbstverständlichkeiten im Gesetz geregelt werden müssen. Dank Hinbeere und Celestro ist es mir jetzt klar geworden.

C
celestro

20.06.2016 um 11:56 Uhr

Danke für den Hinweis. Aber die persönlichen Seitenhiebe würde sich ein vernünftiges BRM sparen.

W
walkingwilli

30.03.2018 um 14:28 Uhr

Schade das ihr Betriebsräte oder wer auch immer, eure Aufgaben nur nach Aufforderungen wahrnehmt. Ein Betriebsrat hat in bestimmten Fällen sogar die Pflicht ein Gesprächsprotokoll zu führen, da eben dieses bei späterer Personen oder verhaltenbedingten Kündigungen aüßerst wichtig sein kann.

C
celestro

30.03.2018 um 16:32 Uhr

also mal abgesehen von der Tatsache, dass der Thread schon ziemlich alt ist... ergibt sich die von Dir benannte Pflicht... woraus ?

Ihre Antwort