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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hilfe bei Mitarbeitergesprächen

Z
Zeppelin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, unser Geschäftsführer hat zu Mitarbeitergesprächen geladen. Einige Koll. haben Angst vor einem Gespräch unter 4 Augen weil sie eingeschüchtert sind (moderne Mitarbeiterführung). Ist der Betriebsrat in solchen Fällen berechtigt an den Gesprächen teilzunehmen?

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Community-Antworten (1)

B
Brigachkatz

26.03.2011 um 11:33 Uhr

Hallo Zeppelin,

warum haben Deine Kollegen Angst? Wißt ihr schon worum es bei den Gesprächen geht? Wer hat sie wie eingeschüchtert?

Zur Teilnahme des BR an Gesprächen kannst Du im BetrVG die § 81 und 82 nachlesen. Es geht da um die Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des AG sowie um das Anhörungs- und Erörterungsrecht des AN.

In beiden Fällen kann der AN auf Wunsch ein Mitglied des BR hinzuziehen.

Gruß Brigachkatz

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