unser Geschäftsführer hat zu Mitarbeitergesprächen geladen. Einige Koll. haben Angst vor einem Gespräch unter 4 Augen weil sie eingeschüchtert sind (moderne Mitarbeiterführung).
Ist der Betriebsrat in solchen Fällen berechtigt an den Gesprächen teilzunehmen?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht