W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung des BR bei Ausbilder Ernennung

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Wie weit geht die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der neu Besetzung des Posten eines Ausbilderes für Auszubildende im Handel ? Also jemand der die Azubi übernimmt und zum Beispiel Berichtsheft kontrolliert und unterschreibt.

Was ist bei dieser Benennung zubeachten durch den BR ? Kann der AG einfach jemanden dazu Ernennen ? Muss der AG eine Anhörung an den Betriebsrat geben und unter welchen Paragraph ? Gibt es hier Höhrfristen ?

Vielen Dank für die Antworten.

1.67301

Community-Antworten (1)

G
gironimo

14.06.2016 um 00:54 Uhr

Der AG muss den BR beachten. Siehe auch Paragraph 98 BetrVG. Derjenige sollte fachlich und pädagogisch geeignet sein

Ihre Antwort