Mitbestimmung des BR bei Ausbilder Ernennung
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Wie weit geht die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der neu Besetzung des Posten eines Ausbilderes für Auszubildende im Handel ? Also jemand der die Azubi übernimmt und zum Beispiel Berichtsheft kontrolliert und unterschreibt.
Was ist bei dieser Benennung zubeachten durch den BR ? Kann der AG einfach jemanden dazu Ernennen ? Muss der AG eine Anhörung an den Betriebsrat geben und unter welchen Paragraph ? Gibt es hier Höhrfristen ?
Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (1)
14.06.2016 um 00:54 Uhr
Der AG muss den BR beachten. Siehe auch Paragraph 98 BetrVG. Derjenige sollte fachlich und pädagogisch geeignet sein
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