Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Wie weit geht die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der neu Besetzung des Posten eines Ausbilderes für Auszubildende im Handel ?
Also jemand der die Azubi übernimmt und zum Beispiel Berichtsheft kontrolliert und unterschreibt.

Was ist bei dieser Benennung zubeachten durch den BR ?
Kann der AG einfach jemanden dazu Ernennen ?
Muss der AG eine Anhörung an den Betriebsrat geben und unter welchen Paragraph ?
Gibt es hier Höhrfristen ?

Vielen Dank für die Antworten.