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Arbeitgeber beteiligt BR nicht bei Neueinstellungen

B
beschlaege
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Unser Arbeitgeber hält sich nicht an seine Unterrichtungspflicht gemäß § 99 BetrVG bei Neueinstellungen. Wir haben Ihn bereits ÖFTER persönlich darauf hingewiesen, aber leider passiert nichts. Wie können wir jetzt gegen unseren Arbeitgeber vorgehen, dass sich etwas ändert???

Danke!

95005

Community-Antworten (5)

M
Moreno

09.06.2016 um 12:25 Uhr

Habt Ihr mal über Betriebsratsseminare nachgedacht ?

C
celestro

09.06.2016 um 12:48 Uhr

Da der § 99 BetrVG weit mehr als nur eine Unterrichtungspflicht beinhaltet, kann ich moreno nur zustimmen. Zunächst solltet Ihr mal schauen, ob Ihr beim AG ein Seminar für Betriebsräte durchbekommt. Wenn auch das nicht funktionieren sollte, könnte man nochmal über so ein Forum die Frage stellen. Vorher macht das wohl wenig Sinn.

B
beschlaege

09.06.2016 um 13:08 Uhr

Wir haben bereits ein Seminar besucht, jedoch waren andere Themen so umfangreich, dass es nicht mehr zu Einzelheiten des § 99 BetrVG kam. Es geht lediglich darum, dass unser Arbeitgeber ständig Leute einstellt wovon kein Betriebsrat etwas weiß und nach §99 BetrVG besteht für den Arbeitgeber eine Unterrichtungspflicht über jede Einstellung, Eingruppierung und Versetzung.

G
gironimo

09.06.2016 um 13:24 Uhr

Als Folge kommt eigentlich nur der § 101 BetrVG in Frage.

Wenn gute Worte nicht helfen, muss der BR seine Rechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes durchsetzen.

Leider führt oft kein Weg daran vorbei. Insbesondere bei neu gewählten Gremien testen die AG oft, wie weit es der BR mit sich machen lässt.

C
Challenger

09.06.2016 um 14:17 Uhr

Tach auch,

@gironimo: Nicht nur §101 BetrVG wegen Aufhebung der personellen Maßnahme,sondern flankierend auch ein Unterlassungsverfahren nach §23 Abs.3 BetrVG

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