Erstellt am 09.06.2016 um 10:25 Uhr von moreno
Habt Ihr mal über Betriebsratsseminare nachgedacht ?
Erstellt am 09.06.2016 um 10:48 Uhr von celestro
Da der § 99 BetrVG weit mehr als nur eine Unterrichtungspflicht beinhaltet, kann ich moreno nur zustimmen. Zunächst solltet Ihr mal schauen, ob Ihr beim AG ein Seminar für Betriebsräte durchbekommt. Wenn auch das nicht funktionieren sollte, könnte man nochmal über so ein Forum die Frage stellen. Vorher macht das wohl wenig Sinn.
Erstellt am 09.06.2016 um 11:08 Uhr von beschlaege
Wir haben bereits ein Seminar besucht, jedoch waren andere Themen so umfangreich, dass es nicht mehr zu Einzelheiten des § 99 BetrVG kam.
Es geht lediglich darum, dass unser Arbeitgeber ständig Leute einstellt wovon kein Betriebsrat etwas weiß und nach §99 BetrVG besteht für den Arbeitgeber eine Unterrichtungspflicht über jede Einstellung, Eingruppierung und Versetzung.
Erstellt am 09.06.2016 um 11:24 Uhr von gironimo
Als Folge kommt eigentlich nur der § 101 BetrVG in Frage.
Wenn gute Worte nicht helfen, muss der BR seine Rechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes durchsetzen.
Leider führt oft kein Weg daran vorbei. Insbesondere bei neu gewählten Gremien testen die AG oft, wie weit es der BR mit sich machen lässt.
Erstellt am 09.06.2016 um 12:17 Uhr von Challenger
Tach auch,
@gironimo: Nicht nur §101 BetrVG wegen Aufhebung der personellen
Maßnahme,sondern flankierend auch ein Unterlassungsverfahren nach
§23 Abs.3 BetrVG