Salut,und wieder kommt eine Frage von mir.Ein ehemaliger MA (Eigenkündigung) hat vor bei seinem damaligen(1,5Jahre her) AG,wo er etwa 10 Jahre gute Arbeit gemacht wieder anzufangen.Ich habe gelesen das eine Probezeit nicht nötig,evtl.sogar unwirksam sein könnte wenn die Betriebszugehörigkeit nicht länger als drei Jahre unterbrochen war.In 1,5 Jahren oder auch 3 kann sich der AN doch aber verändert haben.Er macht die selben Arbeiten wie in seinem ersten Arbeitsverhältnis und ist Topp.Es geht nicht um die Frage 2 oder4 Wochen Kündigungsfrist sondern darum ob eine neue Probezeit unwirksam wäre .Ich habe nicht rechtsverbindliches finden können.Ein Urteil evtl.vom LAG Baden-Württemberg vom 28.2.2002,AZ:4Sa 68/01-Probezeitvereinbarung.Danke für Euer Interesse.