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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probezeit Verlängerung

N
noris
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen zusammen. Ich hatte die Frage vor kurzem schon gestellt, habe auch gute Antworten bekommen. Nun habe ich weitere Infos. Ein Mitarbeiter ist im Oktober 2014 in unsere Firma angefangen, laut Arbeitsvertrag haben wir grundsätzlich eine probezeit von 4 Monaten. Ende März bekamen wir die Kündigung des Mitarbeiters innerhalb der probezeit, wobei mir aufgefallen ist das die ursprüngliche probezeit schon längst abgelaufen war. Unser BRV meinte das der Mitarbeiter eine probezeit Verlängerung bekommen hatte. Ich dachte damals das es Mitbestimmungspflichtig wäre, da habt ihr mich eines besseren belehrt. Nun wir haben im TV stehen das die probezeit nur mit Zustimmung des br erfolgen darf. Was nicht der Fall war. Desweitetern stößt es mich auf das wir die Kündigung Ende März bekommen haben die vom BRV unterschrieben wurde datiert am 07.04.

Wie soll ich damit umgehen, was kann ich tun?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

20.04.2015 um 10:54 Uhr

Was willst Du denn tun?

Anders herum: Wenn sie im Okt 2014 angefangen hat, dann ist die Probezeit SPÄTESTENS im März 15 beendet. Der AN kann man raten, sich genauestens zu überlegen, ob gegen die Kündigung vorgegangen werden werden kann. Dem BR ist anzuraten, sich auf einen neuen BRV zu einigen, wenn dieser selbstherrlich und einsam entscheidet.

G
gironimo

20.04.2015 um 11:07 Uhr

Nun wir haben im TV stehen das die probezeit nur mit Zustimmung des br erfolgen darf<

Nun - wenn es so ist und der BR niemals zugestimmt hat, habt Ihr doch etwas zum Schreiben. Dann lohnt die Klage. 6 Monate ist er ja schon dabei.

Was ich nicht ganz verstehe - was hat denn der BRV da unterschrieben. Ohne Beschluss keine Unterschrift. So gesehen - siehe Kölner

N
noris

20.04.2015 um 11:09 Uhr

Sorry aber von Oktober an 4 Monate weiter wäre Januar. Mit dem BRV hast du recht aber wie wenn das gesamte Gremium da geteilte Meinung ist.

P
Pickel

20.04.2015 um 11:16 Uhr

Noris, auch damals war schon der Hinweis an dich wichtig. Nicht die Probezeit ist für den Mitarbeiter kriegsentscheidend, sondern die Kündigungsschutzfrist von 6 Monaten.

Die Frage, ob 4 oder 6 Monate P-Zeit bringen dem MA höchstens eine leicht verbesserte Kündigungsfrist und wenige Wochen mehr Gehalt. Ich denke aber, dass es dir dabei um den Kündigungsschutz geht?

N
noris

20.04.2015 um 11:20 Uhr

Ja richtig. Allerdings sind wir jetzt soweit fortgeschritten, das die Kündigung schon raus ist, auch weil wir im Gremium nicht über die Kündigung entscheiden könnten da wir mangels Beteiligung auf der BR Sitzung nicht Beschluss fähig waren

K
Kölner

20.04.2015 um 11:25 Uhr

@noris Sachmal...kannst Du diese Infos mal am Anfang direkt mitteilen?

Umso wichtiger, dass man sich mit Begriffen wie Rumpfmandat (auch als BRV) mal auseinandersetzt!

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