Zustimmungsfrist
Sollte die Wochenfrist zur Zustimmung zur Einstellung verstreichen, gilt diese doch als angenommen vom BR.
Wenn man aber erst nach 14 Tagen Sitzung machen kann und dann die Zustimmung gibt, macht man sich damit dann nicht "lächerlich" (ich meine, wenn die Zustimmung schon aufgrund Fristverstreichen erfolgt ist und dann doch noch eine Zustimmung macht.
Danke für eure Rückmeldungen
Community-Antworten (4)
03.06.2016 um 19:01 Uhr
Ja - man macht sich lächerlich.
Weil es nicht zutrifft, dass man erst nach 14 Tagen eine Sitzung machen kann. Der BR kann jederzeit eine Sitzung machen, wenn es erforderlich ist.
03.06.2016 um 19:12 Uhr
Ja, das hast Du zutreffend erkannt. Was ein Grund wäre, dass man einmal über die Sitzungsfolge nachdenken sollte.
Was heißt hier übrigens „erst kann“? Man kann ja regelmäßige Sitzungen planen. Das sollte aber nicht dazu führen, diese dann auch nur zu diesen Zeiten abzuhalten und alles bis dahin geschehene zu horten.
Wenn der AG seine Einstellungen nicht so terminiert, dass ihr auch noch innerhalb eurer euch aufgegeben Fristen reagieren könnt, müsst ihr halt Sitzungen immer dann machen, wenn sie notwendig werden. Ein „nicht können“ gibt es hier nicht.
03.06.2016 um 22:24 Uhr
Tach auch, der BR macht sich nicht nur lächerlich. Genau genommen verstößt der BR in grober Weise gegen seine gesetzlichen Verpflichtung,wenn er fristgebundene Tatbestände wie hier,nicht innerhalb der Wochenfrist bearbeitet.
03.06.2016 um 23:01 Uhr
Hallo vobamaus, ich kann dem oben gesagten im Wesentlichen zustimmen - außer wenn Ihr ein so ungewöhnlicher Betrieb seid, dass eine andere Sitzungsplanung nicht möglich ist. Aber wie Ernsthaft schon schrieb, sollte der AG dann seine Einstellungen entsprechend terminieren. Das ließe sich im Zweifel vereinbaren. Bei uns stellt sich das Problem eigentlich nur zur Weihnachtszeit. Da vereinbaren wir jedesmal mit dem AG eine Fristverlängerung. Auch das könnte für Euch vielleicht ein Weg sein.
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