wir hatten letzte Woche den Fall das kein BRM bei einem Personalgespräch vor Ort war, der Mitarbeiter wollte ein BRM dabei haben.
Da 2 BRM im Urlaub waren, hätten doch die Nachrücker, einer davon auch Anwesend an dem Personalgespräch teilnehmen dürfen oder sind diese Rechtssprächungen nicht mehr Valide?
lg
Alyan
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Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied