Betriebliche Wiedereingliederungsgespräche
Muß ein Mitarbeiter bei einem betrieblichen Wiedereingliederung Gespräch seine Erkrankung genau benennen?
Community-Antworten (4)
01.06.2016 um 15:47 Uhr
Nein muss er nicht. Das Gespräch und alles darin Gesagte ist Freiwillig.
01.06.2016 um 16:23 Uhr
Nur dann sollte er sich fragen, weshalb er dem Gespräch zugestimmt hat. Wenn keine Offenheit besteht, bringt auch das durchdachteste und bestgemeinte BEM nichts
01.06.2016 um 16:52 Uhr
Idealerweise gibt es einen Betriebsarzt, welcher quasi als medizinischer Anwalt die Vorgeschichte kennt und das BEM Team danach berät. So muss sich der AN nicht direkt aus dem Fenster lehnen und Info´s raushauen, die ggf. auch im BEM nicht allgemein gesagt werden sollten. ( z.B. negative Zukunftsprognose wg. Krankheit )
01.06.2016 um 17:05 Uhr
Beim BEM geht es nicht um die Erkrankung ansich, sondern um die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Meist dürften aber schon die Symtome Rückschlüsse auf die eigentliche Krankheit ermöglichen.
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