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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wem gehört das bei einem Seminar ausgegebene Material: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

K
Kathrin
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma gehen regelmäßig diverse Mitarbeiter zu Seminaren. (z.B. BR-Seminare, aber auch andere Weiterbildungen) Dabei gibt es diverse Materialien die ausgeteilt werden, von den Ordnern mit den Seminarunterlagen über USB-Sticks und Bücher, bis zu technischen Materialien z.B. einem IPad.

Gehören diese Materialien dem Arbeitgeber, da das Seminar von diesem bezahlt wird, oder dem Arbeitnehmer?

7.122010

Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

31.05.2016 um 15:29 Uhr

Welcher Seminaranbieter verschenkt denn IPads?

Grundsätzlich ist derjenige der das bezahlt auch Eigentümer dieser Gegenstände.

Bei den Schulungsunterlagen einer BR-Schulung ist es aber so, dass sobald das BRM dort persönliche Notizen drinnen verfertigt hat, diese Notizen Eigentum des BRM sind und der Arbeitgeber deshalb keine Besitzrechte mehr an diesen Unterlagen ausüben kann.

G
gironimo

31.05.2016 um 17:25 Uhr

Ich würde mal den Seminaranbieter fragen, wenn er die "Kleinkorruptionalien" schenken will.

Ansonsten: siehe pjöööng

Schulungsunterlagen sollen ja auch als nachträgliche Nachschlagewerke zur Auffrischung des Wissens dienen.

P
Pjöööng

31.05.2016 um 17:26 Uhr

Der Seminaranbieter "schenkt" hier nichts!

G
Globus

31.05.2016 um 18:45 Uhr

Na, das sieht u.a. dieser Forenbetreiber ganz anders...

https:www.waf-seminar.de/seminargruppe/arbeitsrecht-fuer-betriebsraete-teil-ii/br129

P
Pjöööng

31.05.2016 um 18:53 Uhr

Woraus schließt Du das konkret?

G
Globus

31.05.2016 um 19:02 Uhr

"Kostenlos für Sie..." und wenn mal anklickt... ja nun... auch andere "Give aways" sind wohl unter "Werbegeschenke" zu verstehen - schon alleine wegen der Werbung darauf...

Nachtrag: Nebenbei, als ich seiner Zeit bei der WAF ein Seminar besucht habe habe ich auch einen solchen Stick bekommen - und ein persönliches Passwort zur Nutzung des Programmes... Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles Eigentum des Arbeitgebers ist... es sind Werbegeschenke - nciht mehr nciht weniger. Nach meiner Rechtsauffassung müssten die Preise hierfür ansonsten gesondert bei der Rechnung ausgewiesen werden. Schon alleine aus steuerlichen Gründen...

G
Globus

01.06.2016 um 20:06 Uhr

Was ist denn nun...? bist du dahingehend anderer Meinung?

Nachtrag: schön wäre gewesen, wenn die WAF hierzu noch mehr Licht ins Dunkel gebacht hätte...

H
Hoppel

01.06.2016 um 23:32 Uhr

An ein iPad mag ich auch nicht wirklich glauben. Tablets/E-Books werden aber von einigen Anbietern als Bestandteil eines Starterpakets angeboten.

Und zumindest ein Anbieter verweist dann auch direkt auf die rechtliche Seite:

Steuerrecht und Compliance-Richtlinien Das SurfTab ist Teil der aktuellen Konzeption unserer Einsteigerseminare zum Betriebsverfassungsrecht. Es ist ein digitales Arbeitsmittel für moderne Betriebsratsarbeit. Mit den enthaltenen E-Books, dem Zugang zum Betriebsräteforum und Ihrem Kundenkonto „mein-..." haben Sie wichtiges BR-Wissen einfach und schnell zur Hand. Wie alle Seminarunterlagen (z.B. die Gesetzessammlung oder der „Fitting") ist auch das SurfTab nicht für die private Verwendung einzelner BR-Mitglieder, sondern für die Arbeit des gesamten BR-Gremiums bestimmt. Da das rechtliche Eigentum beim Arbeitgeber verbleibt, haben Sie durch das SurfTab keinen geldwerten Vorteil und werden auch nicht durch ein Geschenk begünstigt.

P
Pjöööng

02.06.2016 um 01:40 Uhr

Globus,

welches sind denn die"steuerlichen Gründe"?

G
Globus

03.06.2016 um 18:31 Uhr

Sorry, jetzt erst gesehen. Leider habe ich wohl was überlesen - ich dachte iPad wäre auch eine solches Give away, was in meinen Augen einen geldwerten Vorteil darstellen würde, dieser also von den Seminarkosten abgezogen werden müßte - für den AG... Aber habe da wohl echt was überlesen... sorry, das mit den steuerlichen Gründen nehme ich zurück beim Rest bleibe ich dennoch bei meiner Meinung.

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