Erstellt am 04.03.2008 um 18:39 Uhr von Katjuscha
Hallo, würde mich da überhaupt nicht verrückt machen lassen. Das ist EURE Pinnwand! Eurer Hoheitsgebiet!
Ich häng auch immer wieder was von der Gewerkschaft auf. Kann doch der AG mit seinem Verein auch machen!
Von dürfen ist hier garnicht die Frage, du informierst doch deine Kollegen!!
Alles wird gut:-))
Erstellt am 04.03.2008 um 18:49 Uhr von Mona-Lisa
@huehnchen,
".... ER (der BR!) entscheidet selbstständig darüber, was er am »Schwarzen Brett« aushängen will...... Hierzu zählt auf Grund der Unterstützungsfunktion der Gewerkschaften gem. § 2 Abs. 1 auch die Unterrichtung der Belegschaft über die Rechtsansicht der Gewerkschaft zu einer bestimmten aktuellen betriebsverfassungsrechtlichen Frage...."
§ 40 BetrVG DKK, III. Sachaufwand und Büropersonal, 2. Schwarze Bretter, RN. 94
Erstellt am 04.03.2008 um 21:42 Uhr von H.M
Hallo,
Ich bin mir da nicht ganz sicher, weiß von unserem BRV das dieser Gewerkschaftsinfo's nur als Privatmann in den Pausen oder nach Feierabend ausgehängt hat, da ihm dies während der Arbeitszeit und als BR-Mitglied vom AG untersagt wurde. Ausserdem war unser "schware Brett" in BR und Gewerkschaft unterteilt!
Kenne aber nicht die rechtliche Grundlage.
H.M
Erstellt am 05.03.2008 um 01:20 Uhr von DonJohnson
Tja, wer darf wärend der Arbeitszeit für Gewerkschaften werben? der BR? Vergeßt es - das darf rein rechtlich nur der VK - Der BR kan VK sein, ja, aber Aushänge am schwarzen Brett? Nee, geht ja gar nciht!!! Das Gremium ist dazu nciht berechtigt! Wo kein Kläger, da kein Richter - normal ist das aber ein "not do"! Ein BRM darf als solches ja auch nciht zum Striek aufrufen - wenn es VK ist ja, aber nur als VK nicht als BRM!!!!!!!!!!!! Gaaaaaaaaanz wichtig! Sonst ist es nämlich Anstiftung zur Arbeitsverweigerung!!!!!!!
Erstellt am 05.03.2008 um 16:55 Uhr von huehnchen
Hallo
habe mich heute bei unserem Gewerkschaftssekretär erkundigt. Also er meint ans schwarze Brett können wir hängen was wir wollen nur keine Partei Werbung.
Was den Drucker betrifft so kann er mir verbieten ihn für Gewerkschaftszwecke zu nutzen.