Wirtschaftsausschuss eigenständig?
Hallo, darf der Wirtschaftsausschuss eigenständig Informationen beim Unternehmen einholen? Oder nur mit Zustimmung bzw Beschluss des BR. Ich stelle diese Frage, weil ein WA Mitglied letztens meinte. " ja der BR gibt uns keine Aufgaben"
Community-Antworten (2)
25.05.2016 um 12:42 Uhr
Der WA hat eine Aufgabe. Die steht im § 106 BetrVG - nämlich die vom AG zu liefernden Informationen zu sammeln (nachzufragen) und dem (G)BR zu präsentieren.
25.05.2016 um 14:17 Uhr
Tach auch, in Ergänzung zu gironimo :
Der WA ist ein eigenstädiges Organ der Betriebsverfassung und bedarf keines Beschlusses durch BR/GBR. Wenn ich nicht ganz falsch liege, dann hat ein WA sogar einen weitergehenden infomationsanspruch als ein BR.
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