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Wirtschaftsausschuss eigenständig?

D
derPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der Wirtschaftsausschuss eigenständig Informationen beim Unternehmen einholen? Oder nur mit Zustimmung bzw Beschluss des BR. Ich stelle diese Frage, weil ein WA Mitglied letztens meinte. " ja der BR gibt uns keine Aufgaben"

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.05.2016 um 12:42 Uhr

Der WA hat eine Aufgabe. Die steht im § 106 BetrVG - nämlich die vom AG zu liefernden Informationen zu sammeln (nachzufragen) und dem (G)BR zu präsentieren.

C
Challenger

25.05.2016 um 14:17 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu gironimo :

Der WA ist ein eigenstädiges Organ der Betriebsverfassung und bedarf keines Beschlusses durch BR/GBR. Wenn ich nicht ganz falsch liege, dann hat ein WA sogar einen weitergehenden infomationsanspruch als ein BR.

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