Wahlvorstand
Hallo BR-Kollegen,
ich möchte wissen, ob der Wahlvorstand vollzählig an der Auszählung teilnehmen muss, oder ob währenddessen ein Mitglied als BR-Mitglied an einer GBR-Sitzung teilnehmen kann. Vielen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (6)
21.05.2016 um 21:26 Uhr
Theoretisch müssen nur zwei der drei bei der öffentlichen Auszählung dabei sein.
Es ist eben die Frage, was wichtiger erscheint. Der GBR wird ja in seiner Bedeutung auch oft überschätzt. Es kann ja vielleicht ein Ersatzmitglied zur GBR-Sitzung gehen.
22.05.2016 um 15:31 Uhr
@ gironimo
"Theoretisch müssen nur zwei der drei bei der öffentlichen Auszählung dabei sein."
Diese Antwort ist schlichtwegundeinfach FALSCH!
@ Tatekuru
"ich möchte wissen, ob der Wahlvorstand vollzählig an der Auszählung teilnehmen muss, ..."
Ja, der WV MUSS vollzählig sein! Der Blick in eine Kommentierung hilft ungemein; z.B. Fitting, § 13 WO, RN 3
22.05.2016 um 18:45 Uhr
Danke Hoppel. ein Blick hat wirklich geholfen.:-)
22.05.2016 um 18:47 Uhr
euer wahlvorstand hat doch sicher ersatzmitglieder
23.05.2016 um 11:39 Uhr
"schlichtwegundeinfach"
ist das eine besondere Ausdrucksform, mehrere Wörter in eins zu packen ?
23.05.2016 um 22:12 Uhr
Falls Ihr noch keine Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand bestimmt habt, könnt Ihr das auch noch nachträglich machen. Wenn dann ein Mitglied des Wahlvorstands verhindert ist, rückt ein Ersatzmitglied nach und der Wahlvorstand ist vollzählig.
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