Erstellt am 17.05.2016 um 09:45 Uhr von petermännchen
Einen Stellvertreter für den Fall seiner Verhinderung bei KBR- Sitzungen? Nö.
Erstellt am 17.05.2016 um 09:46 Uhr von gironimo
In den KBR wird man vom GBR entsandt (Beschlussfassung). Besteht kein GBR, muss der BR entsenden.
§ 55 Abs. 2 BetrVG : Der Gesamtbetriebsrat hat für jedes Mitglied des Konzernbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen
Erstellt am 17.05.2016 um 09:46 Uhr von Nivek
Hi,
ich verstehe die Frage ggf. nicht ganz.
Meinst du die Entsendung von BR-Mitgliedern in den KBR? Oder meinst du die Wahl innerhalb des KBR in Bezug auf den Vorsitz?
Am Ende ist es aber immer das gleiche:
Entsendungen werden unabhängig von Ihren Vertretern gewählt, die in einem weiteren Wahlgang zu bestimmen sind.
Das identische bei der Wahl des Vorsitz und seines Stellvertreters.
Sollte ich deine Frage komplett falsch verstanden haben -> Formulier sie doch bitte mal mit nem halben Satz mehr um, und ich versuchs noch mal :)
Erstellt am 17.05.2016 um 11:29 Uhr von keskemet
Hallo Nivek,
ich fand dieses heraus:
Jeder Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat entsendet in den Konzernbetriebsrat zwei Mitglieder (§ 55 i.V.m. § 54 BetrVG). Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt sein. Bitte beachtet, dass jeder Gesamtbetriebsrat/Betriebsrat für jedes ordentliche KBR-Mitglied mindestens ein E r s a t z m i t g l i e d zu bestellen hat (Teilnahmerecht hat nur das ordentliche Mitglied, im Verhinderungsfall kommt das Ersatzmitglied!).
Das ist nachzulesen bei den Rechtsanwälten Melzer-Kemper in einem Online-PDF:
http://www.melzer-kempner.de/dokumente/Kirchhoff_Seminar_01.02.07.pdf
Was mir hierbei auch aufviel, ist das auch hier bei der Wahl der zu entsendenden Mitglieder aus dem BR (bei uns gibt es keinen GBR) die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden sollen.
Blos wie soll das aussehen wenn wir nur 2 (+Stellvertreter) zum Entsenden in den KBR wählen können? Dann müsste ja schon in dieser Phase ein Weiblein (+ StellvertreterIN) und ein Männlein (+ StellvertretER) gewählt werden, oder habe ich da was falsch verstanden?
VG
Erstellt am 17.05.2016 um 11:33 Uhr von Nivek
Hi,
man beachte das "soll" anstatt eines "ist".
Dies ist keine zwingende Regelung. Diese vollführt in seiner Formulierung lediglich den Grundgedanken der gleichmäßigen Vertretung von Geschlecht der Belegschaft in den jeweiligen Gremien fort.
Aber Sie ist nicht bindend.
Deshalb ist es auch in der Praxis irrelevant, ob der Vertreter des Entsendeten des einen Geschlechtes das identische Geschlecht aufweißt, oder nicht.
Hoffe das hilft dir :)
Erstellt am 17.05.2016 um 12:50 Uhr von keskemt
Hallo Nivek,
stimmt es "soll". aber wenn wir mal den "Sollgedanken" aufgreifen würden, dann sehe ich das doch richtig wenn es idealerweise ein Weiblein und ein Männlein bei 2 zu wählende Personen wären, die in den KBR entsendet werden sollen, oder?
Denn wir haben ja auch 5 W und 6 M im BR.
Oder woran ist das wiederum festzumachen?
VG.
Erstellt am 17.05.2016 um 15:06 Uhr von gironimo
ich denke, Du denkst schon richtig.
Erstellt am 17.05.2016 um 19:15 Uhr von keskemet
Prima,
nun noch eine Frage. Man hielt mir einen Ausdruck unter die Nase. Auf dem stand das man zu jedem gewählten zu entsendenden KBR auch ZWEI Ersatzmitglieder gehören.
Wie ist das eigentlich mit dem Ersatzmitglied, werden die automatisch mit dem antretenden 1ten zusammen gewählt, oder muss das reguläre KBR und sein Ersatz jeweils extra gewählt werden?
VG.
Erstellt am 18.05.2016 um 09:32 Uhr von celestro
Erstellt am 18.05.2016 um 10:24 Uhr von Pjöööng
Die KBR Mitglieder werden nicht gewählt, sondern durch Mehrheitsbeschluss bestimmt.
Erstellt am 18.05.2016 um 10:29 Uhr von celestro
Korrekt ... separat ! ;-)
Erstellt am 18.05.2016 um 13:55 Uhr von keskemet
Danke für die Antworten. Ich fasse also mal zusammen,
- es werden Vorschläge wer "antreten" will gemacht mit den zugehörigen Ersatz
- dann wird über das 1te zu entsendende GBR/BR-Mitglied per Mehrheitsbeschluss gewählt
- dann wird das 2te zu entsende GBR/BR-Mitglied per Mehrheitsbeschluss gewählt
Sind dann die zugehörigen Ersatzmitglieder auch automatisch gewählt? Oder werden die auch noch extra gewählt?
VG.
Erstellt am 18.05.2016 um 15:53 Uhr von celestro
Rein theoretisch könnte man natürlich riesige Beschlüsse mit allem drum und dran machen. Aber der Übersichtlichkeit halber, würde ich raten, alles einzeln zu machen.