Erstellt am 16.05.2016 um 15:40 Uhr von Challenger
Tach auch,
bei der Wahl des BRVors. nach §29 i.V.m. §26 BetrVG wirst Du von
einem Ersatzmitglied vertreten. Das EM kann Dich natürlich für die
Wahl zum BRV vorschlagen. Vielleicht klappts ja.
Aber, was heißt "wahrscheinlich" ??? Wieviele BRMitgl. sind zu wählen ???
Und, habt Ihr Listenwahl ??? Wenn ja, auf welcher Position stehst Du ???
Wenn Du aus Platz eins stehst, hast Du natürlich beste Aussichten, daß
Du auch gewählt wirst.c
Erstellt am 16.05.2016 um 18:36 Uhr von Hoppel
@ tutmoses
Du kannst z.B. beim Wahlvorstand eine schriftliche Erklärung hinterlegen, dass Du Dich, falls Du in den BR gewählt wirst, für die Funktion als BRV zur Wahl stellst und die Wahl auch annehmen wirst.
Der Wahlvorstand kann dann diese Erklärung an den Wahlleiter weiter geben.
Oder Du drückst diese Erklärung einem anderen, aussichtsreichen Kandidaten Deines Vertrauens in die Hand.
Jedenfalls ist die persönliche Anwesenheit nicht Bedingung, als BRV gewählt werden zu können!
Und wer weiß, vielleicht ist Dein Urlaub ja doch schon beendet.
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag muss der WV lediglich zur konstituierenden Sitzung eingeladen haben; das bedeutet NICHT, dass die konstituierende Sitzung innerhalb einer Woche nach dem Wahltag erfolgen muss!