Erstellt am 11.05.2016 um 20:40 Uhr von gironimo
In allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der BR ein Initiativrecht. Das heißt, er muss nicht darauf warten, dass der AG eine Angelegenheit regeln will, der BR kann es auch von sich aus fordern.
Aber darüber hinaus ist der BR berechtigt, über alle Maßnahmen, die den Arbeitnehmern dienen, Regelungen zu fordern (siehe auch § 80 BetrVG).
So gesehen würde ich sagen: Ja - das haben wohl die meisten BRs schon einmal (plus X) gemacht.
Erstellt am 13.05.2016 um 07:56 Uhr von Hartmut
Hier eine Dissertation zu dem Thema. Die wird dich eine Weile beschäftigen, aber dann bist du gut drauf. :)
peterlang.com/download/datasheet/32004/datasheet_47747.pdf
Erstellt am 13.05.2016 um 08:27 Uhr von Kölner
@Hartmut
Ich unterstelle mal, dass Du das Buch nicht kennst. Und dann empfiehlst Du es?
Zumal: Es ist kostenpflichtig!
Erstellt am 13.05.2016 um 12:37 Uhr von Hartmut
Kölner, weil Du es bist. Ja, das Buch finde ich gut. Es ist von 1995, okay, aber das BetrVerfRecht ändert sich auch nicht gar so schnell wie das ArbRecht sonst.
Erstellt am 13.05.2016 um 13:30 Uhr von Pjöööng
Wissen wir eigentlich ob das Buch frei von Plagiaten ist? Oder traut sich niemand das zu überprüfen?
Erstellt am 13.05.2016 um 13:48 Uhr von Kölner
Interessant Hartmut. Dachte ich es mir
Du kennst die Reformen des BetrVG im Jahre 2001 nicht!?
Das Buch ist demnach mindestens 21 Jahre alt, der Inhalt noch älter...