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Initiativrecht des Betriebsrates

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Alaskahase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich suche für einen Übersichts-Vortrag Informationen über das Initiativrecht des Betriebsrates.

Im Internet findet man natürlich einige Fundstellen. Hat aber vielleicht jemand darüber hinaus interessante und weiterführende Informationen? Vielleicht hat jemand von Euch auch schon mal so etwas gemacht und würde mir das zu Verfügung stellen. Zitiere ich natürlich und es soll mir ja nur als Anregung dienen. Vielen Dank für die Unterstützung.

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Community-Antworten (6)

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gironimo

11.05.2016 um 22:40 Uhr

In allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der BR ein Initiativrecht. Das heißt, er muss nicht darauf warten, dass der AG eine Angelegenheit regeln will, der BR kann es auch von sich aus fordern.

Aber darüber hinaus ist der BR berechtigt, über alle Maßnahmen, die den Arbeitnehmern dienen, Regelungen zu fordern (siehe auch § 80 BetrVG).

So gesehen würde ich sagen: Ja - das haben wohl die meisten BRs schon einmal (plus X) gemacht.

H
Hartmut

13.05.2016 um 09:56 Uhr

Hier eine Dissertation zu dem Thema. Die wird dich eine Weile beschäftigen, aber dann bist du gut drauf. :)

peterlang.com/download/datasheet/32004/datasheet_47747.pdf

K
Kölner

13.05.2016 um 10:27 Uhr

@Hartmut Ich unterstelle mal, dass Du das Buch nicht kennst. Und dann empfiehlst Du es? Zumal: Es ist kostenpflichtig!

H
Hartmut

13.05.2016 um 14:37 Uhr

Kölner, weil Du es bist. Ja, das Buch finde ich gut. Es ist von 1995, okay, aber das BetrVerfRecht ändert sich auch nicht gar so schnell wie das ArbRecht sonst.

P
Pjöööng

13.05.2016 um 15:30 Uhr

Wissen wir eigentlich ob das Buch frei von Plagiaten ist? Oder traut sich niemand das zu überprüfen?

K
Kölner

13.05.2016 um 15:48 Uhr

Interessant Hartmut. Dachte ich es mir Du kennst die Reformen des BetrVG im Jahre 2001 nicht!? Das Buch ist demnach mindestens 21 Jahre alt, der Inhalt noch älter...

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