Hallo an alle,

kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung zur Vergütung von Weiterbildungsstunden bzw. deren Anrechnung gibt.
Der Fall: Mehrere Kolleginnen sind an 4 Tagen zu einer Weiterbildung gefahren.
Bei diesen Kolleginnen waren Vollzeit und Teilzeitbeschäftigte dabei.
Die VZ haben jetzt 8 Stunden, so wie auch die Weiterbildung gedauert hat, angerechnet bekommen und die TZ nur 6, so wie sie auch beschäftigt sind.
D.h. sie waren auch 8 h zur WB und haben 2 h für Lau gemacht.
Gibt es da eine Regelung?

LG Guido