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Weiterbildungsstunden

G
glaumis
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Betriebsvereinbarung, dass in unserem Unternehmen 35 Weiterbildungsstunden f. Erzieherinnen im Jahr gemacht werden sollen. Ist diese BR-Vereinbarung nichtig. wenn vom Qualitätsmangment angetragen wird 40 Weiterbildungsstunden im Jahr zu bringen. Wir möchten gern wissen was nun für uns zählt

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Community-Antworten (2)

S
sueton

21.12.2010 um 21:50 Uhr

Hallo Glaumis!

Selbstverständlich zählt die BV! Wird von AG-Seite eine Änderung gewünscht,muss sie die BV kündigen und neu mit Euch verhandeln.Ist keine Beendigungsklausel eingepflegt,wirkt die alte bis zum Abschluss der neuen nach.

Grüsse,sueton

L
Lotte

21.12.2010 um 22:23 Uhr

glaumis, wart Ihr denn beim QM nicht im Boot? Was bedeuten denn eigentlich Weiterbildungsstunden? Fortbildungen? Vorbereitungszeit?

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