Weiterbildungsstunden
G
glaumis
Jan 2018 bearbeitet
Wir haben eine Betriebsvereinbarung, dass in unserem Unternehmen 35 Weiterbildungsstunden f. Erzieherinnen im Jahr gemacht werden sollen. Ist diese BR-Vereinbarung nichtig. wenn vom Qualitätsmangment angetragen wird 40 Weiterbildungsstunden im Jahr zu bringen. Wir möchten gern wissen was nun für uns zählt
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Community-Antworten (2)
S
sueton
21.12.2010 um 21:50 Uhr
Hallo Glaumis!
Selbstverständlich zählt die BV! Wird von AG-Seite eine Änderung gewünscht,muss sie die BV kündigen und neu mit Euch verhandeln.Ist keine Beendigungsklausel eingepflegt,wirkt die alte bis zum Abschluss der neuen nach.
Grüsse,sueton
L
Lotte
21.12.2010 um 22:23 Uhr
glaumis, wart Ihr denn beim QM nicht im Boot? Was bedeuten denn eigentlich Weiterbildungsstunden? Fortbildungen? Vorbereitungszeit?