Erstellt am 09.05.2016 um 22:37 Uhr von Dosenboden
Nun ja, es ist Diebstahl... Ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Gegen die Strafanzeige ist auch nichts einzuwenden.
Für den AG ist das Vertrauensverhältnis zerstört, eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar (oder würdest Du eine stehlende Putzfrau weiter beschäftigen?). Als BR müsst ihr auch das Wohl des Betriebes im Sinn haben und letztlich hat sich der Dieb am Vermögen des Betriebs vergriffen und damit allen geschadet. Warum sollte der BR ihm beistehen?
Ich als BR-Vorsitzender würde die Kündigung durchwinken. Klingt hart, aber es gibt juristisch keine Entschuldigung. Ihr könnt an den AG appellieren Milde walten zu lassen, rechtlich habt ihr keine Handhabe.
LG, Dosenboden
Erstellt am 09.05.2016 um 22:43 Uhr von moreno
Naja wer klaut muss auch damit rechnen gekündigt zu werden. Egal ob einen Monat in der Firma oder kurz vor der Rente.
,,Nun erwartet die GL das wir aktiv werden,, ihr müsst halt angehört werden und könnt da Bedenken äußern...kurz vor der Rente, hat Fehler eingesehen und gestanden, möchte Schaden wieder gut machen usw usw. Und der Rest ist dann Sache vom AG und eventuell den Gerichten.
Erstellt am 10.05.2016 um 07:26 Uhr von SCENIC
Dass der Kollege 2 Jahre vor der Rente seinen Job verliert hat nur er allein zu verantworten, und wenn er dies offenbar schon länger macht, daann hat er dieses Risiko auch bewusst in Kauf genommen!
Als BR kann man nicht jeden retten, und ehrlich- man will es manchmal auch gar nicht!
Erstellt am 10.05.2016 um 09:12 Uhr von gironimo
>Nun erwartet die GL, das wir aktiv werden, nur wie?<
Das frage ich mich auch. Der BR hat doch da gar nichts zu tun. Es ist doch nicht der BR, der jemanden entlassen will oder kann.
Auf soll nebulösen Erwartungen des AG würde ich gar nicht reagieren. Hat der AG direkte Vorstellungen, kann er sie äußern und dann kann der BR darüber beraten.
Erstellt am 10.05.2016 um 09:34 Uhr von Zuckertuete
Denkt nochmal an die 2-Wochen Frist nach dem Bekanntwerden der Tat.
Eine Freistellung von der Arbeit ist keine Kündigung.
Wenn ihr die Anhörung erst nach den 2 Wochen bekommt, ist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich.
Ihr braucht nicht aktiv zu werden!!!
Erstellt am 10.05.2016 um 09:47 Uhr von Seemaus
Haben gerade die schriftliche Kündigung (fristlos, verhaltensbedingt) vorgelegt bekommen.
Die Taten wurden offenbar am 03.05. entdeckt (Rechnung unseres Tankdienstleisters kam). Darauf wurden Unstimmigkeiten entdeckt (zu viel Kraftstoff berechnet lt. Fahrtenbücher).
Da hat die Firma Videomaterial beim Tankdienstleister angefordert; darauf eindeutig zu erkennen, der Kollege betankt seinen Privat-PKW (4x im April).
Jetzt will die GF unsere Zustimmung zur Kündigung.
Kollege geht nicht ans Telefon/Handy, wir wollten ihn dazu sprechen ("rumfahren" geht auch nicht; er wohnt 120km entfernt im anderen Bundesland). Auf WhatsApp reagiert er auch nicht.
Stimmt man wirklich einer Kündigung zu, auch in solch einem klaren Fall?
Erstellt am 10.05.2016 um 09:50 Uhr von moreno
Na der AG hat ja nur 2 Wochen Zeit inkl. der Anhörungsfrist des BR also wenn er sehr spät mit seiner Anhörung kommt einfach die Frist verstreichen lassen. Möchte der AG noch mit Euch über diesen Fall reden...gern wie schauts mit nächster Woche Freitag aus ? ;-)
Erstellt am 10.05.2016 um 09:55 Uhr von moreno
Hat sich überschnitten Seemaus :-) nein warum sollt Ihr zustimmen einfach die Frist verstreichen lassen oder versuchen ob Ihr den AG nicht doch überzeugen könnt ein milderes Mittel als die fristlose Kündigung einzusetzen.
Erstellt am 10.05.2016 um 09:55 Uhr von celestro
"Stimmt man wirklich einer Kündigung zu, auch in solch einem klaren Fall?"
Habt Ihr das Videomaterial selbst gesehen ? Stellt sich also die Frage, "wie klar" das hier wirklich ist. Aber WENN es wirklich so klar ist, könnte man sich durchaus vorstellen, daß BRM auch mal zustimmen. Wie sonst sollte ein Fall gelagert sein, um mal zuzustimmen ?
Erstellt am 10.05.2016 um 12:33 Uhr von Challenger
Tach auch Seemaus,
hat der AG denn die Kündigung schon an den betroffenen AN rausgeschickt ????
Erstellt am 10.05.2016 um 12:42 Uhr von Seemaus
@ Challenger
Nein, raus ist die Kündigung nicht. Aber wir haben den "Antrag zur Zustimmung zur Kündigung" jetzt auf dem Tisch und versuchen gerade, den betroffenen Kollegen ans Telefon zu kriegen. Also wird er die Pläne von der GL von uns erfahren.
... mal sehen, was er dazu sagt. Ich denke, nach dem Gespräch wissen wir als Gremium dann eher, was wir noch versuchen können.
Aber der GF hat uns gesagt, das der Kollege im Gespräch schon gesagt hat, dass er auf keinen Fall zurück in die Firma will.
Wie gesagt... jetzt wollen wir erstmal mit ihm sprechen. Er wurde ja gestern vor die Tür gesetzt und rausbegleitet; keine Gelegenheit, noch mit ihm zu sprechen...
Erstellt am 10.05.2016 um 13:36 Uhr von celestro
@ Seemaus
Klingt doch genau richtig, wie Ihr das macht.
Erstellt am 10.05.2016 um 13:59 Uhr von Hartmut
Das finde ich auch, allerdings kenne ich den Kollegen nicht und nicht die Umstände. War es die erste Verfehlung oder nicht? Falls ja, und falls er sonst langjährig zuverlässig gearbeitet hat, ist die 'Fristlose' vielleicht übertrieben. In dem Falle würde ich der Fristlosen widersprechen und bei der Fristgerechten (die wahrscheinlich hilfsweise dazu gehört?) mich nicht äußern. Dadurch macht ihr den Kollegen nicht komplett fertig, denn so eine Fristlose macht sich gar nicht gut in einer zukünftigen Bewerbung. Wie gesagt, ich kenne den Kollegen nicht und schlage nur vor, abzuwägen.
Erstellt am 10.05.2016 um 14:06 Uhr von Pjöööng
Zu so einem Vorgehen gehört ja schon erhebliche kriminelle Energie. Und zwei Jahre vor der Rente werden ja wohl allenfalls noch Bewerbungen geschrieben weil es die Agentur so will.
Erstellt am 10.05.2016 um 17:13 Uhr von Globus
Niemals zustimmen - das stinkt doch zum Himmel... bei der außerodentlichen Bedenken anmelden und bei der ordentlichen widersprechen... so würde ich es machen...
Erstellt am 10.05.2016 um 17:20 Uhr von DummerHund
Wäre ich BR in dem Betrieb würde ich folgendermaßen damit umgehen.
Wo wird getankt, extern oder intern?
Wenn intern, gibt es :
1. ein Hinweisschild das der Bereich der Tankanlage Videoüberwacht wird?
2. ein BV die eine Videoüberwachung regelt.
Ist eins oder beides nicht geregelt, dürfen die Videoaufnahmen nicht als Kündigungsgrund verwertet werden.
Wenn extern.
Wie ist das tanken geregelt.
Wie sind die Übermittlungen der Daten geregelt. (Bundesdatenschutz beachten).
Gibt es in dem externen Betrieb ein Hinweisschild das der Tankbereich Videoüberwacht wird?
Selbst wenn ja dürfen diese Bilder oder Aufnahmen nicht einfach so an Dritte weiter geleitet werden.
Nur wenn alles Hieb- und Stichfest und ohne Lücken ist, dann würde ich mich als BR so festlegen das ich die Frist verstreichen lassen würde. Nur ein kleines Indiz dagegen und ich würde der Kündigung widersprechen.
Und was bitteschön heisst" offenbar schon seit längerem"?
Wenn dies nicht Stichhaltig ist, dann ist dies nur eine Vermutung.
Hier käme dann allenfalls eine Verdachtskündigung in betracht. Oder aber doch ein einmaliges Vergehen und dann eben ne Abmahnung.
Dabei spielt es keine Rolle was der potentielle Täter will oder nicht. Hier geht es erst einmal um den richtigen Ablauf für den BR.
Und was die Arge tut im evtl Nachhinein ist für einen BR hier nur Zweitrangig zu bewerten.
Erstellt am 10.05.2016 um 17:27 Uhr von Globus
Tach, bei deinem Szenario fallen mir persönlich noch viel viel mehr Dinge ein... Und ich bin sicher, dass die in dem Betrieb eventuelle Überwachungseinrichtungen nicht mal annähernd reglementiert haben... drum lehnte ich mich so weit aus dem Fenster!!!
Erstellt am 10.05.2016 um 17:55 Uhr von celestro
"Wenn intern, gibt es :
1. ein Hinweisschild das der Bereich der Tankanlage Videoüberwacht wird?
2. ein BV die eine Videoüberwachung regelt.
Ist eins oder beides nicht geregelt, dürfen die Videoaufnahmen nicht als Kündigungsgrund verwertet werden.
Wenn extern.
Wie ist das tanken geregelt.
Wie sind die Übermittlungen der Daten geregelt. (Bundesdatenschutz beachten).
Gibt es in dem externen Betrieb ein Hinweisschild das der Tankbereich Videoüberwacht wird?
Selbst wenn ja dürfen diese Bilder oder Aufnahmen nicht einfach so an Dritte weiter geleitet werden."
Es könnten zwar durchaus Verstöße gegen das BDSG vorliegen, aber woher kommt die Annahme, die dadurch erhaltenen Beweise dürften nicht verwendet werden ?
Erstellt am 10.05.2016 um 18:26 Uhr von Globus
och das ist einfach - verstoss gegen die Mitbestimmung nach 87,1,6 BetrVG - hoffentlich allerdings hat der BR hier imn Vorfeld Weitsicht bewiesen...
Erstellt am 10.05.2016 um 18:27 Uhr von DummerHund
@celestro
Ich denke den Ansatz der Diskusion hatten wir die Tage schon mal. Dies aber bei einem BR der ne Frage gestellt hat. Zwischendurch meinet Belehrungen geben zu müssen und dann noch mit dem AG ne Regelung vereinbart die den MA ein Mitspracherecht gibt.
Das Datenschutzgesetz sollte man sich, wenn man über ein Beweisverwertungsverbot redet schon in Gänze dazu holen.
Ist die Sache , wie hier mit dem Tanken, extern geregelt, darf der betreiber der Tankanlage das Videomaterial nicht einfach an Dritte weiter leiten. Hier müsste der Dritte, ein Strafverfahren einleiten. Und erst dann würden die Dinge seinen Lauf nehmen. Genau so ist es aber auch innerbetrieblich wenn dies nicht geregelt ist, oder aber ein BR erst installiert wurde nachdem die Vorgehungsweise bei der betankung der Fahrzeuge in Kraft trat. Ansonsten würde auch hier gelten das der AG erst eine Strafanzeige stellen müsste. Und die würden alles Weitere veranlassen.
Erstellt am 10.05.2016 um 21:00 Uhr von Ernsthaft
Bin ich hier im Forum “Wie verdumme ich am besten die User?"
Sorry, aber selten so einen verquirlten Humbug gelesen!
War das bei der Nickwahl so eine Art von Eingebung, oder wieso passt er wie die sprichwörtlich berühmte Faust………?
Erstellt am 10.05.2016 um 21:27 Uhr von Globus
durchaus finde auch ich persönliche beleidigungen nicht zielführens. wenn du eine weiter Ziel findende Aussage tätigen möchtest, mache es doch einfach - ohne beleidigend gegenüber andere User zu werden... egal wer es denn dann ist...
gegen die AfD schimpft jeder - zu Recht - aber ähnliches Verhalten, wenn auch nciht aus Gründen der Ausrichtung rechts wir hier geduldet?
Interessant... ein gutes Beispiel von Leuten die für soziale Gerechtigkeit einstehen sollen...
Bin begeistert von euch! Super!!! Applaus!!!
Erstellt am 11.05.2016 um 08:11 Uhr von Mattes
Immer wieder interessant, aus welchen Gründen und Umwegen hier versucht werden Wiedersprüche zu gestalten^-^....
Ob es richtig ist mag jeder BR für sich selbst entscheiden.
Wenn jemand mit der Hand in der Keksdose erwischt wurde, ist das so. Da muss ich als BR nicht prüfen ob Beweise Rechtskräftig sind. Das ist und bleibt immer noch Aufgabe der Exekutiven, legislative und Judikativen Organe.
Wir haben einer Verdachtskündigung mal erfolgreich mit diesem Satz widersprochen:
"Der Sachverhalt erscheint zu Undurchsichtig."