W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung, verhaltensbedingt

S
Seemaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Heute wurde ein Kollege mit sofortiger Wirkung freigestellt; er hat offenbar seit längerem mit dem Firmen-Caddy mehr getankt, als benötigt.... den Rest hat er dann in seinen Privatwagen gefüllt. Er hat es auch schon zugegeben.

Nun erwartet die GL, das wir aktiv werden, nur wie? Solch einen Fall hatten wir noch nie.

Was soll der BR denn tun? Klauen ist ja nun mal doof, hat einer von Euch eine Idee?

Ach ja: die GL behält sich zunächst vor, Strafanzeige zu stellen. Können wir da noch etwas abwenden? Ist ja schon scheiße genug, 2 Jahre vor der Rente den Job zu verlieren...

Danke für Eure ernstgemeinten Vorschläge, hier noch was zu retten!

2.366023

Community-Antworten (23)

D
Dosenboden

10.05.2016 um 00:37 Uhr

Nun ja, es ist Diebstahl... Ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Gegen die Strafanzeige ist auch nichts einzuwenden.

Für den AG ist das Vertrauensverhältnis zerstört, eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar (oder würdest Du eine stehlende Putzfrau weiter beschäftigen?). Als BR müsst ihr auch das Wohl des Betriebes im Sinn haben und letztlich hat sich der Dieb am Vermögen des Betriebs vergriffen und damit allen geschadet. Warum sollte der BR ihm beistehen?

Ich als BR-Vorsitzender würde die Kündigung durchwinken. Klingt hart, aber es gibt juristisch keine Entschuldigung. Ihr könnt an den AG appellieren Milde walten zu lassen, rechtlich habt ihr keine Handhabe.

LG, Dosenboden

M
Moreno

10.05.2016 um 00:43 Uhr

Naja wer klaut muss auch damit rechnen gekündigt zu werden. Egal ob einen Monat in der Firma oder kurz vor der Rente. ,,Nun erwartet die GL das wir aktiv werden,, ihr müsst halt angehört werden und könnt da Bedenken äußern...kurz vor der Rente, hat Fehler eingesehen und gestanden, möchte Schaden wieder gut machen usw usw. Und der Rest ist dann Sache vom AG und eventuell den Gerichten.

S
SCENIC

10.05.2016 um 09:26 Uhr

Dass der Kollege 2 Jahre vor der Rente seinen Job verliert hat nur er allein zu verantworten, und wenn er dies offenbar schon länger macht, daann hat er dieses Risiko auch bewusst in Kauf genommen! Als BR kann man nicht jeden retten, und ehrlich- man will es manchmal auch gar nicht!

G
gironimo

10.05.2016 um 11:12 Uhr

Nun erwartet die GL, das wir aktiv werden, nur wie?<

Das frage ich mich auch. Der BR hat doch da gar nichts zu tun. Es ist doch nicht der BR, der jemanden entlassen will oder kann.

Auf soll nebulösen Erwartungen des AG würde ich gar nicht reagieren. Hat der AG direkte Vorstellungen, kann er sie äußern und dann kann der BR darüber beraten.

Z
zuckertuete

10.05.2016 um 11:34 Uhr

Denkt nochmal an die 2-Wochen Frist nach dem Bekanntwerden der Tat. Eine Freistellung von der Arbeit ist keine Kündigung. Wenn ihr die Anhörung erst nach den 2 Wochen bekommt, ist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich. Ihr braucht nicht aktiv zu werden!!!

S
Seemaus

10.05.2016 um 11:47 Uhr

Haben gerade die schriftliche Kündigung (fristlos, verhaltensbedingt) vorgelegt bekommen.

Die Taten wurden offenbar am 03.05. entdeckt (Rechnung unseres Tankdienstleisters kam). Darauf wurden Unstimmigkeiten entdeckt (zu viel Kraftstoff berechnet lt. Fahrtenbücher).

Da hat die Firma Videomaterial beim Tankdienstleister angefordert; darauf eindeutig zu erkennen, der Kollege betankt seinen Privat-PKW (4x im April).

Jetzt will die GF unsere Zustimmung zur Kündigung.

Kollege geht nicht ans Telefon/Handy, wir wollten ihn dazu sprechen ("rumfahren" geht auch nicht; er wohnt 120km entfernt im anderen Bundesland). Auf WhatsApp reagiert er auch nicht.

Stimmt man wirklich einer Kündigung zu, auch in solch einem klaren Fall?

M
Moreno

10.05.2016 um 11:50 Uhr

Na der AG hat ja nur 2 Wochen Zeit inkl. der Anhörungsfrist des BR also wenn er sehr spät mit seiner Anhörung kommt einfach die Frist verstreichen lassen. Möchte der AG noch mit Euch über diesen Fall reden...gern wie schauts mit nächster Woche Freitag aus ? ;-)

M
Moreno

10.05.2016 um 11:55 Uhr

Hat sich überschnitten Seemaus :-) nein warum sollt Ihr zustimmen einfach die Frist verstreichen lassen oder versuchen ob Ihr den AG nicht doch überzeugen könnt ein milderes Mittel als die fristlose Kündigung einzusetzen.

C
celestro

10.05.2016 um 11:55 Uhr

"Stimmt man wirklich einer Kündigung zu, auch in solch einem klaren Fall?"

Habt Ihr das Videomaterial selbst gesehen ? Stellt sich also die Frage, "wie klar" das hier wirklich ist. Aber WENN es wirklich so klar ist, könnte man sich durchaus vorstellen, daß BRM auch mal zustimmen. Wie sonst sollte ein Fall gelagert sein, um mal zuzustimmen ?

C
Challenger

10.05.2016 um 14:33 Uhr

Tach auch Seemaus,

hat der AG denn die Kündigung schon an den betroffenen AN rausgeschickt ????

S
Seemaus

10.05.2016 um 14:42 Uhr

@ Challenger

Nein, raus ist die Kündigung nicht. Aber wir haben den "Antrag zur Zustimmung zur Kündigung" jetzt auf dem Tisch und versuchen gerade, den betroffenen Kollegen ans Telefon zu kriegen. Also wird er die Pläne von der GL von uns erfahren.

... mal sehen, was er dazu sagt. Ich denke, nach dem Gespräch wissen wir als Gremium dann eher, was wir noch versuchen können.

Aber der GF hat uns gesagt, das der Kollege im Gespräch schon gesagt hat, dass er auf keinen Fall zurück in die Firma will.

Wie gesagt... jetzt wollen wir erstmal mit ihm sprechen. Er wurde ja gestern vor die Tür gesetzt und rausbegleitet; keine Gelegenheit, noch mit ihm zu sprechen...

C
celestro

10.05.2016 um 15:36 Uhr

@ Seemaus

Klingt doch genau richtig, wie Ihr das macht.

H
Hartmut

10.05.2016 um 15:59 Uhr

Das finde ich auch, allerdings kenne ich den Kollegen nicht und nicht die Umstände. War es die erste Verfehlung oder nicht? Falls ja, und falls er sonst langjährig zuverlässig gearbeitet hat, ist die 'Fristlose' vielleicht übertrieben. In dem Falle würde ich der Fristlosen widersprechen und bei der Fristgerechten (die wahrscheinlich hilfsweise dazu gehört?) mich nicht äußern. Dadurch macht ihr den Kollegen nicht komplett fertig, denn so eine Fristlose macht sich gar nicht gut in einer zukünftigen Bewerbung. Wie gesagt, ich kenne den Kollegen nicht und schlage nur vor, abzuwägen.

P
Pjöööng

10.05.2016 um 16:06 Uhr

Zu so einem Vorgehen gehört ja schon erhebliche kriminelle Energie. Und zwei Jahre vor der Rente werden ja wohl allenfalls noch Bewerbungen geschrieben weil es die Agentur so will.

G
Globus

10.05.2016 um 19:13 Uhr

Niemals zustimmen - das stinkt doch zum Himmel... bei der außerodentlichen Bedenken anmelden und bei der ordentlichen widersprechen... so würde ich es machen...

D
DummerHund

10.05.2016 um 19:20 Uhr

Wäre ich BR in dem Betrieb würde ich folgendermaßen damit umgehen. Wo wird getankt, extern oder intern? Wenn intern, gibt es :

  1. ein Hinweisschild das der Bereich der Tankanlage Videoüberwacht wird?
  2. ein BV die eine Videoüberwachung regelt. Ist eins oder beides nicht geregelt, dürfen die Videoaufnahmen nicht als Kündigungsgrund verwertet werden.

Wenn extern. Wie ist das tanken geregelt. Wie sind die Übermittlungen der Daten geregelt. (Bundesdatenschutz beachten). Gibt es in dem externen Betrieb ein Hinweisschild das der Tankbereich Videoüberwacht wird? Selbst wenn ja dürfen diese Bilder oder Aufnahmen nicht einfach so an Dritte weiter geleitet werden.

Nur wenn alles Hieb- und Stichfest und ohne Lücken ist, dann würde ich mich als BR so festlegen das ich die Frist verstreichen lassen würde. Nur ein kleines Indiz dagegen und ich würde der Kündigung widersprechen.

Und was bitteschön heisst" offenbar schon seit längerem"? Wenn dies nicht Stichhaltig ist, dann ist dies nur eine Vermutung. Hier käme dann allenfalls eine Verdachtskündigung in betracht. Oder aber doch ein einmaliges Vergehen und dann eben ne Abmahnung. Dabei spielt es keine Rolle was der potentielle Täter will oder nicht. Hier geht es erst einmal um den richtigen Ablauf für den BR. Und was die Arge tut im evtl Nachhinein ist für einen BR hier nur Zweitrangig zu bewerten.

G
Globus

10.05.2016 um 19:27 Uhr

Tach, bei deinem Szenario fallen mir persönlich noch viel viel mehr Dinge ein... Und ich bin sicher, dass die in dem Betrieb eventuelle Überwachungseinrichtungen nicht mal annähernd reglementiert haben... drum lehnte ich mich so weit aus dem Fenster!!!

C
celestro

10.05.2016 um 19:55 Uhr

"Wenn intern, gibt es :

  1. ein Hinweisschild das der Bereich der Tankanlage Videoüberwacht wird?
  2. ein BV die eine Videoüberwachung regelt. Ist eins oder beides nicht geregelt, dürfen die Videoaufnahmen nicht als Kündigungsgrund verwertet werden.

Wenn extern. Wie ist das tanken geregelt. Wie sind die Übermittlungen der Daten geregelt. (Bundesdatenschutz beachten). Gibt es in dem externen Betrieb ein Hinweisschild das der Tankbereich Videoüberwacht wird? Selbst wenn ja dürfen diese Bilder oder Aufnahmen nicht einfach so an Dritte weiter geleitet werden."

Es könnten zwar durchaus Verstöße gegen das BDSG vorliegen, aber woher kommt die Annahme, die dadurch erhaltenen Beweise dürften nicht verwendet werden ?

G
Globus

10.05.2016 um 20:26 Uhr

och das ist einfach - verstoss gegen die Mitbestimmung nach 87,1,6 BetrVG - hoffentlich allerdings hat der BR hier imn Vorfeld Weitsicht bewiesen...

D
DummerHund

10.05.2016 um 20:27 Uhr

@celestro

Ich denke den Ansatz der Diskusion hatten wir die Tage schon mal. Dies aber bei einem BR der ne Frage gestellt hat. Zwischendurch meinet Belehrungen geben zu müssen und dann noch mit dem AG ne Regelung vereinbart die den MA ein Mitspracherecht gibt. Das Datenschutzgesetz sollte man sich, wenn man über ein Beweisverwertungsverbot redet schon in Gänze dazu holen. Ist die Sache , wie hier mit dem Tanken, extern geregelt, darf der betreiber der Tankanlage das Videomaterial nicht einfach an Dritte weiter leiten. Hier müsste der Dritte, ein Strafverfahren einleiten. Und erst dann würden die Dinge seinen Lauf nehmen. Genau so ist es aber auch innerbetrieblich wenn dies nicht geregelt ist, oder aber ein BR erst installiert wurde nachdem die Vorgehungsweise bei der betankung der Fahrzeuge in Kraft trat. Ansonsten würde auch hier gelten das der AG erst eine Strafanzeige stellen müsste. Und die würden alles Weitere veranlassen.

E
Ernsthaft

10.05.2016 um 23:00 Uhr

Bin ich hier im Forum “Wie verdumme ich am besten die User?"

Sorry, aber selten so einen verquirlten Humbug gelesen!

War das bei der Nickwahl so eine Art von Eingebung, oder wieso passt er wie die sprichwörtlich berühmte Faust………?

G
Globus

10.05.2016 um 23:27 Uhr

durchaus finde auch ich persönliche beleidigungen nicht zielführens. wenn du eine weiter Ziel findende Aussage tätigen möchtest, mache es doch einfach - ohne beleidigend gegenüber andere User zu werden... egal wer es denn dann ist...

gegen die AfD schimpft jeder - zu Recht - aber ähnliches Verhalten, wenn auch nciht aus Gründen der Ausrichtung rechts wir hier geduldet?

Interessant... ein gutes Beispiel von Leuten die für soziale Gerechtigkeit einstehen sollen...

Bin begeistert von euch! Super!!! Applaus!!!

M
Mattes

11.05.2016 um 10:11 Uhr

Immer wieder interessant, aus welchen Gründen und Umwegen hier versucht werden Wiedersprüche zu gestalten^-^....

Ob es richtig ist mag jeder BR für sich selbst entscheiden.

Wenn jemand mit der Hand in der Keksdose erwischt wurde, ist das so. Da muss ich als BR nicht prüfen ob Beweise Rechtskräftig sind. Das ist und bleibt immer noch Aufgabe der Exekutiven, legislative und Judikativen Organe.

Wir haben einer Verdachtskündigung mal erfolgreich mit diesem Satz widersprochen: "Der Sachverhalt erscheint zu Undurchsichtig."

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Zum wiederholten Male fristlose Kündigung erhalten - kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen?

Älter

Habe da mal eine Frage zu fristlosen Kündigung. Ich hatte Anfang des Jahres eine fristlose Kündigung erhalten wegen Vertrauensbruch, BR hat nicht widersprochen,aber ich habe Kündigungsschutzklage eing

Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?

Älter

Unser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes

Fristlose Kündigung wegen Diebstahl

Älter

BR-Mitglied hat eindeutig einen Diebstahldeligt begangen diese belegen die Fotos der polizeilichen Akte. Die Belgeschaft und der restliche BR sind sich über eine fristlose Kündigung einig. Niemand mö

Fristlose Kündigung, evt. Umwandlung in fristgerechte Kündigung

Älter

Der Dienstgeber spricht eine fristlose Kündigung mit dem Hinweis auf eine evtl. Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mitarbeiter erhält die Kündigung im Urlaub. Auf telefonische Anfrage

Aushändigung des Anhörungsschreibens zur Kündigung (verhaltensbedingt) - zulässig?

Älter

Hallo zusammen, einem Kollegen wurde die Kündigung ausgesprochen (verhaltensbedingt). Wir haben im Anhörungsverfahren mit dem Kollegen gesprochen und ihm auch die im Anhörungsschreiben vorgebrachten