Erstellt am 09.05.2016 um 10:07 Uhr von celestro
Zunächst einmal würde ich das BRM fragen, ob es an den Sitzungen überhaupt teilnehmen möchte. Dann hätte sich das für mich eventuell eh schon erledigt.
Beschäftigungsverbot ... schwierig. Gut, wenn Sie jetzt normalerweise Dachdecker ist, wäre das eine Sache. Aber bei einer Bürokauffrau wäre der unterschied ggf. sehr gering zwischen Arbeit und BR-Sitzung.
Erstellt am 09.05.2016 um 11:07 Uhr von gironimo
BR ist ein Ehrenamt. So gesehen liegt es in ihrer Entscheidung (oder ihres Arztes), ob sie teilnehmen will oder nicht.
Will sie nicht teilnehmen ist sie verhindert und es muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 09.05.2016 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Beschäftigungsverbot ... schwierig. (...)"
Wieso? Werden die BRM in ihrem Amt rechtlich gesehen vom Arbeitgeber "beschäftigt"?
Erstellt am 09.05.2016 um 11:30 Uhr von celestro
Nein, aber der Arzt hat sich beim Beschäftigungsverbot sicherlich etwas gedacht. Und ich habe es ja auch näher erläutert ... bei einer Person, die körperlich schwer arbeitet, mit Gefahrstoffen umgehen würde etc. könnte man auf die Idee kommen, daß Sie ohne weiteres BR-Arbeit machen kann.
Aber wenn die Dame im Büro arbeitet und nicht arbeiten kommt, aber an BR-Sitzungen teilnimmt ... würde ich als AG, aber auch als BRM wohl ziemlich skeptisch sein. Das mag erst einmal für die rechtliche Bewertung ohne Belang sein, wenn jemand skeptisch guckt.
Und ich halte die Problematik nicht für so "einfach", dass man hier einfach sagen sollte: "sie wird ja per Definition "nicht beschäftigt", also kann Sie ohne weiteres teilnehmen.
P.S. Vermutlich man so etwas nicht in einem Forum diskutieren, sondern die Dame mit Ihrem Arzt klären. Nur was macht man als BRV da ?
Erstellt am 09.05.2016 um 12:11 Uhr von moreno
Was hat das mit dem BRV zu tun? Die Frau entscheidet halt selber ob sie zur Sitzung kommt oder nicht. Wird ja wohl erwachsen sein und dies selber entscheiden können.
Erstellt am 09.05.2016 um 13:14 Uhr von WeHaveTheSalad
Die Frage war: "...richtig, dass ein BR-Mitglied, das schwanger ist und Beschäftigungsverbot hat, zu den regelmäßigen BR-Sitzungen kommen darf?"
Das hängt von eurer Geschäftsordnung ab, die die Zustellung der Einladung und der Tagesordnung sowie die Verhinderungsgründe vereinbart. Solange nichts geregelt ist, könnte euch ein Arbeitsgericht im Zweifelsfall eure Beschlüsse aberkennen. Daher: regeln, wenn noch nicht erfolgt. Ohne vorhandene Regelung würde ich sie in jedem Fall mit Tagesordnung einladen und mir ggf. die Ablehnung des Termins schriftlich geben lassen.
Wenn du Pech hast und sie euch ärgern will, hast du ohne zu fragen ein ErsatzM eingeladen, sie steht dann vor der Tür und sagt "ich wollte aber teilnehmen!" oder später dann "hätte ich die Tagesordnung gekannt, hätte ich auf jeden Fall teilgenommen!". Dann sind eure Beschlüsse ungültig.
So habe ich es erst kürzlich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprochen.
Erstellt am 09.05.2016 um 14:00 Uhr von Susele
Danke für eure Antworten! Das BR-Mitglied möchte gerne kommen (das haben wir sie natürlich gefragt) und ist auch gesundheitlich dazu in der Lage. Die Sitzungen dauern durchschnittlich 2 Stunden 1x in der Woche, ihre Arbeitszeit war 40 Wochenstunden mit körperlich schwererer Arbeit, also kein Vergleich zur Teilnahme an den Sitzungen.
Erstellt am 09.05.2016 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Verhinderungsgründe in der Geschäftsordnung regeln? Das hat Euch tatsächlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht geraten?
Erstellt am 09.05.2016 um 14:34 Uhr von moreno
@We have the Salad entweder hatte der Anwalt keine Ahnung oder Du erzählst hier was vom Pferd ;-)
Erstellt am 09.05.2016 um 15:04 Uhr von WeHaveTheSalad
@moreno: Dann das erste, denn ich war da ziemlich aufmerksam. Ich mag außerdem eher Hunde. ;-)
Das war bei einer ver.di-Konferenz mit mehreren Betrieben aus der Finanzbranche. Sein Qualifikationsrepertoire kann ich nicht beurteilen.
Erstellt am 09.05.2016 um 17:04 Uhr von Susele
Wenn also das BR-Mitglied möchte und seitens Gesundheit und Arzt nichts dagegenspricht, dann darf sie teilnehmen?
Erstellt am 09.05.2016 um 17:14 Uhr von Pjöööng
Schwangere dürfen auch sich selber und ihre "Leibesfrucht" gefährden und schädigen. Insofern hat der Arzt nichts mitzukamellen. (Es gibt aber auch hier Anwälte die den Arbeitgebern nahelegen, das muttergeschützte BRM eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen zu lassen. Mich würde dann allerdings interessieren, was diese Anwälte ihren Mandanten raten, wenn das BRM keine Bescheinigung beibringt und trotzdem zur BR-Sitzung aufschlägt.)
Es wird allgemein die Auffassung vertreten, dass während des Mutterschutzes von einer Verhinderung auszugehen ist und das BRM daher seinen Teilnahmewillen positiv mitteilen muss.
Für die Zeit der Elternzeit wird hingegen in der Regel davon ausgegangen, dass die persönliche Verhinderung angezeigt werden muss, ansonsten der BRV davon ausgehen muss, dass das elternzeitende BRM an der Sitzung nicht verhindert ist.
Dass das BRM hier per Geschäftsordnung in seinen Teilnahmerechten beschnitten werden kann, halte ich für ausgeschlossen.
Erstellt am 12.05.2016 um 20:18 Uhr von Susele
@ Pjöööng: Sie darf also, wenn sie erklärt hat, dass sie teilnehmen will, trotz Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und während dem Mutterschutz? So hätten wir nämlich auch vermutet, allerdings waren wir uns nicht sicher.
Erstellt am 12.05.2016 um 23:58 Uhr von Pjöööng
Im Mutterschutzgesetz steht ja "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden ...".
"Beschäftigung" ist das zuweisen von Tätigkeiten.
Der Arbeitgeber kann und darf den Betriebsratsmitgliedern in ihrer Eigenschaft als BRM sowieso keine Tätigkeit zuweisen. BRM führen ihr Amt eigenverantwortlich.
Also darf die werdende bzw. junge Mutter an der Sitzung teilnehmen.
Dazu finden sich auch viele Fundstellen im Netz.
Erstellt am 16.05.2016 um 14:10 Uhr von Susele