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Betriebsratsbüro, alter Teppichboden

G
Gladiole
Aug 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde,

unser Verein hat seit Oktober '21 einen Betriebsrat und sich lange zwecks Betriebsratsbüro vertrösten lassen. Wir bekamen lediglich ein Büro in der Geschäftsstelle zugeteilt, welches wir uns mit einer Kollegin aus der Buchhaltung teilen sollten. Da es nun jedoch in unserem Gremium eine Freistellung gibt, fanden wir es an der Zeit nach einem eigenen Büro zu bitten. Nach langem hin und her haben wir nun einen Raum in einer Kita zur Verfügung gestellt bekommen, der bisher als Therapieraum genutzt wurde. Momentan laufen die Umbauarbeiten und es soll neu gestrichen werden. Gerne würden wir auch den mind. 15 Jahre alten Teppichboden erneuern lassen. Dies hat unser AG jedoch abgelehnt, da der Teppichboden noch in einem guten Zustand und es nicht "nötig" sei. Auch die Bitte nach neuen Möbeln wurde abgelehnt. Wir bekämen nur die Schränke, die die Kollegin aus der Buchhaltung nicht in ihrem Büro benötigen würde.

Nun die Frage, können wir eine Erneuerung des Bodens erzwingen und wie sieht es mit den Möbeln aus?

Danke im Vorraus.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

18.08.2022 um 16:40 Uhr

Wenn der Teppich und die Möbel noch brauchbar sind, sehe ich nicht wie man eine Erneuerung durchsetzen könnte.

R
Relfe

18.08.2022 um 17:11 Uhr

wenn der Teppich und die Schränke gesundheitsgefährdend sind, dann könnte man das einfordern. Also alte Schränke aus Spanplatten enthalten schon mal gefährliche Stoffe wie Formaldehyd, muss man halt nachweisen können.

B
Blaupunkt

18.08.2022 um 17:43 Uhr

Ist die Frage ernst gemeint oder sowas wie versteckte Kamera?

G
Gladiole

18.08.2022 um 17:56 Uhr

Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Wir sind halt neu auf dem Gebiet und finden, dass 15Jahre alter Teppichboden, auf dem viele Kinder unterwegs waren, könnte erneuert werden.

Danke für die Antworten ansonsten. Gesundheitsgefährdend werden die Schränke wohl nicht sein.

R
Relfe

18.08.2022 um 18:54 Uhr

ohne Gesundheitsgefährdung sehe ich wenig Chancen.

bei Tisch und Stuhl könnte sich noch über den Betriebsarzt die Notwendigkeit ergeben, aufgrund von Rückenbeschwerden eine wechselne Arbeitsposition einzunehmen. Da sind dann üblicherweise elektrisch höhenverstellbare Tische und Stühle mit speziellen Lehnen das Mittel der Wahl. Ich meine dazu bekommen die AG dann auch Zuschüsse von der BG (bin aber nicht sicher)

M
Muschelschubser

18.08.2022 um 19:35 Uhr

In Geschichte geschlafen, in Deutsch nur gepennt. Als Kind war er feige, als Teenie verklemmt. Dann wurde er Hater, dann dumm. Das kann er toll. Ihr wisst wen ich meine: den Internet- Troll.

Das war aber nur ein Zitat, das sich ausdrücklich NICHT auf den Threadersteller bezieht. ?

Aber zurück zum Thema:

Ich sehe eigentlich nur die Chance, auf Basis einer gemeinsamen Absprache etwas zu erreichen. Vielleicht steigen die Chancen, wenn in großen Teilen des Betriebs Renovierungen vorgenommen werden und lediglich das BR-Büro völlig abgeranzt aussieht. Wenn der Raum also nicht dem "betrieblichen Standard" entspricht.

Rein rechtlich kommt es aber allein auf die Funktionalität des Raumes an: Ist er beleucht- und beheizbar? Ist ausreichend Mobiliar vorhanden? Ist ein Arbeitsplatz vorhanden, der die Durchführung der originären Tätigkeit erlaubt? Können Richtlinien zum Datenschutz und zur Arbeitssicherheit eingehalten werden? Beim BR geht es da vor allem um abschließbare Schränke und durch Einsicht geschützte Arbeitsplätze. Liegen durch den schlechten Zustand gesundheitliche Gefährdungen vor (nicht ergonomische Stühle oder gefährliche Stoffe), oder gefällt einem die Optik einfach nicht?

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