Änderung des Arbeitsvertragsmusters
Moin, ich vermute dass bei uns der Muster AV geändert wird nach dem alle neuen MA ihre Arbeit verichten werden geändert wird. Hintergrund ist, dass eine Prüfung des Musters ergeben hat, dass es widersprüchliche Angaben zum Tarif gibt und an zwei Stellen Nachteile für den AG entstehen was Teilzeitarbeit und Mehrarbeit betrifft.
Müssen wir an einem neuen AV beteiligt werden? Oder kann der AG einfach ein neues Muster aufsetzen und verarbeiten?
Falls wir beteiligt werden müssen, wie bekommt man mit dass der Vertrag geändert wurde wenn der AG nicht auf uns zu kommt.
Community-Antworten (1)
02.05.2016 um 16:15 Uhr
Schau doch mal in den § 94 BetrVG
wie bekommt man mit<
Das ist leider das übliche Katz- und Maus-Spiel. Theoretisch müsste der AG Euch beteiligen, wenn er seinen Formular-AV ändert - praktisch ....
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