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Anzeige nach §80(2) SGB IX

R
Roelde
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe als SBV am 4.4.16 die Personalleitung um eine Kopie der Anzeige nach §80(2) SGB IX gebeten. Am 18. 4. habe ich mit Fristsetzung 25.4.16 erinnert. Leider bis heute keine Reaktion. Was kann ich machen? Gruß R

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Community-Antworten (5)

M
Mattes

02.05.2016 um 12:29 Uhr

Sprich mit deinem BRV, das er das Thema auf die nächste Agenda setzt.

Der BR kann dann weitere Maßnahmen beschließen, bis hin zum Zwang durch das Gericht.

Nach §156 Abs.1 Nr.3 SGB IX ist dies eine Ordnungswidrigkeit die nach Abs. 2 mit bis zu 10.000€ bestraft wird.

I
ickederdicke

02.05.2016 um 13:06 Uhr

@roelde, Du hattest eine Fristsetzung bis 25.04.2016 genannt, mit welchen Konsequenzen für den AG ? Kontaktiere hierzu mal dein zuständiges Integrationsamt, die können den AG auch auf Spur bringen.

@Mattes, SBV ist ein eigenständiges Mandat und regelt §156 Abs.1 Nr.3 SGB IX ohne BR .

Mit BR Unterstützung ist natürlich hilfreicher. Der BR könnte z.B. den § 99, vertrauensvolle Zusammenarbeit u.ä. mit einbringen.

N
niemand

02.05.2016 um 13:46 Uhr

Hallo,

Als SBV würde ich die Anzeige androhen und nach drei Tagen diese auch machen. Vielen Arbeitgebern scheint aber auch nicht bewusst zu sein, daß er diese auch dem BR vorlegen muss.

N
nicoline

02.05.2016 um 15:13 Uhr

ickederdicke, was hat der § 99 damit zu tun?

G
gironimo

02.05.2016 um 16:47 Uhr

Es kann sich ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ergeben, da der AG gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Ich halte nur wenig von dieser Vorgehensweise. Sie kann aber als "Erziehungsmaßnahme" für den AG genutzt werden.

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