Hallo Kollegen,

haben 2 KBR Mitglieder Anspruch auf die Bereitstellung von 2 Laptops. Wir haben Sitzungen an verschiedenen Standorten in Deutschland. Desweiteren sind wir in verschiedenen Ausschüssen tätig. Der AG hat nach seiner Aussage " guten Willen " einen Laptop für beide genehmigt.
Hat jemand eine Antwort, am besten mit Rechtsgrundlage?