Erstellt am 30.04.2016 um 14:33 Uhr von Pjöööng
Ist der LapTop erforderlich?
Erstellt am 30.04.2016 um 17:40 Uhr von Hoppel
@ BRErnst
LAG Köln, AZ: 11 TaBV 59/11, Beschluss vom 13.12.2011
Hier wurde zwar nur ein Laptop und dieser "nur" vom BR geltend gemacht, aber die Begründung hat das Arbeitsgericht offensichtlich überzeugt.
Erstellt am 30.04.2016 um 17:47 Uhr von gironimo
>Der AG hat nach seiner Aussage " guten Willen " einen Laptop für beide genehmigt.<
Dann ist es doch gut.
Automatisch Anspruch hat der BR nicht. Die Dinge müssen "erfoderlich" sein; das heißt, man muss mit einigen Sätzen plausibel darlegen können, warum man etwas braucht. Da habt Ihr den AG wohl überzeugt. (siehe auch § 40 BetrVG)
Erstellt am 02.05.2016 um 10:42 Uhr von Fragenmann
Nein @gironimo. So wie ich das verstehe hat der AG 0,5 Laptops pro Person genehmigt.
Ihr seht aber zwei für erforderlich an. Daher müsst ihr wohl nochmal auf die Erforderlichkeit von zwei Laptops hinweisen.