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Laptop für KBR Mitglieder

B
BRErnst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

haben 2 KBR Mitglieder Anspruch auf die Bereitstellung von 2 Laptops. Wir haben Sitzungen an verschiedenen Standorten in Deutschland. Desweiteren sind wir in verschiedenen Ausschüssen tätig. Der AG hat nach seiner Aussage " guten Willen " einen Laptop für beide genehmigt. Hat jemand eine Antwort, am besten mit Rechtsgrundlage?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

30.04.2016 um 16:33 Uhr

Ist der LapTop erforderlich?

H
Hoppel

30.04.2016 um 19:40 Uhr

@ BRErnst

LAG Köln, AZ: 11 TaBV 59/11, Beschluss vom 13.12.2011

Hier wurde zwar nur ein Laptop und dieser "nur" vom BR geltend gemacht, aber die Begründung hat das Arbeitsgericht offensichtlich überzeugt.

G
gironimo

30.04.2016 um 19:47 Uhr

Der AG hat nach seiner Aussage " guten Willen " einen Laptop für beide genehmigt.<

Dann ist es doch gut.

Automatisch Anspruch hat der BR nicht. Die Dinge müssen "erfoderlich" sein; das heißt, man muss mit einigen Sätzen plausibel darlegen können, warum man etwas braucht. Da habt Ihr den AG wohl überzeugt. (siehe auch § 40 BetrVG)

F
Fragenmann

02.05.2016 um 12:42 Uhr

Nein @gironimo. So wie ich das verstehe hat der AG 0,5 Laptops pro Person genehmigt.

Ihr seht aber zwei für erforderlich an. Daher müsst ihr wohl nochmal auf die Erforderlichkeit von zwei Laptops hinweisen.

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