Teamleitung vs. Betriebsratsmandat
Hallo zusammen,
es geht um die Besetzung der Teamleiterstelle einer Organisationseinheit mit 4 Untergebenen.
Von den Aufgaben her ist der Teamleiter eher als einer vom Team zu sehen. Es sind also überwiegend Fachaufgaben, aber nur sekundär Führungsaufgaben zu erledigen. Er ist den anderen 4 aber organisatorisch vorgesetzt, hat jedoch weder Prokura, noch die Berechtigung zu irgendwelchen Personalentscheidungen.
Gleichzeitig ist ein Interessent langjähriges Betriebsratsmitglied.
Die GL sagt: Grundsätzlich trauen wir Dir das zu, aber es steht im Widerspruch zu Deiner BR-Tätigkeit. Also: entscheide Dich, was Du lieber möchtest.
Sind das dann seitens der GL berechtigt angebrachte Bedenken, oder ist das schon Behinderung der BR-Arbeit?
Community-Antworten (10)
13.02.2023 um 15:28 Uhr
Das schon kannst du streichen. Das ist ganz eindeutig eine Behinderung der BR Arbeit.
13.02.2023 um 16:04 Uhr
"Er ist den anderen 4 aber organisatorisch vorgesetzt, hat jedoch weder Prokura, noch die Berechtigung zu irgendwelchen Personalentscheidungen." "Die GL sagt: Entscheide Dich, was Du lieber möchtest."
Ein Widerspruch würde bestehen wenn die ausgeschriebene Stelle nach § 24 Nr. 4 BetrVG bewertbar wäre. Aber auch dann könnte sich die GL ihre Bedenken schenken denn in dem Fall würde das BRM sofort seine Wählbarkeit verlieren und wäre eh raus.
Für mich sieht das nicht nur nach Behinderung sondern zudem noch nach Nötigung und einer angekündigten Benachteiligung aus wenn das BRM den Job Aufgrund seiner BR-Tätigkeit nicht bekommen sollte.
13.02.2023 um 16:10 Uhr
das BRM soll sich auf die Stelle bewerben, bei gleicher Eignung wird es schwierig für den AG. Behinderung evtl, Benachteiligung dann aber auf jeden Fall.
13.02.2023 um 16:10 Uhr
Ja, was die Behinderung oder gar die Benachteiligung angeht, sind die Meinungen wohl eindeutig.
Ist halt nur die Frage, wie man es nachweisen soll wenn eine anderweitige Besetzung hinreichend fachlich begründet wird.
13.02.2023 um 16:20 Uhr
@Muschelschubser
Naja, das kann der BR ja dann ganz genau prüfen ;) Der Vorteil ist ja das die Stelle erst intern ausgeschrieben werden muss weshalb sich das BRM, wie von rtjum geschrieben, auch unbedingt für die Stelle bewerben sollte!
Und dann einfach abwarten was passiert, sollte ein externer, gleich qualifizierter, Bewerber auftauchen.
13.02.2023 um 16:22 Uhr
"Ist halt nur die Frage, wie man es nachweisen soll wenn eine anderweitige Besetzung hinreichend fachlich begründet wird."
Gar nicht. Deswegen wirst du die "Bedingung" vermutlich auch nur mündlich zu hören bekommen haben...
13.02.2023 um 17:00 Uhr
"Der Vorteil ist ja das die Stelle erst intern ausgeschrieben werden muss"
Wie kommst Du auf diese Idee?
13.02.2023 um 18:46 Uhr
Bisher war ich im Management Team als Assistenz, nach einem Jahr BR wurde ich plötzlich mit Ansage es beisst sich mit dem BR" rausgekickt. Auch der BR weiß Bescheid. Macht jemand was? NEIN... ich finde, ich werde hier auf das extremste Gemoppt sogar vom Chef. Macht jemand was? NEIN... Etwas überfordert bin ich mittlerweile, sogar schon krank, weil es nicht gut geht.
13.02.2023 um 19:08 Uhr
@keineristeiner Du hast doch einen ganz anders gelagerten Fall. Wenn du Fragen zu deinem Anliegen hast, kannst du die Bitte in einem eigenem Thread stellen.
14.02.2023 um 11:22 Uhr
@celestro/dieschi "Auf Verlangen des Betriebsrats nach §93" war wohl der fehlende Text, wenn es um die interne Ausschreibung geht. Was allerdings nicht bedeutet, dass sie in der zeitlichen Abfolge zuerst erfolgen muss.
@RudiRadeberger Mich wird das wohl eher weniger betreffen. Ich bin inzwischen zum neuen BRV gewählt worden, meine Karriere ist eh vorbei ;-)
Ich lasse mich mal überraschen. Die Bewerbung durch das BRM wird wohl erfolgen. Und es könnte ja sogar sein, dass das BRM einziger Bewerber ist. Mal sehen, was man dann so in der Belegschaft mitbekommt. Es wäre nicht das erste Mal, dass Leute aus heiterem Himmel gefragt werden, ob sie nicht Lust auf eine Veränderung hätten. ;-)
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