Erstellt am 21.04.2016 um 22:12 Uhr von Pickel
Wenn Standort B den Betriebsrat A nicht gewählt hat, ist fieser selbsterklärend auch nicht befugt, Entscheidungen für diese Personen zu treffen
Erstellt am 21.04.2016 um 23:02 Uhr von gironimo
Siehe auch § 4 BetrVG:
Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.
Wenn also Standort B nur über die Straße ist .....
Ansonsten heißt es ja auch im § 4 BetrVG weiter "Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend."
Aber fand wohl vor der letzten BR - Wahl nicht statt, nehme ich an......
Erstellt am 21.04.2016 um 23:14 Uhr von Pjöööng
Gironimo,
was verleitet Dich zu der Annahme dass es sich hier um Betriebsteile handelt und nicht um eigenständige Betriebe? Immerhin handelt es sich doch um Werke.
Erstellt am 22.04.2016 um 08:20 Uhr von McGyver
@moreno: das hatte ich auch gefunden und mir ist eben nicht ganz klar gewesen was das nun bedeutet...
Erstellt am 22.04.2016 um 08:22 Uhr von Kölner
@McGyver
Hilf mir mal zu sehen: WO hat moreno hier etwas geschrieben?
Erstellt am 22.04.2016 um 08:48 Uhr von petermännchen
McGyver scheint öfter mit den Antworten durcheinander zu kommen! Siehe hier in Antwort 7:
http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=56412&keyword=&Nav=&Thema=&qPage=&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 23.04.2016 um 20:48 Uhr von McGyver
@alle: ja sorry.. Technik und ich sind manchmal aufm Kriegsfuß