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SBV versetzen

O
Oleg03
Feb 2023 bearbeitet

Hallo,

folgende fiktive Situation. Der Arbeitgeber möchte Schichtarbeit einführen. Die SBV soll auch in Schicht gehen. Somit wäre es der SBV nicht möglich die Kollegen in der Wechselschicht zu betreuen.

Unter Behinderung wird jeder unzulässige Eingriff in Ihre Amtsführung als Schwerbehindertenvertreter verstanden, der Sie an der ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Amtes hindert oder diese erschwert.

Seht Ihr hier einen Behinderung ?

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Community-Antworten (2)

T
Thomas63

13.02.2023 um 08:24 Uhr

Unser letzter SBV war in Vollkonti. Manchmal hat Er vor Schichtbeginn mit MA aus anderen Schichten gesprochen und sich die Zeiten gutschreiben lassen. Ich sehe da keine Behinderung. Wenn Versammlungen oder Gesammt SBV Termine waren ist Er freigestellt worden. Ja, Termine sind schwieriger zu finden aber machbar. Wenn der SBV nicht in Schicht geht wie alle anderen, denken die anderen vielleicht das er sich aufgrund seines Amtes einen Vorteil sucht ..natürlich nur fiktiv gesprochen.

R
rtjum

13.02.2023 um 10:05 Uhr

also fiktiv sehe ich hier keine Behinderung. Fiktiv muss ja auch der BR der Einführung zustimmen und die SBV, falls Menschen mit GdB betroffen sind, vorab fiktiv informieren.

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