Erstellt am 25.01.2016 um 10:25 Uhr von gironimo
Wenn die Vertragsänderung nahtlos geschieht, ist er weiter BR. Bei Unterbrechung nicht.
Warum hört er denn auf? Muss er oder will er?
Ich würde mit dem AG vereinbaren, dass der Vertrag mit weniger Stunden (wenn er will) weiter läuft.
Erstellt am 25.01.2016 um 10:29 Uhr von IInonameII
...der AG macht keine Vertragsänderung, nur Neueinstellung.
Der Kollege möchte gerne weiterarbeiten.
Erstellt am 25.01.2016 um 10:42 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens ist hier auf das ArbeitsVERHÄLTNIS und nicht auf den ArbeitsVERTRAG abzuzielen. Endet das Arbeitsverhältnis, so endet auch das Betriebsratsamt.
Erstellt am 25.01.2016 um 10:44 Uhr von gironimo
Das kann er doch. Wenn im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist (diese Vereinbarung dürfte aber auch nicht all zu alt sein) oder es eine tarifliche Regelung gibt, gilt der alte Vertrag weiter. Es gibt ansonsten kein automatisches Ende.
Erstellt am 25.01.2016 um 11:10 Uhr von IInonameII
...im Arbeitsvertrag steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist...
Tarifliche Regelung gibt es nicht
Erstellt am 25.01.2016 um 11:15 Uhr von gironimo
Na da hilft nur ein nahtloser neuer Arbeitsvertrag.
Sprecht doch mal mit dem AG. Neuwahlen kosten Geld und stören den Betriebsablauf - das will der AG vielleicht auch nicht.
>...im Arbeitsvertrag steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist...< - wenn die Regelung viele Jahre alt ist, fehlt es u.U. an der Gültigkeit; fragt doch mal einen Anwalt.
Erstellt am 25.01.2016 um 11:26 Uhr von jorojo
Hallo
Wir hatten den gleichen Fall, BRM und SBV.
Es wurde ein Teilzeitvertrag geschlossen. (450 € geht nicht)
Wenn das nicht geht, ist er draussen, weil dann tritt die "Sekundenregelung" in Kraft.
Offiziell heißt doch Altersrente ? Sonst kann wieder die hinzuverdienst Grenze in Kraft treten, wenn er zuviel verdient.
Ein neuer Vertrag geht nicht, weil dann ein Ende das alten Vertag besteht.
Da fällt mir gerade noch eine Möglichkeit ein.
Wenn der gesammte BR zurücktritt, kann man als Teilzeitkraft mit neuem Vertrag sowie auf 450 € Basis kanditieren
Gruß jorojo
Erstellt am 25.01.2016 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
">...im Arbeitsvertrag steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist...< - wenn die Regelung viele Jahre alt ist, fehlt es u.U. an der Gültigkeit; fragt doch mal einen Anwalt."
Wieso sollte es da an der Gültigkeit fehlen?
Zitat (jorojo):
"Wenn das nicht geht, ist er draussen, weil dann tritt die "Sekundenregelung" in Kraft. "
Vermutlich meinst Du die sogenannte "juristische Sekunde", deren Konzept Du aber in keinster Weise verstanden hast. Jedenfalls ist das was Du hier schreibst ziemlich unsinnig.
Erstellt am 25.01.2016 um 14:20 Uhr von jorojo
Hallo Pjöööng.
Wir meinen vermutlich das selbe.
Aber dann erkläre es mir mal.
Ich lerne gern was dazu.
Gruß jorojo
Erstellt am 25.01.2016 um 14:38 Uhr von Pjöööng
Wir meinen sicherlich nicht das selbe!
Erstellt am 25.01.2016 um 16:11 Uhr von celestro
https:de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Sekunde
bin hier bei pjöööng, das Arbeitsverhältnis besteht fort und der AN bleibt im BR.
Erstellt am 25.01.2016 um 16:26 Uhr von DummerHund
Als bestes Beispiel dürfte dies Seite dienen.
http://www.hwk-potsdam.de/9,456,469.html
Erstellt am 25.01.2016 um 16:49 Uhr von Pjöööng
Ein sehr gutes Beispiel!
Wofür auch immer ...
Erstellt am 25.01.2016 um 17:27 Uhr von DummerHund
Gut gehauene Steine schließen sich ohne Mörtel aneinander.
(Marcus Tulius Cicero)