BR Mitglied nach Renteneintritt
Guten Morgen zusammen, unser Ersatzmitglied geht bald offiziell in Rente. Es gibt keine weiteren Nachrücker. Evtl. wird er aber beim gleichen Arbeitgeber wieder mit weniger Stunden eingestellt. Es liegt keine Zeit zwischen Renteneintritt und Neueinstellung bzw. wenn, dann nur ein paar Tage. Wie sieht es mit der Mitgliedschaft im BR aus? Automatisch raus oder bleibt er Mitglied des BR? Danke für eure Rückmeldungen.
Community-Antworten (14)
25.01.2016 um 11:25 Uhr
Wenn die Vertragsänderung nahtlos geschieht, ist er weiter BR. Bei Unterbrechung nicht.
Warum hört er denn auf? Muss er oder will er?
Ich würde mit dem AG vereinbaren, dass der Vertrag mit weniger Stunden (wenn er will) weiter läuft.
25.01.2016 um 11:29 Uhr
...der AG macht keine Vertragsänderung, nur Neueinstellung. Der Kollege möchte gerne weiterarbeiten.
25.01.2016 um 11:42 Uhr
Meines Erachtens ist hier auf das ArbeitsVERHÄLTNIS und nicht auf den ArbeitsVERTRAG abzuzielen. Endet das Arbeitsverhältnis, so endet auch das Betriebsratsamt.
25.01.2016 um 11:44 Uhr
Das kann er doch. Wenn im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist (diese Vereinbarung dürfte aber auch nicht all zu alt sein) oder es eine tarifliche Regelung gibt, gilt der alte Vertrag weiter. Es gibt ansonsten kein automatisches Ende.
25.01.2016 um 12:10 Uhr
...im Arbeitsvertrag steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist... Tarifliche Regelung gibt es nicht
25.01.2016 um 12:15 Uhr
Na da hilft nur ein nahtloser neuer Arbeitsvertrag.
Sprecht doch mal mit dem AG. Neuwahlen kosten Geld und stören den Betriebsablauf - das will der AG vielleicht auch nicht.
...im Arbeitsvertrag steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist...< - wenn die Regelung viele Jahre alt ist, fehlt es u.U. an der Gültigkeit; fragt doch mal einen Anwalt.
25.01.2016 um 12:26 Uhr
Hallo
Wir hatten den gleichen Fall, BRM und SBV.
Es wurde ein Teilzeitvertrag geschlossen. (450 € geht nicht) Wenn das nicht geht, ist er draussen, weil dann tritt die "Sekundenregelung" in Kraft. Offiziell heißt doch Altersrente ? Sonst kann wieder die hinzuverdienst Grenze in Kraft treten, wenn er zuviel verdient.
Ein neuer Vertrag geht nicht, weil dann ein Ende das alten Vertag besteht.
Da fällt mir gerade noch eine Möglichkeit ein. Wenn der gesammte BR zurücktritt, kann man als Teilzeitkraft mit neuem Vertrag sowie auf 450 € Basis kanditieren
Gruß jorojo
25.01.2016 um 15:07 Uhr
Zitat (gironimo): ">...im Arbeitsvertrag steht, dass mit Renteneintritt Schluss ist...< - wenn die Regelung viele Jahre alt ist, fehlt es u.U. an der Gültigkeit; fragt doch mal einen Anwalt."
Wieso sollte es da an der Gültigkeit fehlen?
Zitat (jorojo): "Wenn das nicht geht, ist er draussen, weil dann tritt die "Sekundenregelung" in Kraft. "
Vermutlich meinst Du die sogenannte "juristische Sekunde", deren Konzept Du aber in keinster Weise verstanden hast. Jedenfalls ist das was Du hier schreibst ziemlich unsinnig.
25.01.2016 um 15:20 Uhr
Hallo Pjöööng.
Wir meinen vermutlich das selbe.
Aber dann erkläre es mir mal. Ich lerne gern was dazu.
Gruß jorojo
25.01.2016 um 15:38 Uhr
Wir meinen sicherlich nicht das selbe!
25.01.2016 um 17:11 Uhr
https:de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Sekunde
bin hier bei pjöööng, das Arbeitsverhältnis besteht fort und der AN bleibt im BR.
25.01.2016 um 17:26 Uhr
Als bestes Beispiel dürfte dies Seite dienen.
25.01.2016 um 17:49 Uhr
Ein sehr gutes Beispiel!
Wofür auch immer ...
25.01.2016 um 18:27 Uhr
Gut gehauene Steine schließen sich ohne Mörtel aneinander. (Marcus Tulius Cicero)
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