Erstellt am 16.04.2016 um 19:50 Uhr von Pjöööng
Mit dem Vorsitzenden sprechen?
Erstellt am 17.04.2016 um 10:20 Uhr von Zappelmann
Hahaha, selten so gelacht, der war gut ...
Erstellt am 17.04.2016 um 11:32 Uhr von gironimo
wie so? Der erste Gedanke ist doch, dass da ein Irrtum vorliegt. Ansonsten - doch zur Sitzung gehen und dort den Missstand zu Protokoll geben.
Geht alles nicht - einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft beauftragen, Dein Recht zu vertreten.
Erstellt am 17.04.2016 um 12:08 Uhr von Challenger
Tach auch,
Beschlüsse,die in Sitzungen gefaßt werden,zu denen Du keine ordnungemäßen
Einladungen mit Tagesordnungspunkten erhalten hast, sind nichtig, mindestens
jedoch rechtsunwirksam.
Beschlüsse können analog zu §19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen
vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.Die Kosten eines Anfechtungsverfah-
rens hat der AG zu tragen.
Nach §34 Abs.3 BetrVG hast Du jederzeit das Recht, die Unterlagen des Betriebs-
rates und seiner Ausschüsse einzusehen.
Erstellt am 17.04.2016 um 18:32 Uhr von Zappelmann
@Gironimo
+++ wie so?
Nein, ich meine das ehrlich. Wieso kommt ein BR nicht selbst auf die Idee, mit dem Vorsitzenden zu sprechen?
Redet man nicht miteinander?
Wollte er den Tipp haben, Klage zu eröffnen?
Deswegen mein Lachen ...
@Challenger
Tolle Antwort, aber danach war echt nicht gefragt!
Vielleicht gab es keine Sitzung in der letzten Zeit? Kannst Du es wissen? Ich nicht!
Erstellt am 18.04.2016 um 11:23 Uhr von petermännchen
@Zappelmann:
Bist ja ein ganz Schlauer....
Erstellt am 18.04.2016 um 12:12 Uhr von Challenger
Hallo Zappelmann,
so wie der BE sich ausgedrückt hat,kann man dies durchaus dahin interpretieren,
daß BR-Stzungen anberaumt wurden und er hierzu nicht geladen wurde.