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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Betriebsratsvorsitzenden - was passiert wenn nicht alle BR mitwählen können ?

U
ure
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ich benötige eure Hilfe! Folgender Fall: Bei uns wurde erstmalig ein Betriebsrat gewählt (Listenwahl) mit 7 Mitglieder. Nun wird in der ersten Sitzung der Vorsitzende gewählt. Ein Betriebsratmitglied befindet sich in Urlaub. Hierzu folgende Fragen:

  1. Kann die Wahl überhaupt stattfinden?
  2. Kann der sich im Urlaub befindliche Mitarbeiter in den Vorsitz gewählt werden? 3) Kann der Nachrücker in den Vorsitz gewählt werden, wenn ja verliert doch der eigentlich Gewählte seinen Sitz ! Außerdem ist bekannt das der Nachrücker anders denkt und vielleicht auch abstimmt, als das sich im Urlaub befindliche gewählte Betriebsratmitglied. Gibt es da gesetzliche Bestimmungen ? oder wie wird das gehandhabt? Für eure Antworten jetzt schon vielen Dank
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Community-Antworten (2)

W
Werner

25.08.2005 um 12:03 Uhr

Die Wahl kann auch mit einem Ersatzmitglied durchgeführt werden. Der Br wird doch kein "Ersatzmitglied" in den "Vorsitz" wählen!!!!(obwohl es theoretisch möglich wäre) Das Ersatzmitglied ist bei Verhinderung eines BR ein ordentliches Mitglied.

Ihr macht doch in der konstituierenden Sitzung Wahlvorschläge und sollte da das Ersatzmitglied wirklich vorgeschlagen werden dann solltet Ihr es nicht wählen. Es wäre m.E. echt fatal.

O
otto

26.08.2005 um 00:14 Uhr

Guten Abend Ure! Zu 1) Natürlich kann die Wahl stattfinden. Warum nicht? Der BR ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder - bei Ihnen vier - anwesend sind und an der Wahl teilnehmen. Zu 2) Natürlich kann ein abwesendes ordentliches BR-Mitglied zum Vorsitzenden gewählt werden, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung bei der Wahl vorliegt. Zu 3) Theoretisch kann der BR auch ein Ersatzmitglied zum Vorsitzenden bestimmen, wenn ein ordentlich gewähltes BR-Mitglied bei der Abstimmung fehlt. Dessen politische Meinungen sind völlig unerherblich. Nur: Wenn das ordentliche Mitglied z.B. aus dem Urlaub wieder zurückkommt, ist der Vertretungsfall beendet. Das eigentlich gewählte BR-Mitglied verliert seinen Sitz nicht (!!!). Dann hat der BR keinen Vorsitzenden. Ihr BR braucht dringend eine Schulung, wie man die BR-Arbeit vernünftig organisiert. Rufen Sie die W.A.F. an! Da werden Sie geholfen! Gruß otto

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