Erstellt am 14.04.2016 um 14:38 Uhr von celestro
Der BR muß bei JEDER Kündigung informiert werden. Aber in "nach 2 Wochen wurde ihm gesagt, er kann zu Hause bleiben" sehe ich ehrlich gesagt noch keine Kündigung.
Erstellt am 14.04.2016 um 15:48 Uhr von gironimo
Wie celestro schon sagt: Der BR ist zu hören. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Dennoch würde ich dem Kollegen raten. Innerhalb nach drei Wochen K-Sch-Klage einzureichen. Ohne Anhörung des BR hat er gute Chancen.
Erstellt am 14.04.2016 um 18:05 Uhr von MartinHH
Ist das wirklich so? Er war in der Probezeit! Ich war der Meinung, dass der BR während der Probezeit keine Chance hat. Der AN hat dann natürlich noch eine schriftliche Kündigung bekommen.
Wie gesagt. Aushilfe, befristeter Vertrag und Probezeit. Muss der BR da wirklich informiert und sogar angehört werden? Wo finde ich den Gesetzestext dazu?
gruß
Martin
Erstellt am 15.04.2016 um 08:13 Uhr von gslsxy
@Martin
ergänzend zu celestro hier nun der Gesetzestext aus dem BetrVG:
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1)
Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Sollte der betroffene Kollege die schriftliche Kündigung bekommen haben so muss er innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist diese Kündigung wirksam, auch wenn der BR nicht beteiligt wurde.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 15.04.2016 um 11:44 Uhr von celestro
"Ich war der Meinung, dass der BR während der Probezeit keine Chance hat."
Eine Chance, etwas zu "ändern" hat der BR auch nicht. Ändert aber nichts daran, daß er informiert werden muß und der AG bei Unterlassung der Information ziemlich in Schwierigkeiten kommen kann.
Erstellt am 18.04.2016 um 11:43 Uhr von TheodorBR
Mal eine blöde Frage, weil wir ein ähnlichen Fall hatten.... da hat der AG gesagt, dass der Rauswurf während der Probezeit keine richtige Kündigung ist, muss er uns auch nicht informieren. Er muss ja nicht richtig kündigen, sondern es reicht auch einfach nur den AN ohne Gründe nach Hause zu schicken.... das ist eine richtige Kündigung, also muss er den BR auch nicht informieren, wenn während der 6 Wochen Probezeit rausgeworfen wird....
Erstellt am 18.04.2016 um 11:55 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer "einfach nach Hause schickt", dann besteht das Arbeitsverhältnis ja fort und der AN kann seinen Lohn einfordern.
Erstellt am 18.04.2016 um 13:54 Uhr von celestro
Wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit enden soll, muß der AG kündigen. Ansonsten siehe Pjöööng.
Oder anders gesagt ... Euer AG redet dummes Zeug.