Aushilfe in Probezeit kündigen ohne BR?
Hallo,
folgende Situation: Wir haben Samstagsaushilfen im Lager eingestellt. Also Menschen, die nur am Samstag innerhalb der Saison (rund 4 Monate) arbeiten. Vertrag befristet mit einer Probezeit von 6 Wochen. Nun wurde einem Kollegen nach 2 Wochen gesagt, dass er zu Hause bleiben kann... Ok, ich weiß, in der Probezeit hat der BR nicht besonders viel Macht oder sogar gar keine, aber wir wurden nicht mal informiert. Über die Einstellung wurden wir informiert, aber nicht über die Kündigung. Wir haben es durch Zufall und dem "Flurfunk" erfahren.
Ist das richtig? Muss der BR bei einer Kündigung einer Aushilfe während der Probezeit nicht informiert werden?
Gruß Martin
Community-Antworten (8)
14.04.2016 um 16:38 Uhr
Der BR muß bei JEDER Kündigung informiert werden. Aber in "nach 2 Wochen wurde ihm gesagt, er kann zu Hause bleiben" sehe ich ehrlich gesagt noch keine Kündigung.
14.04.2016 um 17:48 Uhr
Wie celestro schon sagt: Der BR ist zu hören. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Dennoch würde ich dem Kollegen raten. Innerhalb nach drei Wochen K-Sch-Klage einzureichen. Ohne Anhörung des BR hat er gute Chancen.
14.04.2016 um 20:05 Uhr
Ist das wirklich so? Er war in der Probezeit! Ich war der Meinung, dass der BR während der Probezeit keine Chance hat. Der AN hat dann natürlich noch eine schriftliche Kündigung bekommen.
Wie gesagt. Aushilfe, befristeter Vertrag und Probezeit. Muss der BR da wirklich informiert und sogar angehört werden? Wo finde ich den Gesetzestext dazu?
gruß Martin
15.04.2016 um 10:13 Uhr
@Martin
ergänzend zu celestro hier nun der Gesetzestext aus dem BetrVG:
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) Der Betriebsrat ist vor JEDER Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Sollte der betroffene Kollege die schriftliche Kündigung bekommen haben so muss er innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist diese Kündigung wirksam, auch wenn der BR nicht beteiligt wurde.
Gruß Galaxy
15.04.2016 um 13:44 Uhr
"Ich war der Meinung, dass der BR während der Probezeit keine Chance hat."
Eine Chance, etwas zu "ändern" hat der BR auch nicht. Ändert aber nichts daran, daß er informiert werden muß und der AG bei Unterlassung der Information ziemlich in Schwierigkeiten kommen kann.
18.04.2016 um 13:43 Uhr
Mal eine blöde Frage, weil wir ein ähnlichen Fall hatten.... da hat der AG gesagt, dass der Rauswurf während der Probezeit keine richtige Kündigung ist, muss er uns auch nicht informieren. Er muss ja nicht richtig kündigen, sondern es reicht auch einfach nur den AN ohne Gründe nach Hause zu schicken.... das ist eine richtige Kündigung, also muss er den BR auch nicht informieren, wenn während der 6 Wochen Probezeit rausgeworfen wird....
18.04.2016 um 13:55 Uhr
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer "einfach nach Hause schickt", dann besteht das Arbeitsverhältnis ja fort und der AN kann seinen Lohn einfordern.
18.04.2016 um 15:54 Uhr
Wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit enden soll, muß der AG kündigen. Ansonsten siehe Pjöööng.
Oder anders gesagt ... Euer AG redet dummes Zeug.
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