Azubi befristet oder nicht
Azubi A war vor seiner Ausbildung als Helfer beschäftigt (3 Monate) (Zeit überbrücken zwischen abgebrochenem Studium und Ausbildung). Nach Ende der Ausbildung hat er einen auf 1 Jahr befr. Vertrag ohne Sachgrund bekommen. Ist das korrekt oder hat er Chancen auf unbefristet?
Community-Antworten (3)
11.04.2016 um 20:52 Uhr
Wie lange war denn die Ausbildung?
Wenn kürzer als 3 Jahre hätte er gute Chancen, wenn länger nicht.
Aber am Besten erst einmal bis kurz vor dem Ende des befristeten Jahres abwarten und dann prüfen, ob eine Entfristungsklage Sinn macht.
11.04.2016 um 23:22 Uhr
@ gironimo
"Wenn kürzer als 3 Jahre hätte er gute Chancen, wenn länger nicht."
Diese Aussage kann man so nicht allein stehen lassen ...
z.B. LAG Baden-Württemberg, 7 Sa 64/13, 21.02.2014:
- Entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 - und 21.09.2011 - 7 AZR 375/10) besteht das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich uneingeschränkt. Das ergibt seine Auslegung im Lichte der vom BVerfG für die Auslegung von Gesetzen aufgestellten Grundsätze (vgl. 25.01.2011 - 1 BvR 918/10).
- Das so bewertete Vorbeschäftigungsverbot ist verfassungsgemäß.
- Im Übrigen wären die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung oder einer richterlichen Rechts-fortbildung qua teleogischer Reduktion überschritten.
@ Mürlenbeck
Ich frage mich ja, warum speziell hier eine sachgrundlose Befristung vorliegen soll ...
So wird im § 14 Abs.1 Nr. 2 TzBfG die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung explizit als Sachgrund benannt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
12.04.2016 um 01:20 Uhr
Das LAG rügt das BAG Urteil und hofft auf das Verfassungsgericht. (Gleichwohl wir beide wahrscheinlich auch der Ansicht des LAG sind)
Darauf würde ich mich nun wiederum nicht verlassen - aber egal -
Fakt ist. In der Frage steht nun mal, das das eine Jahr sachgrundlos ist.
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