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Azubi befristet oder nicht

M
Mürlenbeck
Jan 2018 bearbeitet

Azubi A war vor seiner Ausbildung als Helfer beschäftigt (3 Monate) (Zeit überbrücken zwischen abgebrochenem Studium und Ausbildung). Nach Ende der Ausbildung hat er einen auf 1 Jahr befr. Vertrag ohne Sachgrund bekommen. Ist das korrekt oder hat er Chancen auf unbefristet?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

11.04.2016 um 20:52 Uhr

Wie lange war denn die Ausbildung?

Wenn kürzer als 3 Jahre hätte er gute Chancen, wenn länger nicht.

Aber am Besten erst einmal bis kurz vor dem Ende des befristeten Jahres abwarten und dann prüfen, ob eine Entfristungsklage Sinn macht.

H
Hoppel

11.04.2016 um 23:22 Uhr

@ gironimo

"Wenn kürzer als 3 Jahre hätte er gute Chancen, wenn länger nicht."

Diese Aussage kann man so nicht allein stehen lassen ...

z.B. LAG Baden-Württemberg, 7 Sa 64/13, 21.02.2014:

  1. Entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 - und 21.09.2011 - 7 AZR 375/10) besteht das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich uneingeschränkt. Das ergibt seine Auslegung im Lichte der vom BVerfG für die Auslegung von Gesetzen aufgestellten Grundsätze (vgl. 25.01.2011 - 1 BvR 918/10).
  2. Das so bewertete Vorbeschäftigungsverbot ist verfassungsgemäß.
  3. Im Übrigen wären die Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung oder einer richterlichen Rechts-fortbildung qua teleogischer Reduktion überschritten.

@ Mürlenbeck

Ich frage mich ja, warum speziell hier eine sachgrundlose Befristung vorliegen soll ...

So wird im § 14 Abs.1 Nr. 2 TzBfG die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung explizit als Sachgrund benannt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.

G
gironimo

12.04.2016 um 01:20 Uhr

Das LAG rügt das BAG Urteil und hofft auf das Verfassungsgericht. (Gleichwohl wir beide wahrscheinlich auch der Ansicht des LAG sind)

Darauf würde ich mich nun wiederum nicht verlassen - aber egal -

Fakt ist. In der Frage steht nun mal, das das eine Jahr sachgrundlos ist.

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