Hallo,
hab mal eine Frage, ein kollege von mir hat eine Abmahnung erhalten ,in dieser Abmahnung ist der Name des kunden mit dem Telefoniert hat und und eine Arbeitanweisung nicht befolgt hat ,zu dem würde es in einen sogenannten Voicerecording (komplett aufnahme des gespräches ) herrausgefunden. meine 2 fragen : Verstösst der Arbeitnehmer nicht durch ´den kundennamen in der Abmahnung gegen den Datenschutz und 2 . Darf man Voicerecordings überhaupt abhören um daraus die Arbeitsverweigerung nachzuweissen ?

zu info wir arbeiten im Callcenter