Abmahnung/Voicerecording
Hallo, hab mal eine Frage, ein kollege von mir hat eine Abmahnung erhalten ,in dieser Abmahnung ist der Name des kunden mit dem Telefoniert hat und und eine Arbeitanweisung nicht befolgt hat ,zu dem würde es in einen sogenannten Voicerecording (komplett aufnahme des gespräches ) herrausgefunden. meine 2 fragen : Verstösst der Arbeitnehmer nicht durch ´den kundennamen in der Abmahnung gegen den Datenschutz und 2 . Darf man Voicerecordings überhaupt abhören um daraus die Arbeitsverweigerung nachzuweissen ?
zu info wir arbeiten im Callcenter
Community-Antworten (5)
10.04.2016 um 12:43 Uhr
Was steht denn in Eurer Betriebsvereinbarung dazu? Ihr habt doch eine? Voicerecording unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG - also auch (und insbesondere) die Frage der Nutzung.
Über den Kundennamen würde ich mir nun am wenigsten Gedanken machen. Eher stellt sich die Frage: Hat der AN bewusst gegen Regeln verstoßen oder fehlte es an Training und Information.
10.04.2016 um 13:11 Uhr
danke für den tip ,
da steht drin : Eine weitere Verwendung der vorgenannten Daten,zur weitergehenden Leistungs- und oder Verhaltenskontrolle nicht gestattet .
Glaub kann morgen aufstand machen :) Danke für den gedankenanstoss :)
10.04.2016 um 14:57 Uhr
.... obwohl der Satz natürlich ziemlich Gummi ist.
Was heißt: "zur weitergehenden Leistungs- und oder Verhaltenskontrolle". Das setzt ja zumindest voraus, dass es eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle in dieser BV gibt. Hoffentlich ist die hinreichend klar definiert.
11.04.2016 um 11:44 Uhr
wofür wird dann überhaupt aufgenommen ?
11.04.2016 um 12:16 Uhr
Die Gespräche werden zur Oualitätssicherung aufgenommen ,wenn der Kunde zustimmt ,so kann man das ganze Gespräch hören ,wenn er verneint nur den Kundenberater ,zudem wird bei einer Neubestellung , Vertragsumstellung (jede Änderung des Vertrages) ein seperates Voice angefertig .
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