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Zeitarbeit andere Aufgabe als eingestellt

O
omega
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Im BR Gremium beschäftigt uns gerade folgende Situation:

Kollege wurde über Zeitvertrag im Vertiebsinnendienst (Telefon)eingestellt bis31.05, wie wir vom BR erfahren haben wird der Kollege gerade nebenher als Vertretung für ein anderen Vertiebsweg ( Online) eingearbeitet.

Hätte man den BR vorher Informieren müssen?

@ celestro Danke für die Info. - Anhörung war für Vertriebsinnendienst

Unsere Strucktur ist im Moment noch klar aufgeteilt Vertriebsinnendienst ( dafür ist er eingestellt worden mit Zeitvertrag) Und es gibt den Massmarket / Versanhandel ( in dem er jetzt nebenher eingearbeitet wird)

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Community-Antworten (3)

C
celestro

08.04.2016 um 12:54 Uhr

kommt wohl ein bißchen drauf an. Generell würde ich eher Nein sagen. Es sei denn, die Anhörung zur Einstellung war so konkret, daß die Person Telefoninnendienst machen sollte und eine Stellenbeschreibung vorlag, die jedwede andere Aufgabe kategorisch ausschließt.

Wechsel vom Innen- in den Außendienst wäre da etwas anderes. ;-)

G
gironimo

08.04.2016 um 17:46 Uhr

Na vielleicht eine Versetzung? Es ist doch u.U. eine wesentliche Änderung der Umstände, unter der die Arbeit zu leisten ist (Telefondienst oder PC-Tastatur ....)

Prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die der § 95 Abs. 3 BetrVG nennt. Wenn ja, hätte eine Versetzungsanhörung erfolgen müssen.

A
AlterMann

10.04.2016 um 10:48 Uhr

Das geht mir zu schnell: Der Kollege ist ja noch nicht versetzt, er wird nebenher eingearbeitet. Vielleicht hat der AG noch gar nicht entschieden, ob er den Arbeitsvertrag verlängern will. Vielleicht will er sich erstmal ein Bild machen, ob der Kollege für die Aufgabe geeignet ist. Also: besser einfach fragen, was der AG so plant.

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