Rücktritt rückgängig machen
Ein Mitglied hat sein Amt spontan niedergelegt. Gibt es irgendeine Möglichkeit es wieder aufzunehmen?
Community-Antworten (21)
06.04.2016 um 17:25 Uhr
Nö! ........................
06.04.2016 um 17:28 Uhr
Wie doof...
06.04.2016 um 17:42 Uhr
"Spontan" niedergelegt? Dann kann man sich schon fragen, inwieweit die Erklärung ernst gemeint war.
Wenn also im Rahmen einer kontroversen Diskussion ein BRM wütend "alles hinschmeißt" und die Tür hinter sich ins Schloss fallen lässt, so dass sich alle anschauen "Was war denn das?" und derjenige erscheint noch während der Sitzung wieder und sagt "Sorry Leute, da sind eben die Pferde mit mir durchgegangen." wäre schon zu prüfen, ob die anderen BRM nicht hätten erkennen müssen, dass die Erklärung nicht ernsthaft gemeint war.
06.04.2016 um 17:53 Uhr
Das Mitglied hat es schriftlich gemacht...aber sehr jung und wird leider von allen mit Nichtigkeiten bedrängt weil es sehr beliebt ist und da hat wohl ne Kleinigkeit gereicht.... das meinte ich mit spontan
06.04.2016 um 17:59 Uhr
bleibt nur die Frage ... wem gegenüber wurde diese Erklärung abgegeben ? Gegenüber dem BRV oder Gremium ? Dann wäre die Sache erledigt.
Wenn er es bloß ein paar Kollegen gezeigt hat, wäre das vielleicht noch was anderes.
06.04.2016 um 18:05 Uhr
Hängt leider schon seit 2 Tagen schwarzen Brett. Aber es wäre schade ein engagiertes Mitglied zu verlieren. Und ich denke es war eine Kurzschlußreaktion
06.04.2016 um 18:06 Uhr
Wenn Ihr überreden müsst, dann war es auf jeden Fall ernsthaft und dann gibt es kein Zurück.
06.04.2016 um 18:10 Uhr
"Hängt leider schon seit 2 Tagen schwarzen Brett. Aber es wäre schade ein engagiertes Mitglied zu verlieren. Und ich denke es war eine Kurzschlußreaktion"
Leider sieht das Gesetz keine Rücknahme vor. Weder aus Kurzschlußgründen, noch aus anderen "Motiven". Schade ist es sicherlich ... aber vielleicht im Gremium nochmal durchsprechen, damit sich so eine Reaktion wenigstens nicht wiederholt.
06.04.2016 um 18:12 Uhr
Der Kollege ist draußen. Ihr könnt natürlich den Rücktritt des Gremiums beschließen und Neuwahlen einleiten. Da kandidiert der Kollege dann wieder.
06.04.2016 um 18:14 Uhr
Vielen Dank.....
07.04.2016 um 11:37 Uhr
@ gironimo
Da würde ich mir aber Gedanken drum machen, wie das in der Öffentlichkeit ankommt, wenn nach dem Aushang am schwarzen Brett, der BR zurück tritt und der oben genannte junge Mann wieder kandidiert.
07.04.2016 um 11:50 Uhr
Na ich denk auch das dies eher ein Gedankenspiel von Gironimo war :-) kein ernsthaft arbeitender Betriebsrat würde dies machen!
07.04.2016 um 12:08 Uhr
Klar, war es ein Gedankenspiel. Aber warum eigentlich nicht. Wenn der Kollege ein Antriebsmotor für das Gremium war, bei den AN sehr beliebt ist - aber trotzdem wegen einer Kurzschlussreaktion einen falschen Schritt gemacht hat .......
07.04.2016 um 12:23 Uhr
Warum nicht...weil ein Betriebsrat kein Kindergarten ist!
07.04.2016 um 12:58 Uhr
Wen die andereren BRM ohne dieses BRM nicht arbeiten können, dann sollten diese zumindest nicht mehr kandidieren.
07.04.2016 um 13:36 Uhr
Auch bei mir was es so. Als stellv. BR bin ich zurückgetreten, aber im Gremium geblieben. Wegen zwei störenden BR - Mitglied. Zwei Wochen später haben auch die "störenden " das Gremium verlassen . Nun haben ich es bereut als stellv. Mein Amt niedergelegt zu haben. Andere BR Kollegen haben mich gebeten, das Amt wieder auszuüben. Hätte ich auch gerne wieder gemacht. BetVG steht: Wer sein Amt niederlegt, kann es nicht wiederaufnehmen. Nur bei einer Neuwahl.
07.04.2016 um 13:42 Uhr
Ne Etugruber das stimmt nicht. Solange Du im Gremium bist kannst Du 10X mal den Stelli abgeben und wieder neu gewählt werden. Hier geht es um den Rücktritt als BRM.
07.04.2016 um 13:52 Uhr
Du bist dir da sicher ..???
07.04.2016 um 13:59 Uhr
Ja, ist er bestimmt!
07.04.2016 um 14:13 Uhr
Wie das Armen in der Kirche ;-)
07.04.2016 um 15:30 Uhr
"BetVG steht: Wer sein Amt niederlegt, kann es nicht wiederaufnehmen. Nur bei einer Neuwahl."
Völlig richtig. Nur ist der Posten des Vorsitzenden und auch der des Stellvertreters kein "Amt", welches unter oben genannten Passus fällt.
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