W.A.F. LogoSeminare

Rücktritt rückgängig machen

M
McGyver
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitglied hat sein Amt spontan niedergelegt. Gibt es irgendeine Möglichkeit es wieder aufzunehmen?

2.512021

Community-Antworten (21)

Z
Zappelmann

06.04.2016 um 17:25 Uhr

Nö! ........................

M
McGyver

06.04.2016 um 17:28 Uhr

Wie doof...

P
Pjöööng

06.04.2016 um 17:42 Uhr

"Spontan" niedergelegt? Dann kann man sich schon fragen, inwieweit die Erklärung ernst gemeint war.

Wenn also im Rahmen einer kontroversen Diskussion ein BRM wütend "alles hinschmeißt" und die Tür hinter sich ins Schloss fallen lässt, so dass sich alle anschauen "Was war denn das?" und derjenige erscheint noch während der Sitzung wieder und sagt "Sorry Leute, da sind eben die Pferde mit mir durchgegangen." wäre schon zu prüfen, ob die anderen BRM nicht hätten erkennen müssen, dass die Erklärung nicht ernsthaft gemeint war.

M
McGyver

06.04.2016 um 17:53 Uhr

Das Mitglied hat es schriftlich gemacht...aber sehr jung und wird leider von allen mit Nichtigkeiten bedrängt weil es sehr beliebt ist und da hat wohl ne Kleinigkeit gereicht.... das meinte ich mit spontan

C
celestro

06.04.2016 um 17:59 Uhr

bleibt nur die Frage ... wem gegenüber wurde diese Erklärung abgegeben ? Gegenüber dem BRV oder Gremium ? Dann wäre die Sache erledigt.

Wenn er es bloß ein paar Kollegen gezeigt hat, wäre das vielleicht noch was anderes.

M
McGyver

06.04.2016 um 18:05 Uhr

Hängt leider schon seit 2 Tagen schwarzen Brett. Aber es wäre schade ein engagiertes Mitglied zu verlieren. Und ich denke es war eine Kurzschlußreaktion

P
Pjöööng

06.04.2016 um 18:06 Uhr

Wenn Ihr überreden müsst, dann war es auf jeden Fall ernsthaft und dann gibt es kein Zurück.

C
celestro

06.04.2016 um 18:10 Uhr

"Hängt leider schon seit 2 Tagen schwarzen Brett. Aber es wäre schade ein engagiertes Mitglied zu verlieren. Und ich denke es war eine Kurzschlußreaktion"

Leider sieht das Gesetz keine Rücknahme vor. Weder aus Kurzschlußgründen, noch aus anderen "Motiven". Schade ist es sicherlich ... aber vielleicht im Gremium nochmal durchsprechen, damit sich so eine Reaktion wenigstens nicht wiederholt.

G
gironimo

06.04.2016 um 18:12 Uhr

Der Kollege ist draußen. Ihr könnt natürlich den Rücktritt des Gremiums beschließen und Neuwahlen einleiten. Da kandidiert der Kollege dann wieder.

M
McGyver

06.04.2016 um 18:14 Uhr

Vielen Dank.....

C
celestro

07.04.2016 um 11:37 Uhr

@ gironimo

Da würde ich mir aber Gedanken drum machen, wie das in der Öffentlichkeit ankommt, wenn nach dem Aushang am schwarzen Brett, der BR zurück tritt und der oben genannte junge Mann wieder kandidiert.

M
Moreno

07.04.2016 um 11:50 Uhr

Na ich denk auch das dies eher ein Gedankenspiel von Gironimo war :-) kein ernsthaft arbeitender Betriebsrat würde dies machen!

G
gironimo

07.04.2016 um 12:08 Uhr

Klar, war es ein Gedankenspiel. Aber warum eigentlich nicht. Wenn der Kollege ein Antriebsmotor für das Gremium war, bei den AN sehr beliebt ist - aber trotzdem wegen einer Kurzschlussreaktion einen falschen Schritt gemacht hat .......

M
Moreno

07.04.2016 um 12:23 Uhr

Warum nicht...weil ein Betriebsrat kein Kindergarten ist!

P
Pjöööng

07.04.2016 um 12:58 Uhr

Wen die andereren BRM ohne dieses BRM nicht arbeiten können, dann sollten diese zumindest nicht mehr kandidieren.

E
etugruber

07.04.2016 um 13:36 Uhr

Auch bei mir was es so. Als stellv. BR bin ich zurückgetreten, aber im Gremium geblieben. Wegen zwei störenden BR - Mitglied. Zwei Wochen später haben auch die "störenden " das Gremium verlassen . Nun haben ich es bereut als stellv. Mein Amt niedergelegt zu haben. Andere BR Kollegen haben mich gebeten, das Amt wieder auszuüben. Hätte ich auch gerne wieder gemacht. BetVG steht: Wer sein Amt niederlegt, kann es nicht wiederaufnehmen. Nur bei einer Neuwahl.

M
Moreno

07.04.2016 um 13:42 Uhr

Ne Etugruber das stimmt nicht. Solange Du im Gremium bist kannst Du 10X mal den Stelli abgeben und wieder neu gewählt werden. Hier geht es um den Rücktritt als BRM.

E
etugruber

07.04.2016 um 13:52 Uhr

Du bist dir da sicher ..???

K
Kölner

07.04.2016 um 13:59 Uhr

Ja, ist er bestimmt!

M
Moreno

07.04.2016 um 14:13 Uhr

Wie das Armen in der Kirche ;-)

C
celestro

07.04.2016 um 15:30 Uhr

"BetVG steht: Wer sein Amt niederlegt, kann es nicht wiederaufnehmen. Nur bei einer Neuwahl."

Völlig richtig. Nur ist der Posten des Vorsitzenden und auch der des Stellvertreters kein "Amt", welches unter oben genannten Passus fällt.

Ihre Antwort