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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gütetermin

S
Schneesturm
Feb 2023 bearbeitet

Einem Bekannten von mir wurde betriebsbedingt gekündigt. In Kürze folgt der Gütetermin. Er wird sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Hat er das Recht zu sehen, was bzw. wie der Betriebsrat bei Anhörung der Kündigung (Einsicht Protokoll) reagiert hat? Falls ja, wo finde ich das? Danke vorab

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Community-Antworten (2)

C
celestro

09.02.2023 um 14:17 Uhr

https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentar/kommentarseiten/paragraph-102/mitbestimmung-bei-kuendigungen.html#:~:text=Trotz%20Widerspruchs%20kann%20der%20Arbeitgeber,siehe%20auch%20%C2%A7%204%20KSchG).

daraus:

"Trotz Widerspruchs kann der Arbeitgeber kündigen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Kündigungsschreiben auch die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen."

G
ganther

10.02.2023 um 23:22 Uhr

Auch wenn der Widerspruch nicht beigefügt wird, hat das keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung. Im Rahmen des Prozesses ist die ordnungsgemäße Anhörung des BR zu rügen. Dann hat der AG das unter Beweis zu stellen und so kommt man an alle Informationen

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