Erstellt am 06.04.2016 um 12:54 Uhr von gironimo
>Nun kam die Antwort, dass einige Mitarbeiter dem BR Misstrauen und ihre Daten nicht weitergegeben werden sollen.<
Nein - dieses Argument ist nicht zulässig. Gesetz ist Gesetz. Und das BetrVG räumt dem BR Informationsansprüche ein, die der AG zu erfüllen hat.
Erstellt am 06.04.2016 um 13:22 Uhr von celestro
Korrekt. Gibt es auch schon Gerichtsurteile dazu, daß der AG sich nicht darauf berufen kann (die MA wollen die Daten nicht beim BR sehen). Der BR kann seine Aufgaben nur mit Infos wahrnehmen, also hat er die Daten auch zu erhalten. Allerdings kommt es natürlich darauf an, wofür Ihr genau die Daten haben wollt. Eingruppierung und Stunden ... kann man sicher Argumentation finden.
Arbeitsverträge ist aber eine wackelige Angelegenheit. Die persönlichen Verträge kann man Euch verweigern. Wird aber ein Standardvertrag verwendet, so habt Ihr ein Recht auf Einsicht.