Erstellt am 05.04.2016 um 09:57 Uhr von celestro
wenn ich etwas einführe, dann sage ich "ab Dienstag wird nach Bedarf Kurzarbeit eingeführt". Anordnen ist dann die konkrete Anweisung "diese Woche die Abteilungen X, Y und Z".
Erstellt am 05.04.2016 um 10:13 Uhr von gruenling
Das heisst also eingeführt ist sie durch die BV. Er kann aber nicht wochenarbeitspläne machen in denen geregelt ist welcher ArbN wann Kurzarbeit macht ohne sich diese Pläne vom BR absegnen zu lassen?
Erstellt am 05.04.2016 um 10:28 Uhr von celestro
ja, genau so würde ich das sehen.
Erstellt am 05.04.2016 um 14:18 Uhr von Pjöööng
Der Sinn der Rn 156 wird nicht wesentlich beeinflusst, wenn man dort "einführen" und "anordnen" umgangssprachlich gleichsetzt.
Der feine juristische Unterschied dürfte sein, dass sich eine "Einführung" auf das Kollektiv bezieht, die "Anordnung" hingegen auf das Individuum. Ich führe also Kurzarbeit im Betrieb ein, ordne sie aber gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer an.