Fortbildungsvergütung und andere Frage
Hallo, einige meiner Kollegen machen demnächst eine erste Hilfe Fortbildung, wie wird diese Vergütet? Der Lehrgang geht von 08-15 Uhr, berechnet wird aber allerdings nach den jeweiligen Verträgen (5h,6h,7h) ist das so richtig?
Desweiteren sind wir eine Firma mit dazugehöriger Tochtergesellschaft, die Pfleger im Mutterbetrieb bekommen eine Hepatitis Impfung bezahlt, meine Kollegen der Tochtergesellschaft sollen diese allerdings aus eigener Tasche zahlen (obwohl sie ebenfalls Umgang mit Bewohnern (im Altersheim) haben, Ihnen essen Reichen etc. Kennt sich da jemand aus oder an welche Stelle sollte ich mich da am besten mal wenden?
Community-Antworten (3)
04.04.2016 um 20:59 Uhr
Erinnert sei an §§ 96 ff BetrVG.
Ansonsten, die Kollegen machen doch Überstunden - also volle Bezahlung der Zeit.
In der zweiten Sache würde ich mich auf das ArbSchG berufen, insbesondere § 3.
04.04.2016 um 22:22 Uhr
Wenn die Kollegen das als Überstunden aufschreiben kommt das bestimmt nicht durch, zumal in dieser Abteilung keine entstehen da die Zeit hier vorgegeben ist, maximal die vorgesetzten könnten mehrstunden eintragen aber werden dies sicher nicht tun.
05.04.2016 um 00:30 Uhr
Du bist doch BR?
Da nutzt Ihr Eure Mitbestimmung bei der Zustimmung zu den Bildungsmaßnahmen, in dem Ihr sagt: "Wir stimmen der Maßnahme in der Form nur zu, wenn die Vergütung sichergestellt ist".
Hat der AG einfach so, die Bildungsmaßnahme angeordnet, droht ihm § 23.3 BetrVG an und laßt Euch besänftigen, wenn der AG im Nachgang die korrekte Bezahlung sicherstellt.
Also der BR muss handeln - nicht die AN in der Abteilung
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