Erstellt am 04.04.2016 um 18:59 Uhr von gironimo
Erinnert sei an §§ 96 ff BetrVG.
Ansonsten, die Kollegen machen doch Überstunden - also volle Bezahlung der Zeit.
In der zweiten Sache würde ich mich auf das ArbSchG berufen, insbesondere § 3.
Erstellt am 04.04.2016 um 20:22 Uhr von JumperSl
Wenn die Kollegen das als Überstunden aufschreiben kommt das bestimmt nicht durch, zumal in dieser Abteilung keine entstehen da die Zeit hier vorgegeben ist, maximal die vorgesetzten könnten mehrstunden eintragen aber werden dies sicher nicht tun.
Erstellt am 04.04.2016 um 22:30 Uhr von gironimo
Du bist doch BR?
Da nutzt Ihr Eure Mitbestimmung bei der Zustimmung zu den Bildungsmaßnahmen, in dem Ihr sagt: "Wir stimmen der Maßnahme in der Form nur zu, wenn die Vergütung sichergestellt ist".
Hat der AG einfach so, die Bildungsmaßnahme angeordnet, droht ihm § 23.3 BetrVG an und laßt Euch besänftigen, wenn der AG im Nachgang die korrekte Bezahlung sicherstellt.
Also der BR muss handeln - nicht die AN in der Abteilung