BetrVG §87 (1)1. Ordnung im Betrieb - der richtige Ansatzpunkt wenn Aufgaben von unserer BLZ ohne Personalaufstockung übernommen werden sollen?
Hallo Mitstreiter, wir haben in unserem Betrieb (Eisenbahnunternehmen) eine Betriebsleitzentrale (BLZ). Diese ist mit 2, teilw. 3 Personen besetzt. Dies 2 bzw. 3 haben ein volles Arbeitspensum, d.h. sind voll ausgelastet. Heute haben wir erfahren, dass unser AG die BLZ eines anderen Betriebes (besetzt mit einer Person, auch voll ausgelastet) schließen will und die Aufgaben von unserer BLZ ohne Personalaufstockung übernommen werden sollen. 1.: wir als BR wurden nicht informiert und zum 2.: meine Frage - Was können wir für unsere Koll. in der BLZ tun? Denn einige Koll. in der BLZ werden diese Mehrarbeit (nicht zeitl. gemeint) nicht bewältigen. ist der 87er (1) 1. Absatz der richtige Ansatzpunkt?
Für Anregungen immer dankbar Rotrunner
Community-Antworten (1)
14.04.2008 um 21:02 Uhr
rotrunner, wenn es nicht zu einer Kündigung kommt, könnt Ihr m.E. gar nichts tun, da dies unter der unternehmerische freien Entscheidung fällt wie der AG seinen Betrieb organisiert. Wenn die Kollegen die Mehrarbeit nicht schaffen, müssen sie Beschwerde einreichen oder eine Überlastungsanzeige schreiben. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
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