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Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung aufgrund massiven Übergewichts

S
stapler
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserer Fa. einen gewerblichen Mitarbeiter im Lager beschäftigt, der leider ein sehr hohes Gewicht hat. Aufgrund seiner Körperfülle, kann er kaum die normalen Tätigkeiten bewältigen. Mehrere Kollegen haben Ihn schon darauf angesprochen, das er doch etwas für sich tun muss. Es hat inzwischen wirklich Ausmaße angenommen, die gesundheitsgefährdend sind. Leider ist er nicht sehr zugänglich und erkennt den Ernst der Lage nicht. AG sagt jetzt, der Mann sei so nicht mehr tragbar und soll gekündigt werden. Was können wir als BR tun. Betriebsarzt einschalten?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

31.03.2016 um 17:31 Uhr

AG sagt jetzt, der Mann sei so nicht mehr tragbar und soll gekündigt werden.<

Den AG daran erinnern, dass auch er alles in seiner Macht stehende tun muss, um den Arbeitnehmer zu halten (Stichworte: Prävention, Fürsorgepflicht).

Habt Ihr als BR denn schon mal mit dem Kollegen gesprochen?

P
Pjöööng

31.03.2016 um 17:37 Uhr

Der Mitarbeiter ist auf Grund seines hohen Gewichtes nicht mehr tragbar... :0))

Dass die Adipositas gesundheitsgefährdende Ausmaße angenommen hat, gibt Euch und dem Arbeitgeber kein Recht hier bereits einzuschreiten.

Auch so lange der AN seine Aufgaben bewältigt, ist sein Körperumfang sein Privatvergnügen.

Kann der AN seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen ist zu prüfen, ob er nicht kann, oder nicht will. Will er nicht, so läuft das über Abmahnung, Kündigung, kann er nicht, dann wäre zu prüfen ob eine krankheit oder Behinderung vorliegt.

M
Mattes

31.03.2016 um 18:11 Uhr

Gab es da nicht vor kurzem ein Urteil in dem es um einen recht umfangreichen Gärtner ging???

H
Hoppel

31.03.2016 um 18:33 Uhr

Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 183/14 Luxemburg, den 18. Dezember 2014 Urteil in der Rechtssache C-354/13

Adipositas kann eine „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein. Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der als solcher Diskriminierungen wegen Adipositas verböte, doch fällt Adipositas unter den Begriff „Behinderung“, wenn sie unter bestimmten Bedingungen den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindert. Zitat Ende

F
fkusi

01.04.2016 um 11:21 Uhr

wie Mattes schon sagt, es gibt ein Urteil vom Dezember 2015

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2015, 7 Ca 4616/15

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