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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Termin beim AG-Anwalt ist das Arbeitszeit

D
DerRatlose
Feb 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

Kurze Beschreibung im Vorfeld: Wir arbeiten im Rettungsdienst und der Landkreis in dem wir arbeiten wurde von einem ehemaligen Patienten verklagt.

Die zwei Kollegen, die be dem Einsatz dabei waren wurden als Zeugen geladen. Der Anwalt des AG bot den Kollegen im Vorfeld ein Gespräch an, welches sie auch annahmen.

Meine Frage ist nun, ob auch die Zeit für dieses im Vorfeld stattgefunden Gespräch als Arbeitszeit gilt??

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Community-Antworten (1)

T
takkus

09.02.2023 um 09:17 Uhr

Ich denke schon. Der Anwalt handelt ja im Auftrag des ArbGeb.

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