W.A.F. LogoSeminare

Ist das schon Mobbing ?

O
OttoBR
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege ist über 20 Jahre im Betrieb, es gab keine offiziellen Beanstandung seiner Arbeit, seit 7 Jahren wird das Aufgabengebiet des Kollegen immer kleiner und die Aufgaben an andere oder neue Kollegen verteilt. Seit einigen Monaten ist jetzt sogar der ehemalige Auszubildende sein Vorgesetzter obwohl weder die Qualifikation höher noch die entsprechenden Berufserfahrung vorhanden ist. Der neue Vorgesetzte verbessert den Schriftverkehr des Kollegen in dem er Sätze umstellt ohne den Inhalt zu veränder. Laut GF darf der Kollege nur noch auf Anordnung des Vorgesetzten arbeiten und Tätigkeiten ausführen der er von ihm zugewiesen bekommt. Es gab nie ein Gespräch zwischen der GF und dem Kollegen wegen schlechter Arbeit bzw eine Abmahnung. Alle Akten die der Kollege für seine Arbeit benötigt wurden aus seinem Büro im EG in das Büro des Vorgesetzten gestellt 3. Etage .... Ist dieses Verhalten schon Mobbing ?

1.40207

Community-Antworten (7)

G
gironimo

24.03.2016 um 17:56 Uhr

Zumindest ist die Wertschätzung doch recht gering.

Wie wäre es, wenn der Kollege mit einem Betriebsratsmitglied seines Vetrauens vom § 82 Abs. 2 BetrVG gebrauch macht und sich seine Entwicklung im Betrieb erläutern läßt.

Dann erfährt er aber vielleicht, was nicht so angenehm ist - der BR sollte das Gespräch mit dem Kollegen vorher durchsprechen.

O
OttoBR

24.03.2016 um 22:37 Uhr

Ok aber was soll das Gespräch bringen ? Das die GF nach der langen Zeit ihn auf einmal nicht mehr schätzt so wie du es nett umschreibst ist ja ohne Zweifel. Die Frage die sich stellt ist das Mobbing wenn schon die Sätze im Schriftverkehr einfach von vorne nach hinten gedreht werden, der langjährige Mitarbeiter hat früher die Firma vor Gericht vertreten und ist letztendlich so degradiert worden, dass er noch nicht mal mehr eine e Mail versenden darf ohne Anweisung und inhaltliche Überprüfung des heutigen völlig inkompetente Leiters.

C
Challenger

25.03.2016 um 02:40 Uhr

Hallo Otto, nach Deiner Beschreibung wurde eine über die Jahre stufenweise Versetzung durchgeführt. Ist der BR denn immer nach §99 BetrVG beteiligt worden und wenn ja;wie habt Ihr reagiert??? Wurde mit der Reduzierung des Aufgabenbereiches auch das Entgelt gekürzt???

G
gironimo

25.03.2016 um 10:42 Uhr

Der Mobbing weg führt doch zu nichts.

Wenn Ihr (der BR) der Meinung seit, der Kollege leidet unter einer schlechten Führung, die zu Benachteiligungen führt, sollte der Kollege eine Beschwerde beim BR einreichen (§ 85 BetrVG). Wenn der BR diese für berechtigt ansieht (Mehrheitsbeschluss), stehen Euch doch alle Wege offen, mit dem AG die entstandenen Probleme zu diskutieren und auf Abhilfe zu drängen.

Du nennst doch genügend Punkte, über die man mit dem Arbeitgeber zu sprechen hat. Von qualifizierter Beschäftigung über Schikanen bis hin zu Qualifizierung des Vorgesetzten. Das Wort Mobbing würde ich dabei nicht in den Mund nehmen. Es führt dazu, dass man Zeit verschwendet, in dem man erst einmal (wo möglich noch auf dem juristischen Wege) versucht harauszufinden, ob hier Mobbing vorliegt, anstatt den Versuch zu unternehmen, die Probleme zu lösen.

Eher kommt/kommen ja dann ein oder viele Verstöße gegen § 75 BetrVG ins Blickfeld.

Zu diskutieren wäre auch, ob eine "Endlösung" (natürlich eine die sich rechnet) ins Auge zu fassen wäre.

O
OttoBR

25.03.2016 um 12:05 Uhr

Challenger eine Beteiligung des BR hat nicht stattgefunden, eine Kürzung des Gehaltes auch nicht.

O
OttoBR

25.03.2016 um 12:11 Uhr

Gironimo ja das Mobbing hier nicht der richtig Weg ist, hatten wir schon vermutet. Wir werden uns Paragraph 75 mal genauer im BR ansehen. Die andere Alternative die du angedeutet hast ist leider nicht so einfach,die Branche ist klein und man muss ja was anderes finden.

H
Hartmut

27.03.2016 um 15:54 Uhr

Den fatalistischen Ansatz 'Der Mobbing weg führt doch zu nichts' teile ich nicht, im Gegenteil, die Rechtsprechung hat sich da gerade in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Im Schluss bin ich aber wieder bei gironimo, es wird wohl auf eine finale Lösung in Form einer Abfindung hinauslaufen. Was für ein Saftladen, der so mit seinen Angestellten umgeht.

Ihre Antwort