Erstellt am 24.03.2016 um 16:56 Uhr von gironimo
Zumindest ist die Wertschätzung doch recht gering.
Wie wäre es, wenn der Kollege mit einem Betriebsratsmitglied seines Vetrauens vom § 82 Abs. 2 BetrVG gebrauch macht und sich seine Entwicklung im Betrieb erläutern läßt.
Dann erfährt er aber vielleicht, was nicht so angenehm ist - der BR sollte das Gespräch mit dem Kollegen vorher durchsprechen.
Erstellt am 24.03.2016 um 21:37 Uhr von OttoBR
Ok aber was soll das Gespräch bringen ? Das die GF nach der langen Zeit ihn auf einmal nicht mehr schätzt so wie du es nett umschreibst ist ja ohne Zweifel. Die Frage die sich stellt ist das Mobbing wenn schon die Sätze im Schriftverkehr einfach von vorne nach hinten gedreht werden, der langjährige Mitarbeiter hat früher die Firma vor Gericht vertreten und ist letztendlich so degradiert worden, dass er noch nicht mal mehr eine e Mail versenden darf ohne Anweisung und inhaltliche Überprüfung des heutigen völlig inkompetente Leiters.
Erstellt am 25.03.2016 um 01:40 Uhr von Challenger
Hallo Otto,
nach Deiner Beschreibung wurde eine über die Jahre stufenweise Versetzung durchgeführt.
Ist der BR denn immer nach §99 BetrVG beteiligt worden und wenn ja;wie habt Ihr reagiert???
Wurde mit der Reduzierung des Aufgabenbereiches auch das Entgelt gekürzt???
Erstellt am 25.03.2016 um 09:42 Uhr von gironimo
Der Mobbing weg führt doch zu nichts.
Wenn Ihr (der BR) der Meinung seit, der Kollege leidet unter einer schlechten Führung, die zu Benachteiligungen führt, sollte der Kollege eine Beschwerde beim BR einreichen (§ 85 BetrVG). Wenn der BR diese für berechtigt ansieht (Mehrheitsbeschluss), stehen Euch doch alle Wege offen, mit dem AG die entstandenen Probleme zu diskutieren und auf Abhilfe zu drängen.
Du nennst doch genügend Punkte, über die man mit dem Arbeitgeber zu sprechen hat. Von qualifizierter Beschäftigung über Schikanen bis hin zu Qualifizierung des Vorgesetzten. Das Wort Mobbing würde ich dabei nicht in den Mund nehmen. Es führt dazu, dass man Zeit verschwendet, in dem man erst einmal (wo möglich noch auf dem juristischen Wege) versucht harauszufinden, ob hier Mobbing vorliegt, anstatt den Versuch zu unternehmen, die Probleme zu lösen.
Eher kommt/kommen ja dann ein oder viele Verstöße gegen § 75 BetrVG ins Blickfeld.
Zu diskutieren wäre auch, ob eine "Endlösung" (natürlich eine die sich rechnet) ins Auge zu fassen wäre.
Erstellt am 25.03.2016 um 11:05 Uhr von OttoBR
Challenger eine Beteiligung des BR hat nicht stattgefunden, eine Kürzung des Gehaltes auch nicht.
Erstellt am 25.03.2016 um 11:11 Uhr von OttoBR
Gironimo ja das Mobbing hier nicht der richtig Weg ist, hatten wir schon vermutet. Wir werden uns Paragraph 75 mal genauer im BR ansehen. Die andere Alternative die du angedeutet hast ist leider nicht so einfach,die Branche ist klein und man muss ja was anderes finden.
Erstellt am 27.03.2016 um 13:54 Uhr von Hartmut
Den fatalistischen Ansatz 'Der Mobbing weg führt doch zu nichts' teile ich nicht, im Gegenteil, die Rechtsprechung hat sich da gerade in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Im Schluss bin ich aber wieder bei gironimo, es wird wohl auf eine finale Lösung in Form einer Abfindung hinauslaufen. Was für ein Saftladen, der so mit seinen Angestellten umgeht.