Arbeitnemer möchte aus Persönlichen gründen die Firma verlassen
Hallo liebe Betriebsratskollegen, ich habe da mal eine Frage oder auch mehr Fragen, ich bitte dringend um eure Hilfe. Es geht darum wir haben ein Arbeiternehmer der schon 23 Jahre in der Firma arbeitet und sehr gute Leistung vollbracht hat, über die gesamten 23 Jahre, nun möchte der Arbeitnehmer aus Persönlichen Gründen (Familiäre sehr schwierige Situation verbunden mit Umzug 250 Km) die Firma verlassen.
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Frage: Da dieser MA schon 23 in der Firma tätig gibt es irgendeine Möglichkeit für den MA eine Abfindung geltend zu machen? (MA hat wirklich alles in 23 Jahren gegeben für die Firma)
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Frage: Bei uns in der Firma müssen bzw. werden derzeit gerade Stellen abgebaut da wir zu viel Personal haben. (Kann der MA daraus nutzen ziehen und wie gehen wir das geschickt an)
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Frage: Wie kann ich den MA am besten beraten bzw. unterstützen damit der MA nicht komplett leer die Firma verlässt für die sehr gute Leistung.
Ich bitte um eure Hilfe ich bin mir im Klaren das die frage sehr Komplex ist, ich würde mich über jede Antwort sehr freuen.
Herzlichen dank im Voraus. Liebe Grüße Tanja
Community-Antworten (6)
21.03.2016 um 19:24 Uhr
Wenn Ihr den Stellenabbau nicht wenigstens mit einem begleitenden Sozialplan duchführt (oder zumindest schon einmal darüber verhandelt), sehe ich kaum eine Möglichkeit, irgend etwas finanziell für den Kollegen zu tun. Sollen betriebsbedingte Kündigungen stattfinden?
21.03.2016 um 19:25 Uhr
Zitat (tanjaBR): "1. Frage: Da dieser MA schon 23 in der Firma tätig gibt es irgendeine Möglichkeit für den MA eine Abfindung geltend zu machen? (MA hat wirklich alles in 23 Jahren gegeben für die Firma)"
Vermutlich hat er in den 23 Jahren auch regelmäßig sein Gehalt als vereinbarte Gegenleistung für die Arbeitsleistung bekommen? Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.
Zitat (tanjaBR): "2. Frage: Bei uns in der Firma müssen bzw. werden derzeit gerade Stellen abgebaut da wir zu viel Personal haben. (Kann der MA daraus nutzen ziehen und wie gehen wir das geschickt an)"
Wenn in diesem Zuge Abfindungen angeboten werden, dann kann man natürlich mal fragen, ob das freiwillige Gehen nicht auch unterstützt werden kann. Fabei sollrte man aber nicht zu sehr erkennen lassen, dass man schon "on the move" ist. Evtl. könnte ja auch der BR mal vorsichtig beim Arbeitgeber anfragen, inwieweit freiwikkiges Ausscheiden generell unterstützt wird.
Zitat (tanjaBR): "3. Frage: Wie kann ich den MA am besten beraten bzw. unterstützen damit der MA nicht komplett leer die Firma verlässt für die sehr gute Leistung."
Wie gesagt: Häufig werden als Gegenleistung regelmäßige Gehaltszahlungen geleistet. Ansonsten: Diplomatisch vorgehen, ohne gleich die Katze aus dem Sack zu lassen.
21.03.2016 um 19:42 Uhr
Wir haben eine fall in der richtung gehabt. Er soll seine absicht auf jedenfall nicht preisgeben und ein Abwicklungsvertrag aushandeln. Bei unserem fall hat der AN 7 Monate Kudigungsfrist als freistellung und für den fall das er eine neue Stelle findet die restliche zeit als Abfindung bezahlt bekommt. Es ist nicht ganz ublich sowas aber ist legal.
22.03.2016 um 08:55 Uhr
Hallo tanjaBR, eine Abfindung ist NICHT Lohn oder Prämie für gute und treue Arbeit, sondern Lösegeld dafür, dass jemand auf Kündigungsschutzklage verzichtet. Beispielsweise, wenn der BR der Kündigung widersprochen hat und der AN rechtsschutzversichert ist und über vier Jahre durch die Instanzen gehen kann, kostet das 4x12 Gehälter und man wird ihm eine Abfindung von sagen wir 5 Gehältern vorschlagen.
In deinem Falle ist die zu erwartende Abfindung sehr viel einfacher zu berechnen, da ja der AN kündigt und das Prozessrisiko gleich Null ist. Genau so viele Euros sind von einem modernen, shareholder-orientierten AG zu erwarten.
22.03.2016 um 11:07 Uhr
@ hartmut
Spätestens hier:
"Bei uns in der Firma müssen bzw. werden derzeit gerade Stellen abgebaut da wir zu viel Personal haben."
zeigt sich das vorhandene Potenzial auf eine Abfindung.
Solche Firmen sind meist sehr daran interessiert, das ohne großen Stress über die Bühne zu bringen und daher nehmen Sie lieber Geld in die Hand und lassen diejenigen "gehen", die eh weg wollen, als eine Sozialauswahl zu machen und größeren Mengen MA vor den Kopf zu stoßen.
22.03.2016 um 13:29 Uhr
Grundsätzlich ist bei jedem Geschäft immer (maximal) das zu erzielen, was dem Gegenüber der Abschluss wert ist. Diesen Wert möglichst gut abzuschätzen ist hilfreich. Solange dem Gegenüber nicht klar ist, dass er das Geschäft auch für Null machen kann, stehen die Chancen gut, etwas aus der Situation herauszuholen.
Kann durch den Weggang dieses AN jemand anderem der Job gerettet werden? Was würde den Arbeitgeber die Beendigung des anderen Arbeitsverhältnisses kosten?
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