Neugründung Betriebsrat mit zu wenig Kandidaten...
Guten Tag, wir wollen einen Betriebsrat gründen. Unser Betrieb besteht aus ca.55 Arbeitnehmern, die auch alle wählen dürfen. Nun zu der Frage:
Laut Gesetz müssen ja 5 Leute gewählt werden, bei einer Unternehmensgröße von über 50 bis 100. Wenn sich aber nur 3 bzw. 4 Kandidaten aufstellen lassen, ist es möglich dann trotzdem einen Betriebsrat aufzustellen oder ist dadurch schon die Vorraussetzung nicht erfüllt und der BR kommt nicht zu stande?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
15.03.2016 um 23:17 Uhr
Ist alles geregelt
Betriebsverfassungsgesetz § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
15.03.2016 um 23:31 Uhr
Ich rate euch hilfe bei eurer zuständigen Gewerkschaft zu holen um die Wahl rechtssicher über die Bühne zu bringen.
16.03.2016 um 08:27 Uhr
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Also herzlichen Glückwunsch zu eurem Entschluss! Wie schon gesagt wurde, ja es geht auch in leichter Unterzahl, und ja, holt euch Beistand! Die Gewerkschaft bietet sich an, oder ein Rechtsanwalt, der mit euch ins Geschäft kommt und dafür erst mal in Auslage geht (ja, das gibt es!), oder ein erfahrener Betriebsrat aus einem 'befreundeten' Betrieb. Auch hier werden eure Fragen gerne beantwortet.
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