Erstellt am 15.03.2016 um 22:17 Uhr von AbisZ
Ist alles geregelt
Betriebsverfassungsgesetz
§ 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Erstellt am 15.03.2016 um 22:31 Uhr von AbisZ
Ich rate euch hilfe bei eurer zuständigen Gewerkschaft zu holen um die Wahl rechtssicher über die Bühne zu bringen.
Erstellt am 16.03.2016 um 07:27 Uhr von Hartmut
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Also herzlichen Glückwunsch zu eurem Entschluss! Wie schon gesagt wurde, ja es geht auch in leichter Unterzahl, und ja, holt euch Beistand! Die Gewerkschaft bietet sich an, oder ein Rechtsanwalt, der mit euch ins Geschäft kommt und dafür erst mal in Auslage geht (ja, das gibt es!), oder ein erfahrener Betriebsrat aus einem 'befreundeten' Betrieb. Auch hier werden eure Fragen gerne beantwortet.