W.A.F. LogoSeminare

Neugründung Betriebsrat mit zu wenig Kandidaten...

S
Slader
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, wir wollen einen Betriebsrat gründen. Unser Betrieb besteht aus ca.55 Arbeitnehmern, die auch alle wählen dürfen. Nun zu der Frage:

Laut Gesetz müssen ja 5 Leute gewählt werden, bei einer Unternehmensgröße von über 50 bis 100. Wenn sich aber nur 3 bzw. 4 Kandidaten aufstellen lassen, ist es möglich dann trotzdem einen Betriebsrat aufzustellen oder ist dadurch schon die Vorraussetzung nicht erfüllt und der BR kommt nicht zu stande?

Vielen Dank

2.15603

Community-Antworten (3)

A
AbisZ

15.03.2016 um 23:17 Uhr

Ist alles geregelt

Betriebsverfassungsgesetz § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.

A
AbisZ

15.03.2016 um 23:31 Uhr

Ich rate euch hilfe bei eurer zuständigen Gewerkschaft zu holen um die Wahl rechtssicher über die Bühne zu bringen.

H
Hartmut

16.03.2016 um 08:27 Uhr

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Also herzlichen Glückwunsch zu eurem Entschluss! Wie schon gesagt wurde, ja es geht auch in leichter Unterzahl, und ja, holt euch Beistand! Die Gewerkschaft bietet sich an, oder ein Rechtsanwalt, der mit euch ins Geschäft kommt und dafür erst mal in Auslage geht (ja, das gibt es!), oder ein erfahrener Betriebsrat aus einem 'befreundeten' Betrieb. Auch hier werden eure Fragen gerne beantwortet.

Ihre Antwort