Erstellt am 15.03.2016 um 22:44 Uhr von moreno
Habt Ihr vom Arbeitgeber gefordert das alle Stellen intern ausgeschrieben werden? Wenn ja muss er auch diese ausschreiben wenn nein dann wär das jetzt ja eine gute Gelegenheit es zu machen.
Erstellt am 15.03.2016 um 22:49 Uhr von Gleichung
Wir haben es eben noch nicht verlangt, weil es ja nur einen Kandidaten gibt.
Kann man eine Verzichtserklärung mit dem AG aushandeln das man auf die Stellenausschreibungen verzichtet?
Erstellt am 15.03.2016 um 23:08 Uhr von gironimo
Wenn der BR die Ausschreibung nach § 93 BetrVG verlangt hat, gilt dies ein für allemal für alle Stellen. Erst wenn Ihr zusätzlich in einer freiwilligen BV geregelt habt, dass auf die Ausschreibung bestimmter Stellen verzichtet werden kann, kann die Ausschreibung ausfallen. Oder Ihr stimmt für Einzelfälle zu, dass die Ausschreibung unterbleiben kann.
Wenn Ihr noch gar keine Ausschreibung verlangt habt, braucht der AG Euch auch nicht fragen, ob er ausschreiben muss oder nicht.
Erstellt am 16.03.2016 um 07:44 Uhr von Hartmut
gironimo's letzten Punkt möchte ich noch einmal herausstellen: Prüft, ob ihr überhaupt schon mal verlangt habt, dass alle Stellen auszuschreiben sind. Wenn nicht, dann schnellstens nachholen. Noch besser ist natürlich eine einschlägige BV.
Erstellt am 17.03.2016 um 13:05 Uhr von celestro
Und warum wollt Ihr auf die Ausschreibung freiwillig verzichten ? Weil der AG meint, es käme nur 1 Person für den Job in Betracht ? Macht Euch bitte nicht zum Gehilfen des AG.