W.A.F. LogoSeminare

Stellenausschreibung

G
Gleichung
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte auf die interne Stellenausschreibung verzichten, weil sowieso nur ein Mitarbeiter in Frage kommt ist das überhaupt möglich. Muss der AG den BR dazu eine Mitteilung machen, das wir auf interne Stellenausschreibung verzichten sollen. Es gibt dazu keine BV. Ich kenne auch den §93 wie macht man es richtig? Die Anhörung bekommen wir ja sowieso auf den Tisch.

1.19605

Community-Antworten (5)

M
Moreno

15.03.2016 um 23:44 Uhr

Habt Ihr vom Arbeitgeber gefordert das alle Stellen intern ausgeschrieben werden? Wenn ja muss er auch diese ausschreiben wenn nein dann wär das jetzt ja eine gute Gelegenheit es zu machen.

G
Gleichung

15.03.2016 um 23:49 Uhr

Wir haben es eben noch nicht verlangt, weil es ja nur einen Kandidaten gibt. Kann man eine Verzichtserklärung mit dem AG aushandeln das man auf die Stellenausschreibungen verzichtet?

G
gironimo

16.03.2016 um 00:08 Uhr

Wenn der BR die Ausschreibung nach § 93 BetrVG verlangt hat, gilt dies ein für allemal für alle Stellen. Erst wenn Ihr zusätzlich in einer freiwilligen BV geregelt habt, dass auf die Ausschreibung bestimmter Stellen verzichtet werden kann, kann die Ausschreibung ausfallen. Oder Ihr stimmt für Einzelfälle zu, dass die Ausschreibung unterbleiben kann.

Wenn Ihr noch gar keine Ausschreibung verlangt habt, braucht der AG Euch auch nicht fragen, ob er ausschreiben muss oder nicht.

H
Hartmut

16.03.2016 um 08:44 Uhr

gironimo's letzten Punkt möchte ich noch einmal herausstellen: Prüft, ob ihr überhaupt schon mal verlangt habt, dass alle Stellen auszuschreiben sind. Wenn nicht, dann schnellstens nachholen. Noch besser ist natürlich eine einschlägige BV.

C
celestro

17.03.2016 um 14:05 Uhr

Und warum wollt Ihr auf die Ausschreibung freiwillig verzichten ? Weil der AG meint, es käme nur 1 Person für den Job in Betracht ? Macht Euch bitte nicht zum Gehilfen des AG.

Ihre Antwort